Standbetrieb. Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ist der Stand mit ausreichend Personal zu besetzen und für Besucher zugänglich zu halten. Fremde Stände dürfen außerhalb der täglichen Messeöffnungs- zeiten ohne Erlaubnis des Standinhabers nicht betreten werden. Bei Betrieb des Standes sind die ge- setzlichen Bestimmungen und Verwaltungsrichtlinen zu beachten: Präsentationen dürfen nur auf der Standfläche erfolgen und müssen so angeordnet sein, dass visuelle und akustische Belästigungen der benachbarten Stände oder Behinderungen auf den Stand- oder Gangflächen nicht entstehen. Bei Zu- widerhandlungen ist die Messe Essen nach eigenem Ermessen berechtigt, belästigende oder behin- dernde Präsentationen zu untersagen und bei erneuter Zuwiderhandlung den Vertrag fristlos zu kün- digen. Der Aussteller stellt die Messe Essen in diesem Fall von Schadenersatzansprüchen, die von an- deren Ausstellern wegen Störungen geltend gemacht werden frei.
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Standbetrieb. Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ist der Stand mit ausreichend Personal zu besetzen und für Besucher zugänglich zu halten. Fremde Stände dürfen außerhalb der täglichen Messeöffnungs- zeiten Messeöff- nungszeiten ohne Erlaubnis des Standinhabers nicht betreten werden. Bei Betrieb des Standes sind die ge- setzlichen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsrichtlinen zu beachten: Präsentationen dürfen nur auf der Standfläche erfolgen und müssen so angeordnet sein, dass visuelle und akustische Belästigungen Belästigun- gen der benachbarten Stände oder Behinderungen auf den Stand- oder Gangflächen nicht entstehen. Bei Zu- widerhandlungen Zuwiderhandlungen ist die Messe Essen nach eigenem Ermessen berechtigt, belästigende oder behin- dernde behindernde Präsentationen zu untersagen und bei erneuter Zuwiderhandlung den Vertrag fristlos zu kün- digenkündigen. Der Aussteller stellt die Messe Essen in diesem Fall von Schadenersatzansprüchen, die von an- deren anderen Ausstellern wegen Störungen geltend gemacht werden frei.
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Standbetrieb. Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ist der Stand mit ausreichend Personal zu besetzen und für Besucher zugänglich zu halten. Fremde Stände dürfen außerhalb der täglichen Messeöffnungs- zeiten ohne Erlaubnis des Standinhabers nicht betreten werden. Bei Betrieb des Standes sind die ge- setzlichen Bestimmungen und Verwaltungsrichtlinen zu beachten: Präsentationen dürfen nur auf der Standfläche erfolgen und müssen so angeordnet sein, dass visuelle und akustische Belästigungen der benachbarten Stände oder Behinderungen auf den Stand- oder Gangflächen nicht entstehen. Bei Zu- widerhandlungen ist die Messe Essen nach eigenem Ermessen berechtigt, belästigende oder behin- dernde Präsentationen zu untersagen und bei erneuter Zuwiderhandlung den Vertrag fristlos zu kün- digen. Der Aussteller stellt die Messe Essen in diesem Fall von Schadenersatzansprüchen, die von an- deren Ausstellern wegen Störungen geltend gemacht werden werden, frei.
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Samples: www.security-essen.de
Standbetrieb. Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ist der Stand mit ausreichend Personal zu besetzen und für Besucher zugänglich zu halten. Fremde Stände dürfen außerhalb der täglichen Messeöffnungs- zeiten Messeöff- nungszeiten ohne Erlaubnis des Standinhabers nicht betreten werden. Bei Betrieb des Standes sind die ge- setzlichen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsrichtlinen zu beachten: Präsentationen dürfen nur auf der Standfläche erfolgen und müssen so angeordnet sein, dass visuelle und akustische Belästigungen Belästigun- gen der benachbarten Stände oder Behinderungen auf den Stand- oder Gangflächen nicht entstehen. Bei Zu- widerhandlungen Zuwiderhandlungen ist die Messe Essen GmbH nach eigenem Ermessen berechtigt, belästigende oder behin- dernde behindernde Präsentationen zu untersagen und bei erneuter Zuwiderhandlung den Vertrag fristlos zu kün- digenkündigen. Der Aussteller stellt die Messe Essen in diesem Fall von SchadenersatzansprüchenSchadenersatzansprü- chen, die von an- deren anderen Ausstellern wegen Störungen geltend gemacht werden frei.
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Standbetrieb. Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ist der Stand mit ausreichend Personal zu besetzen be- setzen und für Besucher zugänglich zu halten. Fremde Stände dürfen außerhalb der täglichen Messeöffnungs- zeiten Messeöffnungszeiten ohne Erlaubnis des Standinhabers nicht betreten werden. Bei Betrieb des Standes sind die ge- setzlichen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsrichtlinen zu beachten: Präsentationen Prä- sentationen dürfen nur auf der Standfläche erfolgen und müssen so angeordnet sein, dass visuelle vi- suelle und akustische Belästigungen der benachbarten Stände oder Behinderungen auf den Stand- oder Gangflächen nicht entstehen. Bei Zu- widerhandlungen Zuwiderhandlungen ist die Messe Essen nach eigenem Ermessen berechtigt, belästigende oder behin- dernde behindernde Präsentationen zu untersagen und bei erneuter Zuwiderhandlung den Vertrag fristlos zu kün- digenkündigen. Der Aussteller stellt die Messe Essen in diesem Fall von Schadenersatzansprüchen, die von an- deren anderen Ausstellern wegen Störungen geltend gemacht werden werden, frei.
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