Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Musterklauseln

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-­‐rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen. 11.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluß des UN-­‐Kaufrechts.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Auf diesen Vertrag findet österreichisches Recht mit Ausnahme von Verweisungsnormen und Einheitsrecht, wie z.B. dem UN-Kaufrecht oder der Rom-I-Verordnung Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständige Gericht zuständig. Der Antragsteller (Hersteller) Für die Technische Bewertungsstelle (TAB) ........................................................ .......................................................
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang aus dem die- sen AVB-IT/PROJEKTE zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist dem Streitwert nach das Bezirksgericht für Handelssachen bzw. das Handelsgericht Wien. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht, ausgenommen die internationalen Verweisungsnormen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf zur Anwendung. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen oder Ähnli- chem des Auftragnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Für die aus diesem Versicherungsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Gericht des inländischen Wohnsitzes (Sitzes) des Versicherungsnehmers zuständig. Es ist österreichisches Recht anzuwenden.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Vermieters.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Wiesbaden. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt ausdrücklich auch dann, wenn der Versicherungsnehmer, ein mitversichertes Tochterunternehmen oder eine versicherte Person ihren (Wohn-) Sitz im Ausland hat.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 13.1. Sofern es sich bei den Parteien um Kaufleute handelt oder für den Fall, dass die Agentur keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent- haltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der HEX vereinbart. 13.2. Als anzuwendendes Recht wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. HOLIDAY EXTRAS GMBH XXXXXXXXXXXXXxX 00 00000 XXXXXXX Anlage 1 zu den Holiday Extras Agenturbedingungen
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das die Handelsgerichtsbarkeit ausübende Gericht in Wien.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Gerichtsstand ist Holzwickede falls nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit diesem Auftrag findet das Recht der Bun- desrepublik Deutschland Anwendung. A. Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen der srt zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch. B. Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Daten frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt srt auf einer ihr übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Srt behält sich vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Computerviren der Agentur Schäden entstanden sind. C. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen und Druckerzeugnisse können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, die keinen Preisminde- rungsanspruch auslösen können. D. Die srt & werbeagentur GmbH sendet auf Wunsch des Kunden, auf eine von die- sem zu benennende Email-Adresse, einen Korrekturabzug in Form einer PDF- Datei zur Überprüfung. Scheitert die Email-Übertragung wegen technischer Pro- bleme ist srt verpflichtet, auf ein von dem Kunden zu benennendes Telefax-Gerät, einen Korrekturabzug der von srt auf Papier ausgedruckten digitalen Druckvorlage zu senden. Erhält srt keine Fehlermeldung bis Anzeigenschluss/Druckbeginn, gilt der Korrekturabzug als vom Kunden gebilligt. Ansprüche des Kunden auf Preis- minderung, Schadenersatz o. ä. wegen später gerügter Mängel sind ausgeschlos- sen.