Stand der Umsetzung des Optimierungskonzepts Musterklauseln

Stand der Umsetzung des Optimierungskonzepts. Die Vorgaben des Optimierungskonzepts wurden an der Fachhochschule Amberg- Weiden bereits wie folgt umgesetzt: In der Elektro- und Informationstechnik wurde der bisherige Studienschwerpunkt Energietechnik zum Ende des Sommersemesters 2005 eingestellt. Im Sinne einer Bündelung der Kompetenzen werden nun im Studiengang Elektro- und Informations- technik die Schwerpunkte Medien- und Kommunikationstechnik sowie Elektro- und Automatisierungstechnik angeboten. Im Bereich der Medientechnik werden die Studienangebote der drei Fachhochschu- xxx Xxxxxx-Xxxxxx, Deggendorf und Nürnberg auf Basis der Empfehlungen einer gemeinsamen Medien-Arbeitsgruppe der drei Hochschulen nach den Profilbereichen „Herstellkompetenz“ (Fachhochschule Nürnberg) und „Nutzungskompetenz“ (Fach- hochschulen Amberg-Weiden und Deggendorf) aufgeteilt. Die Fachhochschule Nürnberg lässt den bisherigen Diplom-Studiengang „Medien- technik“ auslaufen, der durch einen neuen Bachelor-Studiengang „Media Enginee- ring“ abgelöst wird. Die Fachhochschulen Amberg-Weiden und Deggendorf decken bereits den Profilbe- reich „Nutzungskompetenz“ ab. So bietet die Fachhochschule Amberg-Weiden seit 2003 den Bachelor-Studiengang „Medienproduktion und Medientechnik“ mit einer sehr guten Resonanz an. Beide Fachhochschulen werden künftig geeignete Fä- chermodule austauschen, gemeinsam nutzen und anerkennen. Zudem planen die Fachhochschulen Amberg-Weiden und Deggendorf einen gemeinsamen Master- Studiengang „Medientechnik und Medienproduktion“. Im Studiengang Betriebswirtschaft wird die Straffung der bisherigen acht Studien- schwerpunkte durch die Umstellung auf einen Bachelor-Studiengang zum Winterse- mester 2006/2007 erreicht.
Stand der Umsetzung des Optimierungskonzepts. Basierend auf den Empfehlungen der internationalen Expertenkommission „Wissen- schaftsland Bayern 2020“, umfasste das Optimierungskonzept für die Bayerischen Hochschulen 2008 auch konkrete Perspektiven für die Fachhochschule München. Der Status quo bei der Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen spiegelt da- bei die Aufgeschlossenheit und Bereitschaft der FH München wider, sich am Wis- senschaftsstandort München zukunftsorientiert und mit hoher Dynamik weiterzuent- wickeln. Die von der Mittelstraß-Kommission empfohlene Reduzierung der Lehrkapazitäten in den Bereichen Architektur und Bauingenieurwesen wurde an der FH München um- gehend umgesetzt. Eine zukunftsorientierte Ausrichtung der Studieninhalte garantiert die bereits erfolgte Reformierung der Studienangebote im Sinne des Bologna- Prozesses. In enger Kooperation mit der FH Augsburg wurde eine gemeinsame Stu- dien- und Prüfungsordnung mit austauschbaren Modulen für den Bachelorstudien- gang Architektur sowie für den Masterstudiengang „Allgemeiner Ingenieurbau“ ver- abschiedet. Darüber hinaus wird die weitere Personalplanung abgestimmt und eine gemeinsame Nutzung der Labore angestrebt. Darüber hinaus ist es gelungen, die Profile der Fachhochschulen München und Würzburg-Schweinfurt auf dem Gebiet der Vermessung noch stärker auf die lokalen Gegebenheiten der beiden Studienorte zu fokussieren. Bereits zum kommenden Wintersemester 06/07 können sich Studierende für den neuen Bachelorstudiengang „Geoinformatik und Satellitenpositionierung“ an der FH München einschreiben. An- gepasst an die Erfordernisse des im Ausbau befindlichen Geoinformationszentrums München wird nun der Bereich Geoinformatik an der FH München weiter ausgestal- tet. Aufbauend auf den Ergebnissen einer externen Expertenevaluation, wird auch der Studiengang Betriebswirtschaft im Rahmen seiner Neugestaltung in der Bachelor- / Masterstruktur eine umfassende Reformierung und Restrukturierung erfahren. Zu- sätzlich soll ein Verbundstudium in Kombination mit einer Ausbildung zur Bankkauf- frau / Bankkaufmann angeboten werden. Ergänzend werden weitere Weiterbildungs- angebote (Zertifikat, Masterstudium) in Kooperation mit dem Bildungswerk der Baye- rischen Wirtschaft, einem der größten deutschen Weiterbildungsträger, innerhalb des GMA-Masternetzwerks platziert werden. Bereits zum Wintersemester 05/06 haben sich Studierende nach ihrer erfolgreich bestandenen künstlerischen Eignungsprüfung erstmals für den grundlegend überar- beitete Bachelorstud...
Stand der Umsetzung des Optimierungskonzepts. Die im Optimierungskonzept geforderte Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen wird bereits praktiziert und soll weiter ausgebaut werden: • Hochschulkonferenz Mittelfranken (IHG) • Weiterbildungsstudiengang ITMIS (FHen Deggendorf, Ingolstadt) • Zusammenarbeit Medienbereich (FHen Neu-Ulm, Würzburg, Uni Bamberg) • Kooperation mit der FH Weihenstephan (Triesdorf) • Zusammenarbeit in den geplanten Masterstudiengängen Die Profilbildung der Medienstudiengänge wird unter Mitwirkung des Ministeriums landesweit abgestimmt. Die Zusammenarbeit im Bereich Energie und Umwelt erfolgt direkt zwischen den Fachhochschulen Ansbach und Weihenstephan (Triesdorf). Der Entwurf einer Kooperationsvereinbarung liegt vor.
Stand der Umsetzung des Optimierungskonzepts. Die Mittelstraß-Kommission hatte für die Hochschule Aschaffenburg keine besonderen Empfehlungen abgegeben. Maßnahmen zur Profilbildung wurden im Rahmen der Ziel- vereinbarungen 2005 bis 2008 umgesetzt. 3. Gemeinsame Ziele der Hochschulen für angewandte Wissenschaften - Fachhochschulen
Stand der Umsetzung des Optimierungskonzepts. Die im Optimierungskonzept angesprochenen Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder sind in die Ziele der Fachhochschule eingeflossen. Besonderes Augenmerk legt dabei die Fachhochschule auf die Profil bildenden Maßnahmen. In den ausschließ- lich siebensemestrigen Bachelorstudiengängen wurden die Schwerpunktmodule ins- besondere an die Bedürfnisse der regionalen mittelständischen Industrie angepasst. Der kooperative Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik ist bereits ge- nehmigt und bietet für die besten Absolventen der ingenieurwissenschaftlichen Stu- diengänge eine attraktive Weiterqualifikation. Die Genehmigungsvoraussetzungen für einen Masterstudiengang Business and Law werden derzeit erarbeitet. Parallel dazu unternimmt die Fachhochschule im Rahmen der Zielvereinbarungen große An- strengungen, um die Basis an guten Bachelorabsolventen als Eingangspotential für diesen Masterstudiengang zu vergrößern.
Stand der Umsetzung des Optimierungskonzepts. Die Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt hat ein Konzept zur Optimierung ihres Studienplatzangebotes erarbeitet und dieses unter Berücksichtigung der Empfehlun- gen der „Mittelstraß-Kommission“ weiterentwickelt. Ziel dieses Optimierungskonzeptes ist es, die zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal einzusetzen. Dabei soll die Nachfrage seitens der Studierenden wie auch die Nachfrage seitens Industrie und Wirtschaft nach Absolventen berücksichtigt werden. Im Einzelnen wurden - der Studiengang Betriebswirtschaft an der Abteilung Schweinfurt mit dem Stu- diengang Betriebswirtschaft an der Abteilung Würzburg zusammengelegt, - die dadurch freiwerdenden Ressourcen ermöglichen den weiteren Ausbau der Studiengänge Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen und Ingenieurinfor- matik an der Abteilung Schweinfurt, - die Professorenstellen im Studiengang Architektur werden um 40 %, die im Studiengang Bauingenieurwesen um 25 % reduziert, - durch die so freiwerdenden Professorenstellen wurden/werden die neuen Stu- diengänge Wirtschaftsinformatik, Medienmanagement und Fachübersetzer ausgebaut.

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  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

  • Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 4.2 Sind die Daten spätestens bis zum Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat korrigierbar, so erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen der Korrektur- Bilanzkreisabrechnung. Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Parteien findet nicht statt. 4.3 Nach Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat erfolgt der Ausgleich für fehlerhafte VNB-Daten, deren Korrektur im Rahmen der Korrektur-Bilanzkreisabrechnung keine Berücksichtigung mehr finden konnte, in finanzieller Form. 4.3.1 Der VNB bildet hierzu unverzüglich eine Abweichungszeitreihe zwischen der in die Korrektur-Bilanzkreisabrechnung eingegangenen Zeitreihe (Zeitreihe mit Datenstatus „Abgerechnete Daten KBKA“) und der korrigierten Zeitreihe und übermittelt diese zur Prüfung an den BKV. Der BKV wird innerhalb von 15 Werktagen (WT) eine positive oder negative Rückmeldung auf die Abweichungszeitreihe geben. Über die Details der operativen Abwicklung werden sich die Vertragsparteien rechtzeitig vorher verständigen. 4.3.2 Basis für die Höhe des finanziellen Ausgleichs zwischen VNB und BKV ist der ¼-h- Ausgleichsenergiepreis des Bilanzkoordinators (BIKO) und der ¼-h-Energiewert dieser Abweichungszeitreihe. Der VNB sendet die Rechnungen bzw. Gutschriften innerhalb von 15 WT nach Erhalt der positiven Rückmeldung des BKV an den BKV. Rechnungen werden frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Gutschriften sind abweichend vom vorstehenden Satz spätestens zwei Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Gutschrift auszuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Geldbetrages auf dem Konto der Vertragspartei. 4.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindern. 6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend. 6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.