Qualität der Dienstleistungen Musterklauseln

Qualität der Dienstleistungen. 4.1 Alle Dienstleistungen müssen sorgfältig und gewissenhaft nach den bestmöglichen Standards erbracht werden und müssen die Anforderungen der CCEP, einschließlich aller angegebenen Spezifikationen (der CCEP oder der The Coca-Cola Company) oder Anforderungen in Bezug auf Standards, Beschreibung oder Datum und Zeitpunkt der Erbringung oder Anforderungen aller Vereinbarungen, die Sie möglicherweise mit der The Coca-Cola Company geschlossen haben und es Ihnen erlauben, die CCEP zu beliefern, uneingeschränkt erfüllen. Sie müssen die CCEP unverzüglich über alle potentiellen Gefährdungen oder Risiken unterrichten, von denen Sie Kenntnis haben oder von denen Sie glauben, dass sie im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen auftreten können.
Qualität der Dienstleistungen. 3.1 Der Verkäufer garantiert, dass alle vom Verkäufer oder einem von ihm auf richtige Weise angestellten Subunternehmer erbrachten Dienstleistungen die höchsten Qualitätsnormen erfüllen werden und in allen Fällen allen im Vertrag genannten Beschreibungen und technischen Daten entsprechen und mit aller in Angemessenheit zu erwartenden Geschwindigkeit, Sorgfalt, Fertigkeit und Sorgfältigkeit ausgeführt werden. Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass sein gesamtes Personal und alle Subunternehmer ausreichend qualifiziert sind, um die Dienstleistungen zu erbringen, und dass alle notwendigen Lizenzen, Arbeitsgenehmigungen und/oder anderen Genehmigungen erhalten wurden.
Qualität der Dienstleistungen. Dienstleistungen einschließlich Serviceleistungen (siehe Angebot, Ziffer 1.1.2, Ziffer 1.2) umfassen nur die Pflicht zur Erbringung einer fachgerechten und dem Stand der Technik entsprechenden Leistung, nicht jedoch die Haftung für einen Erfolg oder ein Ergebnis. Im Fall nicht vertragsgemäßer Dienstleistungen haftet EAT in folgendem Rahmen:

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.