Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Musterklauseln

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-­‐rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang aus dem die- sen AVB-IT/PROJEKTE zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist dem Streitwert nach das Bezirksgericht für Handelssachen bzw. das Handelsgericht Wien. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht, ausgenommen die internationalen Verweisungsnormen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf zur Anwendung. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen oder Ähnli- chem des Auftragnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Für die aus diesem Versicherungsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Gericht des inländischen Wohnsitzes (Sitzes) des Versicherungsnehmers zuständig. Es ist österreichisches Recht anzuwenden.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Auf diesen Vertrag findet österreichisches Recht mit Ausnahme von Verweisungsnormen und Einheitsrecht, wie z.B. dem UN-Kaufrecht oder der Rom-I-Verordnung Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständige Gericht zuständig. Der Antragsteller (Hersteller) Für die Technische Bewertungsstelle (TAB) ........................................................ ....................................................... ........................................................ .W...i.e..n..,.............................................. ........................................................ ........................................................
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Wiesbaden. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt ausdrücklich auch dann, wenn der Versicherungsnehmer, ein mitversichertes Tochterunternehmen oder eine versicherte Person ihren (Wohn-) Sitz im Ausland hat.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Vermieters. Für Firmen 70 € Für Privatpersonen 50 €
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das die Handelsgerichtsbarkeit ausübende Gericht in Wien.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 13.1. Sofern es sich bei den Parteien um Kaufleute handelt oder für den Fall, dass die Agentur keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent- haltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der HEX vereinbart. Stand: Mai 2021 Stand: Mai 2021
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 19.1 Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Lieferanten und WolfVision unterliegen österreichischem Recht.