Common use of Stationäre Heilbehandlung außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz Clause in Contracts

Stationäre Heilbehandlung außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Nicht erstattungsfähig sind Mehrkosten für eine teil- oder vollstationäre Behandlung im Ausland, außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz, wenn der Auslandsaufenthalt zum Zweck der Heilbehandlung erfolgt. Als Mehrkosten gelten, diejenigen Kostenanteile, die bei Durchführung der Behandlung in Deutschland nicht angefallen wären. Dies gilt auch für Entbindungen. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Versicherer die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat. Hierzu verpflichtet er sich, für den Fall, dass die medizinisch notwendige Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland nicht oder nur teilweise durchführbar ist.

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Samples: www.reisepolice.com, ws.huvecdn.com, www.deine-zahnversicherung.com

Stationäre Heilbehandlung außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Nicht erstattungsfähig sind Mehrkosten für eine teil- oder vollstationäre Behandlung im Ausland, außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz, wenn der Auslandsaufenthalt zum Zweck der Heilbehandlung erfolgt. Als Mehrkosten gelten, gelten diejenigen Kostenanteile, die bei Durchführung der Behandlung in Deutschland nicht angefallen wären. Dies gilt auch für Entbindungen. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Versicherer die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat. Hierzu verpflichtet er sich, sich für den Fall, dass die medizinisch notwendige Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland nicht oder nur teilweise durchführbar ist.

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Samples: ws.huvecdn.com, ws.huvecdn.com, ws.huvecdn.com