Sportanlagen, Sporthallen Musterklauseln

Sportanlagen, Sporthallen. Für die Überlassung von Sportanlagen und Sporthallen gelten die „Richtlinien für die Vergabe der Kissinger Sporthallen und Freisportanlagen“ vom 17. Juli 1986. Das Benutzungsentgelt wird nach den im Belegungsplan enthaltenen Benutzungsstunden berechnet. Es beträgt: • für die Mehrzweckhalle • für den Gymnastiksaal • für die Paartalhalle-Alt (3/3) • für den Paartalhallen-Anbau (je Raum) • für die Kegelbahn (je Bahn) 2,-- Euro 1,-- Euro 6,-- Euro 2,-- Euro 2,-- Euro je angefangene Belegungsstunde. • Für das Schützenheim pauschal pro Jahr • Für die Räume in der „Alten Schule“ (pauschal je Raum und Jahr • für den Schutzraum pauschal pro Jahr 1.000,-- Euro 575,-- Euro 300,-- Euro Für die Überlassung der Anlagen außerhalb des Belegungsplanes beträgt das Entgelt • für die Mehrzweckhalle • für den Gymnastiksaal • für die Paartalhalle-Alt (3/3) • für den Paartalhallen-Anbau (je Raum) • für die Kegelbahn (je Bahn) 3,-- Euro 2,50 Euro 9,-- Euro 3,-- Euro 2,-- Euro je angefangene Belegungsstunde, mindestens jedoch • 15,-- Euro für die Mehrzweckhalle und • 30,-- Euro für die Paartalhalle-Alt (außer Kegelbahn). Bei einer Belegung durch mehrere Vereine wird der Mindestbeitrag anteilig aufgeteilt. Für die Belegung außerhalb des Belegungsplanes beträgt das Entgelt das 10-fache des Satzes gem. Nr. 1.2., d. h. • für die Mehrzweckhalle 30,-- Euro • für den Gymnastiksaal 25,-- Euro • für die Paartalhalle-Alt (3/3) 90,-- Euro • für den Paartalhallen-Anbau (je Raum) 20,-- Euro je angefangene Belegungsstunde, mindestens jedoch • 150,-- Euro für die Mehrzweckhalle und • 300,--Euro für die Paartalhalle-Alt (außer Kegelbahn). Abweichende Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform und der Genehmigung durch den Ersten Bürgermeister oder einer von ihm beauftragten Person. Die Bewirtung in den Räumen des Paartalhallen-Anbaues obliegt ausschließlich dem Pächter. Die Kosten, die für die Vergütung der Hallenwarte anfallen, werden direkt an den Verein weiterverrechnet, für den die Hallenwarte tätig sind. Für die Zurverfügungstellung der Büro-Räume im DG des Paartalhallen-Anbaus an Vereine wird pauschal pro Monat und Raum ein Mietzins in Höhe von 60,-- Euro in Rechnung gestellt. Die Nebenkosten betragen pauschal 30,-- Euro je Monat. Weitere Nebenkosten werden nicht verrechnet. Mietzins und Nebenkosten sind einem Betrag fällig. Ein entsprechender Vertrag ist abzuschließen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.