Steuer-Identifikationsnummer Musterklauseln

Steuer-Identifikationsnummer. Die USB als nicht öffentliche Stelle wird die Steuer-Identifikationsnummer nur erheben oder verwenden, soweit dies für Datenübermittlungen zwischen ihr und den Finanzbehörden erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Erhebung oder Verwendung der Steuer-Identi- fikationsnummer ausdrücklich erlaubt oder anordnet. Sie wird ihre Dateien nur insoweit nach der Steuer-Identifikationsnummer ordnen oder für den Zugriff erschließen, als dies für regelmäßige Datenübermittlungen zwischen ihr und den Finanzbehörden erforderlich ist (§ 139 b AO).
Steuer-Identifikationsnummer. Nicht alle Staaten vergeben eine Steuer-Identifikationsnummer an die Steuerpflichtigen (daher keine Pflichtangabe). Bitte vergewissern Sie sich, ob in dem Land Ihrer steuerlichen Ansässigkeit Steuer-Identifikations- nummern im Einsatz sind und ob Sie die korrekte Nummer angegeben ha- ben. Bei fehlerhaften Angaben kann es ggf. zu entsprechenden Nachfragen durch die Steuerverwaltung des betreffenden Landes kommen. Bei US-Rechts- trägern ist die Steuer-Identifikationsnummer (TIN) in der Regel identisch mit der sogenannten „Employer Identification Number“.
Steuer-Identifikationsnummer. Freistellungsaufträge dürfen seit dem 01.01.2011 nur noch mit Angabe der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) akzeptiert werden. Die Steuer-ID ist eine eindeutige, lebenslang gültige Identifikationsnummer für steuerliche Belange. Diese wurde jedem Bundesbürger durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitgeteilt und kann bei Bedarf unter xxx.xxxx.xx erneut angefordert werden. Auftrag an die comdirect bank AG • Bei Betrag und Gültigkeitsdauer ist jeweils nur ein Kästchen anzukreuzen • Der frei gewählte Betrag ist in vollen Euro anzugeben (keine Cent-Beträge) • Der Freistellungsauftrag gilt immer für gesamte Kalenderjahre • Ein neuer Auftrag ist immer rückwirkend ab 01.01. des laufenden Kalenderjahres gültig. Änderungen für das laufende Jahr nehmen wir schriftlich bis zum 15.12. (online 20.12.) d. J. entgegen. • Ist der Sparer-Pauschbetrag bereits in Anspruch genommen, können Sie Ihren Auftrag nur mit Wirkung zum Jahresende befristen oder widerrufen. Eine Reduzierung bis zu dem bereits in Anspruch genommenen Betrag (gerundet auf den nächst höheren Euro) ist jedoch zulässig. • Änderungen, Streichungen und Korrekturen außerhalb der mit 2 gekennzeichneten Passagen lassen diesen Auftrag ungültig werden • Mit Einreichung eines neuen Freistellungsauftrages verlieren bisher erteilte Aufträge ihre Gültigkeit. Bei Aufträgen für das Folgejahr wird der bestehende Freistellungsauftrag automatisch auf den 31.12. des laufenden Jahres befristet. Widerrufen Sie Ihren Auftrag für das Fol- gejahr, bleibt diese Befristung bestehen. • Ein neu eingereichter Freistellungsauftrag führt zur steuerlichen Neubetrachtung bereits angefallener Kapitalerträge. Abgeführte Steuern werden gegebenenfalls erstattet.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.