Qualität der Dienstleistungen Musterklauseln

Qualität der Dienstleistungen. 4.1 Alle Dienstleistungen müssen sorgfältig und gewissenhaft nach den bestmöglichen Standards erbracht werden und müssen die Anforderungen der CCEP, einschließlich aller angegebenen Spezifikationen (der CCEP oder der The Coca-Cola Company) oder Anforderungen in Bezug auf Standards, Beschreibung oder Datum und Zeitpunkt der Erbringung oder Anforderungen aller Vereinbarungen, die Sie möglicherweise mit der The Coca-Cola Company geschlossen haben und es Ihnen erlauben, die CCEP zu beliefern, uneingeschränkt erfüllen. Sie müssen die CCEP unverzüglich über alle potentiellen Gefährdungen oder Risiken unterrichten, von denen Sie Kenntnis haben oder von denen Sie glauben, dass sie im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen auftreten können. 4.2 Sie stellen sämtliche Arbeitskräfte, Werkzeuge, Ausrüstungen und Materialien zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind. Falls die Dienstleistungen am Standort der CCEP erbracht worden sind, sind Sie damit einverstanden, den Standort sauber und ordentlich nach Erbringung der Dienstleistungen zu verlassen. 4.3 Sie werden sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die die Dienstleistungen zu irgendeinem Zeitpunkt erbringen („Mitarbeiter“) angemessen geschult sind und über die erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen verfügen, um die Dienstleistungen zu erbringen. Sie nehmen hiermit zur Kenntnis, dass die CCEP sich das Recht vorbehält, irgendwelchen Mitarbeitern den Zugang zum Firmengelände der CCEP zu verweigern oder sie dieses Geländes zu verweisen. Sie werden auf Antrag die Mitarbeiter, die Gegenstand von entsprechenden Anweisungen der CCEP sind, nicht weiter für die Erbringung der Dienstleistungen einsetzen. 4.4 Die CCEP darf sich weigern, für Leistungen zu bezahlen, die nicht den Anforderungen der CCEP entsprechen, einschließlich der angegebenen Spezifikationen oder Anforderungen in Bezug auf Standards, Beschreibungen oder Zeitpunkt und Zeit der Erbringung.
Qualität der Dienstleistungen. 3.1 Der Verkäufer garantiert, dass alle vom Verkäufer oder einem von ihm auf richtige Weise angestellten Subunternehmer erbrachten Dienstleistungen die höchsten Qualitätsnormen erfüllen werden und in allen Fällen allen im Vertrag genannten Beschreibungen und technischen Daten entsprechen und mit aller in Angemessenheit zu erwartenden Geschwindigkeit, Sorgfalt, Fertigkeit und Sorgfältigkeit ausgeführt werden. Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass sein gesamtes Personal und alle Subunternehmer ausreichend qualifiziert sind, um die Dienstleistungen zu erbringen, und dass alle notwendigen Lizenzen, Arbeitsgenehmigungen und/oder anderen Genehmigungen erhalten wurden. 3.2 Der Verkäufer garantiert, dass alle vom Verkäufer oder von ihm auf richtige Weise eingestellten Subunternehmern erbrachten Dienstleistungen in Übereinstimmung mit dem Vertrag, mit allen anwendbaren Vorschriften und den in der Branche üblichen Verhaltenskodizes und mit der Politik, den Regeln und Verfahren von Syngenta bezüglich der ITC-Sicherung, Büros, Gesundheit und Sicherheit, über die der Verkäufer von Zeit zu Zeit informiert wird, ausgeführt werden. Syngenta wird den Verkäufer mit Kopien ihrer geltenden Politik, Regeln und Verfahren versehen, um dem Verkäufer zu ermöglichen, seine Verpflichtungen aufgrund des Vertrages zu erfüllen. 3.3 Das gesamte Personal, jegliche Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, Materialien und sonstige Sachen, die zur Erbringung der Dienstleistungen notwendig sind, gehen zulasten des Verkäufers, wenn nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Der Verkäufer garantiert, dass jegliches Gerät, das im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages verwendet wird, gemäß den Vorschriften des Herstellers und der nunmehr geltenden Gesetzgebung gut funktioniert. 3.4 Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte oder Rechtsmittel hat Syngenta während der Erbringung der Dienstleistungen das Recht, ihre Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die Dienstleistungen auszusetzen, wenn die Dienstleistungen nicht gemäß einer Bestimmung aus dem Vertrag erbracht werden. 3.5 Wenn die Dienstleistungen nicht gemäß dem Vertrag sind, hat Syngenta unvermindert ihrer übrigen Rechte das Recht die Dienstleistungen von Dritten abzunehmen, die möglichst gemäß dem Vertrag sind; die damit verbundenen Kosten gehen zulasten des Verkäufers. Bevor Syngenta dieses Recht zukommt, die Dienstleistungen bei Dritten abzunehmen, muss sie dem Verkäufer die Gelegenheit bieten, die Dienstleistungen, für die die 3.6 Vom Verkäufer s...
Qualität der Dienstleistungen. Dienstleistungen einschließlich Serviceleistungen (siehe Angebot, Ziffer 1.1.2, Ziffer 1.2) umfassen nur die Pflicht zur Erbringung einer fachgerechten und dem Stand der Technik entsprechenden Leistung, nicht jedoch die Haftung für einen Erfolg oder ein Ergebnis. Im Fall nicht vertragsgemäßer Dienstleistungen haftet EAT in folgendem Rahmen: a) Erbringt EAT Dienstleistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht entsprechend diesem Qualitätsstandard, wird der Kunde EAT die Möglichkeit einräumen, Nacherfüllung dieser Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen, es sei denn, die Nacherfüllung ist unmöglich oder wird von EAT verweigert . EAT steht eine zweimalige Nacherfüllungsmöglichkeit zu. Schlägt die Nacherfüllung aus von EAT zu vertretenden Gründen fehl, mindert sich die Vergütungspflicht im Umfang der nicht vertragsgemäßen Nebenleistung. b) Verzögert EAT eine fällige Dienstleistung, kann der Kunde EAT eine Nachfrist zur Erbringung der Dienstleistung setzen. Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist steht dem Kunden das Recht auf Kündigung des Servicevertrags aus wichtigem Grund unter den gesetzlich genannten Voraussetzungen zu. Der Anspruch auf Schadensersatz unter den in Ziffer IV 8.2. genannten Bedingungen und die Haftung von EAT für Sach- und Rechtsmängel (Ziffern II, 4.und IV 6.) bleiben hiervon unberührt.