Standbetrieb. Der Aussteller ist verpfichtet, den Stand wäh- rend der gesamten Laufzeit der Messe mit Per- sonal und Waren zu belegen. Werbung jeder Art, wie das Verteilen von Drucksachen und die Ansprache der Besucher ist nur innerhalb des Standes erlaubt. Der Betrieb von optischen und akustischen Werbemitteln ist zustimmungs- pfichtig durch den Veranstalter und kann je- derzeit widerrufen werden.
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