Spezifikationsänderungen Musterklauseln

Spezifikationsänderungen. Kärcher stellt bei Änderungen von Zeichnungen oder anderen Spezifikationen diese dem Lieferanten rechtzeitig zur Verfügung. Änderungsmitteilungen erfolgen schriftlich. Mündliche Mitteilungen haben nur informativen Charakter, sie sind in jedem Fall schriftlich zu bestätigen. Der Lieferant bestätigt dem bei Kärcher zuständigen Einkäufer den Eingang einer Änderungsmitteilung unter Angabe des geplanten Umstellungstermins unverzüglich. Der Lieferant muss durch ein geeignetes System sicherstellen, dass alle betroffenen Mitarbeiter den aktuellen Änderungsstand kennen und anwenden. Er muss Aufzeichnungen über die Verteilung der Unterlagen und den Einsatz der Änderungen führen. Sind für geänderte Produkte neue Erstmuster erforderlich, wird dies seitens Kärcher im Rahmen der Änderungsmitteilung angezeigt. Der Lieferant wird Kärcher über den genauen Zeitpunkt der Änderung bei den Vertragswaren informieren, insbesondere über das Datum und sofern anwendbar die Chargen- bzw. Seriennummern. Sieht der Lieferant bei der Umsetzung der Änderungen eine Gefährdung der Herstell-barkeit, so hat er diese dem zuständigen Einkäufer bei Kärcher entsprechend unverzüglich mitzuteilen. Dabei ist gemäß Abschnitt 1.3 zu verfahren.
Spezifikationsänderungen. BRANO stellt bei Änderungen von Zeichnungen oder anderen Spezifikationen diese dem Lieferanten frühzeitig zur Verfügung. Änderungsmitteilungen erfolgen schriftlich. Mündliche Mitteilungen haben nur informativen Charakter, sie sind in jedem Fall schriftlich zu bestätigen.