Haftung der Parteien Musterklauseln

Haftung der Parteien. Die Haftung der Parteien für Richtigkeit und Vollständigkeit der Geschäftsgeheimnisse ist vorbehaltlich abweichender Festlegungen in einem Vertrag ausgeschlossen; dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist einer Partei. Die Haftung der Parteien im Übrigen ergibt sich aus dem Gesetz bzw. den zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen über die Partnerschaft.
Haftung der Parteien. 5.1. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.2 wird die gesetzliche Haftung von Snapview für Schadenersatz wie folgt beschränkt:
Haftung der Parteien. 18.1 Der Käufer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Bestellung oder in der dem Verkäufer zur Verfügung gestellten Dokumentation enthaltenen Daten verantwortlich.
Haftung der Parteien. 15.1. Haftung von walkingtoweb • walkingtoweb haftet für direkte oder unmittelbare Schäden des Lizenznehmers maximal bis zur Höhe der im Laufe des Vertrages geleisteten Vergütungen, sofern sie diese absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. • Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für Hilfspersonen wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. • walkingtoweb übernimmt keine Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Datenverlust, Image- oder Reputationsverlust, Datenbeschädigung, sowie für Ansprüche Dritter, beispielsweise aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden und / oder aus einem Verstoss gegen Ziffer 4.3. walkingtoweb haftet überdies nicht, wenn die Schäden ganz oder teilweise auf ein Verhalten des Kunden zurückzuführen ist, insbesondere, wenn er seinen Schadenminderungs- und / oder vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Ebenso wenig haftet walkingtoweb für Schäden, welche auf Drittprodukte / Leistungen Dritter und / oder auf Umstände, welche sich ausserhalb ihrer Risiko- und Kontrollsphäre ereignen, zurückzuführen sind. • walkingtoweb haftet nicht für Schäden, welche dem Kunden aus der Sperrung des Zugangs entstehen, sofern sie für die Notwendigkeit der Sperrung zureichende Gründe hatte. • Sämtliche Haftungsausschlüsse gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche Ansprüche.
Haftung der Parteien. 11.1 Eine Haftung der jeweils berechtigten Partei für Richtigkeit oder Vollständigkeit eines Geschäftsgeheimnis- ses oder dessen Eignung zu einem bestimmten Zweck wird nur unter einem gesonderten Vertrag über- nommen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist der berechtigten Partei.
Haftung der Parteien. 5.1 Unbeschadet der Bestimmungen der Niederländischen Speditionsbedingungen haftet der Fiskalvertreter nicht für die Handlungen und Tätigkeiten der von ihm eingeschalteten Dritten.
Haftung der Parteien. 11.1 Der Kunde hält IMS, dessen Mitarbeiter und Bevollmächtigte vollständig und in effektiver Weise schadlos gegenüber jeglichen Verlusten oder Schäden an Sachwerten oder Schäden an Leib und Leben von Personen, die durch Fahrlässigkeit oder Unterlassung oder einen Verstoß gegen diesen Vertrag durch den Kunden, dessen Mitarbeitern, Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden und bezahlt an IMS sämt- liche angemessenen Kosten, Aufwendungen und Verluste, die von IMS aufgrund der Tatsache erlitten werden, dass die IMS an der Erbringung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Kunden, dessen Mitarbeitern, Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen gehindert oder dabei verzögert wird.
Haftung der Parteien. 27.1 ACS haftet gegenüber dem Kunden unbegrenzt für durch ACS, ihre Organe und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.
Haftung der Parteien. (1) Der Unternehmer haftet für die sorgfältige Erbringung seiner vertraglichen Leistungen. Der Unternehmer haftet für Vorsatz. Für leichte und grobe Fahrlässigkeit haftet der Unternehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
Haftung der Parteien. 8.1. Die Parteien haften für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Bestimmungen des vorliegenden Vertrags in der durch den vorliegenden Vertrag und die geltenden Rechtsvorschriften der Republik Belarus vorgeschriebenen Weise.