Common use of Standardzuteilung Clause in Contracts

Standardzuteilung. Die Bausparkasse nimmt die Zuteilungen jeweils am ersten Tag eines jeden Monats vor (Zuteilungstermin). Um die zuzuteilenden Bausparverträge zu ermitteln, geht die Bausparkasse wie folgt vor: a) Die Zuteilungstermine der Kalenderquartale werden zu Zuteilungsperio­ den zusammengefasst. Jeder Zuteilungsperiode ist ein Bewertungsstichtag zugeordnet. Der zugehörige Bewertungsstichtag für die Zuteilungsperiode ist für das: 1. Quartal der 30.09. des Vorjahres, 2. Quartal der 31.12. des Vorjahres, 3. Quartal der 31.03. des laufenden Jahres, 4. Quartal der 30.06. des laufenden Jahres. b) An den Bewertungsstichtagen wird jeweils die Bewertungszahl ermittelt. Die Bewertungszahl des einzelnen Bausparvertrages berechnet sich aus der Ansparleistung multipliziert mit dem Bewertungszahlfaktor geteilt durch die Darlehensleistung. Die Ansparleistung ist die Saldensumme (Summe der jeweiligen Bauspar­ guthaben an den vom Bausparvertrag schon durchlaufenen Bewertungs­ stichtagen). Über die Bausparsumme hinausgehende Guthaben werden nicht berücksichtigt. Die Darlehensleistung ist das Bewertungsdarlehen (Bausparsumme minus Guthaben am Bewertungsstichtag; mindestens aber 25 % der Bauspar­ summe) multipliziert mit der Laufzeit des Bewertungsdarlehens in Jahren (gemäß dem nach § 11 Abs. 2 festgelegten Tilgungsbeitrag und dem Zins­ satz von 2,35 % p. a.). Die Saldensumme wird auf volle EUR, die Tilgungs­ laufzeit und die Bewertungszahl kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die Berechnungsformel für die Bewertungszahl lautet damit: Saldensumme ———————————————— x Bewertungszahlfaktor Bewertungsdarlehen x Tilgungszeit Der Bausparer kann den Tilgungsbeitrag gemäß § 11 Abs. 2 verändern. Die Bewertungszahl wird neu berechnet. Der Bausparvertrag kann dann frühestens in der Zuteilungsperiode zugeteilt werden, für die der auf den Eingang der Mitteilung folgende Bewertungs­ stichtag nach § 4 Abs. 2 a) maßgebend ist. c) Für Zuteilungen innerhalb einer Zuteilungsperiode können nur die Bau­ sparverträge berücksichtigt werden, bei denen am zugehörigen Bewer­ tungsstichtag die Bewertungszahl mindestens 33,00 (Mindestbewertungs­ zahl) beträgt. d) Bausparverträge, die die vorstehende Voraussetzung erfüllen, werden zum Zuteilungstermin zugeteilt, soweit die für die Zuteilung verfügbaren Mittel ausreichen. Die Bausparkasse errechnet für jeden Zuteilungstermin eine Zielbewertungszahl. Diese ist die niedrigste Bewertungszahl, die zur Zuteilung ausreicht.

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Samples: Bausparvertrag

Standardzuteilung. Die Bausparkasse nimmt die Zuteilungen jeweils am ersten Tag eines jeden Monats vor (Zuteilungstermin). Um die zuzuteilenden Bausparverträge zu ermitteln, geht die Bausparkasse wie folgt vor: a) Die Zuteilungstermine der Kalenderquartale werden zu Zuteilungsperio­ den zusammengefasst. Jeder Zuteilungsperiode ist ein Bewertungsstichtag zugeordnet. Der zugehörige Bewertungsstichtag für die Zuteilungsperiode ist für das: 1. Quartal der 30.09. des Vorjahres, 2. Quartal der 31.12. des Vorjahres, 3. Quartal der 31.03. des laufenden Jahres, 4. Quartal der 30.06. des laufenden Jahres. b) An den Bewertungsstichtagen wird jeweils die Bewertungszahl ermittelt. Die Bewertungszahl des einzelnen Bausparvertrages berechnet sich aus der Ansparleistung multipliziert mit dem Bewertungszahlfaktor geteilt durch die Darlehensleistung. Die Ansparleistung ist die Saldensumme (Summe der jeweiligen Bauspar­ guthaben an den vom Bausparvertrag schon durchlaufenen Bewertungs­ stichtagen). Über die Bausparsumme hinausgehende Guthaben werden nicht berücksichtigt. Die Darlehensleistung ist das Bewertungsdarlehen (Bausparsumme minus Guthaben am Bewertungsstichtag; mindestens aber 25 % der Bauspar­ summe) multipliziert mit der Laufzeit des Bewertungsdarlehens in Jahren (gemäß dem nach § 11 Abs. 2 festgelegten Tilgungsbeitrag und dem Zins­ satz von 2,35 % p. a.p.a.). Die Saldensumme wird auf volle EUR, die Tilgungs­ laufzeit und die Bewertungszahl kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die Berechnungsformel für die Bewertungszahl lautet damit: Saldensumme ———————————————— x Bewertungszahlfaktor Bewertungsdarlehen x Tilgungszeit Der Bausparer kann den Tilgungsbeitrag gemäß § 11 Abs. 2 verändern. Die Bewertungszahl wird neu berechnet. Der Bausparvertrag kann dann frühestens in der Zuteilungsperiode zugeteilt werden, für die der auf den Eingang der Mitteilung folgende Bewertungs­ stichtag nach § 4 Abs. 2 a) maßgebend ist. c) Für Zuteilungen innerhalb einer Zuteilungsperiode können nur die Bau­ sparverträge berücksichtigt werden, bei denen am zugehörigen Bewer­ tungsstichtag die Bewertungszahl mindestens 33,00 (Mindestbewertungs­ zahl) beträgt. d) Bausparverträge, die die vorstehende Voraussetzung erfüllen, werden zum Zuteilungstermin zugeteilt, soweit die für die Zuteilung verfügbaren Mittel ausreichen. Die Bausparkasse errechnet für jeden Zuteilungstermin eine Zielbewertungszahl. Diese ist die niedrigste Bewertungszahl, die zur Zuteilung ausreicht.

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Samples: Bausparvertrag

Standardzuteilung. Die Bausparkasse nimmt die Zuteilungen jeweils am ersten Tag eines jeden Monats vor (Zuteilungstermin). Um die zuzuteilenden Bausparverträge zu ermitteln, geht die Bausparkasse wie folgt vor: a) Die Zuteilungstermine der Kalenderquartale werden zu Zuteilungsperio­ Zuteilungsperio- den zusammengefasst. Jeder Zuteilungsperiode ist ein Bewertungsstichtag zugeordnet. Der zugehörige Bewertungsstichtag für die Zuteilungsperiode ist für das: 1. Quartal der 30.09. des Vorjahres, 2. Quartal der 31.12. des Vorjahres, 3. Quartal der 31.03. des laufenden Jahres, 4. Quartal der 30.06. des laufenden Jahres. b) An den Bewertungsstichtagen wird jeweils die Bewertungszahl ermittelt. Die Bewertungszahl des einzelnen Bausparvertrages berechnet sich aus der Ansparleistung multipliziert mit dem Bewertungszahlfaktor geteilt durch die Darlehensleistung. Die Ansparleistung ist die Saldensumme (Summe der jeweiligen Bauspar­ Bauspar- guthaben an den vom Bausparvertrag schon durchlaufenen Bewertungs­ Bewertungs- stichtagen). Über die Bausparsumme hinausgehende Guthaben werden nicht berücksichtigt. Die Darlehensleistung ist das Bewertungsdarlehen (Bausparsumme minus Guthaben am Bewertungsstichtag; mindestens aber 25 % der Bauspar­ Bauspar- summe) multipliziert mit der Laufzeit des Bewertungsdarlehens in Jahren (gemäß dem nach § 11 Abs. 2 festgelegten Tilgungsbeitrag und dem Zins­ Zins- satz von 2,35 % p. a.p.a.). Die Saldensumme wird auf volle EUR, die Tilgungs­ Tilgungs- laufzeit und die Bewertungszahl kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die Berechnungsformel für die Bewertungszahl lautet damit: Saldensumme ———————————————— x Bewertungszahlfaktor Bewertungsdarlehen x Tilgungszeit Der Bausparer kann den Tilgungsbeitrag gemäß § 11 Abs. 2 verändern. Die Bewertungszahl wird neu berechnet. Der Bausparvertrag kann dann frühestens in der Zuteilungsperiode zugeteilt werden, für die der auf den Eingang der Mitteilung folgende Bewertungs­ Bewertungs- stichtag nach § 4 Abs. 2 a) maßgebend ist. c) Für Zuteilungen innerhalb einer Zuteilungsperiode können nur die Bau­ Bau- sparverträge berücksichtigt werden, bei denen am zugehörigen Bewer­ Bewer- tungsstichtag die Bewertungszahl mindestens 33,00 (Mindestbewertungs­ Mindestbewertungs- zahl) beträgt. d) Bausparverträge, die die vorstehende Voraussetzung erfüllen, werden zum Zuteilungstermin zugeteilt, soweit die für die Zuteilung verfügbaren Mittel ausreichen. Die Bausparkasse errechnet für jeden Zuteilungstermin eine Zielbewertungszahl. Diese ist die niedrigste Bewertungszahl, die zur Zuteilung ausreicht.

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Samples: Bausparvertrag

Standardzuteilung. Die Bausparkasse nimmt die Zuteilungen jeweils am ersten Tag eines jeden Monats vor (Zuteilungstermin). Um die zuzuteilenden Bausparverträge zu ermitteln, geht die Bausparkasse wie folgt vor: a) Die Zuteilungstermine der Kalenderquartale werden zu Zuteilungsperio­ Zuteilungsperio- den zusammengefasst. Jeder Zuteilungsperiode ist ein Bewertungsstichtag zugeordnet. Der zugehörige Bewertungsstichtag für die Zuteilungsperiode ist für das: 1. Quartal der 30.09. des Vorjahres, 2. Quartal der 31.12. des Vorjahres, 3. Quartal der 31.03. des laufenden Jahres, 4. Quartal der 30.06. des laufenden Jahres. b) An den Bewertungsstichtagen wird jeweils die Bewertungszahl ermittelt. Die Bewertungszahl des einzelnen Bausparvertrages berechnet sich aus der Ansparleistung multipliziert mit dem Bewertungszahlfaktor geteilt durch die Darlehensleistung. Die Ansparleistung ist die Saldensumme (Summe der jeweiligen Bauspar­ Bauspar- guthaben an den vom Bausparvertrag schon durchlaufenen Bewertungs­ Bewertungs- stichtagen). Über die Bausparsumme hinausgehende Guthaben werden nicht berücksichtigt. Die Darlehensleistung ist das Bewertungsdarlehen (Bausparsumme minus Guthaben am Bewertungsstichtag; mindestens aber 25 % der Bauspar­ summeBausparsumme) multipliziert mit der Laufzeit des Bewertungsdarlehens Bewertungs- darlehens in Jahren (gemäß dem des nach § 11 Abs. 2 festgelegten Tilgungsbeitrag und dem Zins­ satz von 2,35 % p. a.Tilgungs- beitrages). Die Saldensumme wird auf volle EUR, die Tilgungs­ laufzeit Tilgungslaufzeit und die Bewertungszahl Bewer- tungszahl kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die Berechnungsformel Berech- nungsformel für die Bewertungszahl lautet damit: Saldensumme —————————————————— x Bewertungszahlfaktor 32 Bewertungsdarlehen x Tilgungszeit Der Bausparer kann den Tilgungsbeitrag gemäß § 11 Abs. 2 verändern. Die Bewertungszahl wird neu berechnet. Der Bausparvertrag kann dann frühestens in der Zuteilungsperiode zugeteilt werden, für die der auf den Eingang der Mitteilung folgende Bewertungs­ Bewertungs- stichtag nach § 4 Abs. 2 a) maßgebend ist. c) Für Zuteilungen innerhalb einer Zuteilungsperiode können nur die Bau­ Bau- sparverträge berücksichtigt werden, bei denen am zugehörigen Bewer­ Bewer- tungsstichtag die Bewertungszahl mindestens 33,00 (Mindestbewertungs­ Mindestbewertungs- zahl) beträgt. d) Bausparverträge, welche die die vorstehende Voraussetzung vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, werden zum Zuteilungstermin zugeteilt, soweit die für die Zuteilung verfügbaren verfüg- baren Mittel ausreichen. Die Bausparkasse errechnet für jeden Zuteilungstermin Zuteilungs- termin eine Zielbewertungszahl. Diese ist die niedrigste Bewertungszahl, die zur Zuteilung ausreicht.

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Samples: Bausparvertrag

Standardzuteilung. Die Bausparkasse nimmt die Zuteilungen jeweils am ersten Tag eines jeden Monats vor (Zuteilungstermin). Um die zuzuteilenden Bausparverträge Bauspar- verträge zu ermitteln, geht die Bausparkasse wie folgt vor: a) Die Zuteilungstermine der Kalenderquartale werden zu Zuteilungsperio­ den Zuteilungs- perioden zusammengefasst. Jeder Zuteilungsperiode ist ein Bewertungsstichtag Bewer- tungsstichtag zugeordnet. Der zugehörige Bewertungsstichtag für die Zuteilungsperiode ist für das: 1. Quartal der 30.09. des Vorjahres, 2. Quartal der 31.12. des Vorjahres, 3. Quartal der 31.03. des laufenden Jahres, 4. Quartal der 30.06. des laufenden Jahres. b) An den Bewertungsstichtagen wird jeweils die Bewertungszahl ermittelt. Die Bewertungszahl des einzelnen Bausparvertrages berechnet berech- net sich aus der Ansparleistung multipliziert mit dem Bewertungszahlfaktor Bewertungs- zahlfaktor geteilt durch die Darlehensleistung. Die Ansparleistung ist die Saldensumme (Summe der jeweiligen Bauspar­ guthaben Bau- sparguthaben an den vom Bausparvertrag schon durchlaufenen Bewertungs­ stichtagen)Bewertungsstichtagen) zuzüglich einer nochmaligen Hinzurechnung des Guthabens am Bewertungsstichtag. Über die Bausparsumme hinausgehende hin- ausgehende Guthaben werden nicht berücksichtigt. Die Darlehensleistung Darlehens- leistung ist das Bewertungsdarlehen (Bausparsumme minus Guthaben Gut- haben am Bewertungsstichtag; mindestens aber 25 % der Bauspar­ Bauspar- summe) multipliziert mit der Laufzeit des Bewertungsdarlehens in Jahren (gemäß dem nach § 11 Abs. 2 festgelegten Tilgungsbeitrag und dem Zins­ satz von 2,35 % p. a.Tilgungsbeitrag). Die Saldensumme wird auf volle EUR, die Tilgungs­ laufzeit Tilgungslaufzeit und die Bewertungszahl kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die Berechnungsformel für die Bewertungszahl lautet damit: Saldensumme ———————————————— + Guthaben x Bewertungszahlfaktor 35 Bewertungsdarlehen x Tilgungszeit Der Bausparer kann den Tilgungsbeitrag durch eine schriftliche Mitteilung gemäß § 11 Abs. 2 verändern. Die Bewertungszahl wird neu berechnet. Der Bausparvertrag kann dann frühestens in der Zuteilungsperiode zugeteilt werden, für die der auf den Eingang der Mitteilung folgende Bewertungs­ stichtag folgen- de Bewertungsstichtag nach § 4 Abs. 2 a2a) maßgebend ist. c) Für Zuteilungen innerhalb einer Zuteilungsperiode können nur die Bau­ sparverträge Bausparverträge berücksichtigt werden, bei denen am zugehörigen Bewer­ tungsstichtag Bewertungsstichtag die Bewertungszahl mindestens 33,00 (Mindestbewertungs­ zahlMindest- bewertungszahl) beträgt. d) Bausparverträge, die die vorstehende Voraussetzung erfüllen, werden zum Zuteilungstermin zugeteilt, soweit die für die Zuteilung verfügbaren Mittel ausreichen. Die Bausparkasse errechnet für jeden Zuteilungstermin eine Zielbewertungszahl. Diese ist die niedrigste Bewertungszahl, die zur Zuteilung ausreicht.

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Samples: Bausparvertrag

Standardzuteilung. Die Bausparkasse nimmt die Zuteilungen jeweils am ersten Tag eines jeden Monats vor (Zuteilungstermin). Um die zuzuteilenden Bausparverträge zu ermitteln, geht die Bausparkasse wie folgt vor: a) Die Zuteilungstermine der Kalenderquartale werden zu Zuteilungsperio­ Zuteilungsperio- den zusammengefasst. Jeder Zuteilungsperiode ist ein Bewertungsstichtag zugeordnet. Der zugehörige Bewertungsstichtag für die Zuteilungsperiode ist für das: 1. Quartal der 30.09. des Vorjahres, 2. Quartal der 31.12. des Vorjahres, 3. Quartal der 31.03. des laufenden Jahres, 4. Quartal der 30.06. des laufenden Jahres. b) An den Bewertungsstichtagen wird jeweils die Bewertungszahl ermittelt. Die Bewertungszahl des einzelnen Bausparvertrages berechnet sich aus der Ansparleistung multipliziert mit dem Bewertungszahlfaktor geteilt durch die Darlehensleistung. Die Ansparleistung ist die Saldensumme (Summe der jeweiligen Bauspar­ Bauspar- guthaben an den vom Bausparvertrag schon durchlaufenen Bewertungs­ Bewertungs- stichtagen). Über die Bausparsumme hinausgehende Guthaben werden nicht berücksichtigt. Die Darlehensleistung ist das Bewertungsdarlehen (Bausparsumme minus Guthaben am Bewertungsstichtag; mindestens aber 25 % der Bauspar­ Bauspar- summe) multipliziert mit der Laufzeit des Bewertungsdarlehens in Jahren (gemäß dem nach § 11 Abs. 2 festgelegten Tilgungsbeitrag und dem Zins­ Zins- satz von 2,35 % p. a.). Die Saldensumme wird auf volle EUR, die Tilgungs­ Tilgungs- laufzeit und die Bewertungszahl kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die Berechnungsformel für die Bewertungszahl lautet damit: Saldensumme ———————————————— x Bewertungszahlfaktor Bewertungsdarlehen x Tilgungszeit Der Bausparer kann den Tilgungsbeitrag gemäß § 11 Abs. 2 verändern. Die Bewertungszahl wird neu berechnet. Der Bausparvertrag kann dann frühestens in der Zuteilungsperiode zugeteilt werden, für die der auf den Eingang der Mitteilung folgende Bewertungs­ Bewertungs- stichtag nach § 4 Abs. 2 a) maßgebend ist. c) Für Zuteilungen innerhalb einer Zuteilungsperiode können nur die Bau­ Bau- sparverträge berücksichtigt werden, bei denen am zugehörigen Bewer­ Bewer- tungsstichtag die Bewertungszahl mindestens 33,00 (Mindestbewertungs­ Mindestbewertungs- zahl) beträgt. d) Bausparverträge, die die vorstehende Voraussetzung erfüllen, werden zum Zuteilungstermin zugeteilt, soweit die für die Zuteilung verfügbaren Mittel ausreichen. Die Bausparkasse errechnet für jeden Zuteilungstermin eine Zielbewertungszahl. Diese ist die niedrigste Bewertungszahl, die zur Zuteilung ausreicht.

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