Stellung der VKR und anzuwendende Rechtsvorschriften. 1.1 Die VKR erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungen als unmittelbarer Vertragspartner des Auftraggebers. 1.2 Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit der VKR anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit der VKR ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Touristischer Dienstleistungen
Stellung der VKR und anzuwendende Rechtsvorschriften. 1.1 Die VKR erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungen als unmittelbarer Vertragspartner des AuftraggebersGastes.
1.2 Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit der VKR anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Gastes bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit der VKR ausschließlich deutsches Recht AnwendungAnwen- dung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Touristischer Dienstleistungen
Stellung der VKR und anzuwendende Rechtsvorschriften. 1.1 Die VKR erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungen als unmittelbarer Vertragspartner des AuftraggebersGastes.
1.2 Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit der VKR anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Gastes bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit der VKR ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen