Standorte in Gebieten mit hoher Siedlungsdichte Musterklauseln

Standorte in Gebieten mit hoher Siedlungsdichte. In Gebieten mit hoher Siedlungsdichte sollte unter immissionsschutzbe- dingten, städtebaulichen und technischen Gesichtspunkten geprüft wer- den, ob der kleinzellige Aufbau von Sendeanlagen in Betracht kommt. Im Außenbereich trägt eine Bündelung zur Schonung des Landschaftsbil- des bei. Einerseits kann unter dem Gesichtspunkt einer Immissionsminimierung gerade in dichtbesiedelten Bereichen eine möglichst gleichmäßige Vertei- lung von schwach emittierenden Mobilfunkanlagen sinnvoll sein. Je eng- maschiger das Netz der Basisstationen ist, und je optimaler deren Positio- nierung aus funktechnischer Sicht ist, desto schwächer kann die Leistung der Sender bei guter Empfangsqualität der Handys sein. Damit ist sowohl die Exposition durch die Basisstationen als auch durch die Nutzung von Handys geringer. Demgegenüber stellt eine Bündelung von Sendeanlagen den geringsten städtebaulichen Eingriff in das Erscheinungsbild eines Baugebietes dar. Für vorhandene und neu zu errichtende Masten kommen hierfür insbe- sondere auch vorhandene Bauwerke als geeignete Standorte (Silos, Schornsteine, herausragende Gebäude, etc.) in Frage. Soweit das jeweili- ge Bauwerk die Umgebungsbebauung deutlich überragt, kann eine Bün- delung mehrerer Sendeanlagen auch unter Immissionsgesichtspunkten eine geeignete Lösung darstellen, da die Funkfelder mit zunehmendem Abstand schwächer werden. Neben den funktechnischen Anforderungen des Einzelstandortes muss die Einbettung des Standortes in das Gesamtnetz berücksichtigt werden. So hat die Änderung eines einzelnen Standortes immer auch Auswirkun- gen auf die umgebenden benachbarten Funkzellen. Deshalb können Än- derungen, die für den Einzelstandort möglich erscheinen, bei Betrachtung der Anforderungen des Gesamtnetzes nicht umsetzbar sein. Die geplante Errichtung neuer Sendeanlagen in der Nähe von Kindergär- ten und Schulen bedarf einer besonderen Prüfung. Kindergärten und Schulen stehen in Bezug auf die Errichtung von Sende- anlagen besonders im Fokus der öffentlichen Diskussion. Ungeachtet der auch in diesen Bereichen durch die geltenden Grenzwerte gewährleisteten Sicherheit vor Einwirkungen elektromagnetischer Xxxxxx wird dadurch, dass vorrangig mehrere alternative Standorte geprüft werden, den Be- sorgnissen verstärkt Rechnung getragen. Eine generelle Aussage dazu, ob eine Sendeanlage in der Nähe oder in weiterer Entfernung von einer der genannten Einrichtungen unter immissi- onsschutzbedingten Gesichtspunkten günstiger ist, kann nicht getr...

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