Stellung der VKR und anzuwendende Rechtsvorschriften. 1.1 VKR erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungen als unmittelbarer Vertragspartner des Gastes.
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Stellung der VKR und anzuwendende Rechtsvorschriften. 1.1 Die VKR erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungen als unmittelbarer Vertragspartner des GastesAuftraggebers.
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