Sprachkenntnisse Musterklauseln

Sprachkenntnisse. Ein empfohlenes Niveau in der Hauptunterrichtssprache wurde zwischen den Entsende- und Gasteinrichtungen im inter-institutional agreement festgelegt. Die Entsendeeinrichtung ist dafür verantwortlich, den ausgewählten Kandidatinnen/Kandidaten Unterstützung zu bieten, sodass sie zu Beginn des Studienzeitrau ms über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen. Das Niveau der Sprachkenntnisse in der Hauptunterrichtssprache, über das die/der Studierende bereits verfügt oder zu dessen Erwerb sie/er sich bis zum Start des Studienzeitraums verpflichtet, muss in dem zu diesem Zweck angegebenen Feld in der Lernvereinbarung für das Studium oder alternativ in der Finanzhilfevereinbarung angegeben werden. Wenn das Sprachniveau der/des ausgewählten Studierenden bei Unterzeichnung der Lernvereinbarung (oder alternativ der Finanzhilfevereinbarung) unter dem empfohlenen Niveau liegt, sollten die Entsendeeinrichtung und die/der Studierende vereinbaren, dass sie/er das empfohlene Niveau bis zum Beginn des Mobilitätszeitraums erreicht. Sie sollten auch die Form der Unterstützung für die/den Studierenden an der Entsende- oder Gasteinrichtung besprechen und beschließen. Für Mobilitätsmaßnahmen zwischen Programmländern und für die von OLS abgedeckten Sprachen muss die/der Studierende einen OLS-Sprachtest vor der Mobilitätsphase und einen Abschlusstest am Ende der Mobilitätsphase machen. Ausgenommen sind Muttersprachler und hinreichend begründete Ausnahmefälle (z. B. Studierende mit besonderen Bedürfnissen). Die Durchführung des OLS-Tests vor Abreise ist Voraussetzung für die Mobilitätsphase. Der Test findet nach Auswahl der/des Studierenden und vor Unterzeichnung der Lernvereinbarung oder alternativ der Finanzhilfevereinbarung statt. Anhand der Ergebnisse des OLS-Tests weist die Entsendeeinrichtung den Studierenden einen OLS-Sprachkurs zu, wenn sie ihre Sprachkenntnisse verbessern möchten. Weitere Möglichkeiten für Teilnehmer im Anschluss an die OLS- Sprachkurse (OLS Live Coaching: MOOCs, Forum und Tutoring-Sitzungen) finden Sie unter xxxx://xxxxxxxxxxxxxx.xx Alle Parteien müssen die Lernvereinbarung vor dem Start der Mobilitätsphase unterzeichnen. Die Unterlagen müssen nicht zwingend in Papierform mit Originalunterschriften vorgelegt werden. Je nach Gesetzgebung sind ggf. gescannte oder digitale Unterschriften zulässig.
Sprachkenntnisse. § 5. Die Unterrichtssprache ist Englisch.
Sprachkenntnisse. Fundierte Englischkenntnisse (Niveau C1), da dies die Arbeitssprache der FRA ist, sowie • auseichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) einer weiteren Amtssprache der EU. Die angegebenen Niveaus beziehen sich auf den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen5. • Die Bewerber sollten umfassende praktische Erfahrung mit Anwendungsprogrammen wie dem MS Office-Paket oder Ähnlichem (im Wesentlichen Word, Excel, PowerPoint, Outlook) erworben haben.
Sprachkenntnisse. Das Personal des Caterers muss Deutsch als Sprache in Wort und hinreichend in Schrift beherrschen und anwenden.
Sprachkenntnisse. Das Bedienpersonal muss die erforderlichen Grundkenntnisse der deutschen Sprache beherr- schen. Dies insbesondere, um sicherheitsrelevanten Aufforderungen des Mieters vor Ort unver- züglich nachzukommen. Soweit das Personal des Vermieters über keine ausreichenden deut- schen Sprachkenntnisse verfügt, ist der Mieter berechtigt, vom Vermieter einen Austausch des Bedienpersonals zu verlangen.
Sprachkenntnisse. B. Grundkenntnisse der Rechtsordnung und des staatlichen Aufbaus
Sprachkenntnisse. Für die Einbeziehung internationaler Fachliteratur soll Englisch als Wissenschaftssprache beherrscht werden. Italienisch und Französisch sind darüber hinaus zu empfehlen. – Kenntnisse der Formgebung und Farbgestaltung – zeichnerische Übungen
Sprachkenntnisse. Über gründliche Englischkenntnisse (Level C1) verfügen, da dies die Arbeitssprache der FRA ist, und • Ausreichende Kenntnisse (Mindestniveau B2) in einer anderen EU-Sprache besitzen. Die angegebenen Niveaus entsprechen dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen5. Bewerber sollten über umfangreiche praktische Erfahrungen mit Computeranwendungen wie Microsoft Office verfügen.