Steuerliche Behandlung der Stadt Musterklauseln

Steuerliche Behandlung der Stadt. Eine Besteuerung der öffentlichen Hand ist grundsätzlich nur dann gegeben, wenn sich die juristische Person des öffentlichen Rechts aktiv am Wirtschaftsleben beteiligt und sich außerhalb des Hoheitsbetriebes bewegt. Ein dritter Tätigkeitsbereich, der der Vermögensverwaltung (z. B. Vermietung städtischen Grundbesitzes) unterliegt, ist von der Ertragsteuerpflicht ausgenommen, kann aber in bestimmten Fällen zu umsatzsteuerlichen Besteuerungstatbeständen führen. Die Bereiche, in denen die Stadt sich wirtschaftlich betätigt und in Wettbewerb zu anderen Unternehmen tritt, werden als „Betriebe gewerblicher Art“ (BgA) geführt. Nach der Definition in § 4 Abs. 1 Körperschaftssteuergesetz (KStG) sind Betriebe gewerblicher Art alle Einrichtun- gen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dienen und sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaft- lich herausheben. Die Absicht, Gewinn zu erzielen und die Beteiligung am allgemei- nen wirtschaftlichen Verkehr ist nicht erforderlich. Aus Vereinfachungsgründen be- stimmt die Finanzverwaltung das Vorliegen einer herausgehobenen wirtschaftlichen Tätigkeit von einigem Gewicht anhand von Umsatzgrenzen. So liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung eine Tätigkeit von einigem wirtschaftlichen Gewicht vor, wenn der aufgrund dieser Tätigkeit erzielte Umsatz nachhaltig 00.000 € pro Jahr übersteigt. Weitere Einrichtungskriterien sind zu beachten, die jedoch eine Prüfung durch den Fachbereich Finanzen und Steuern erfordern. Die Betriebe gewerblicher Art stellen ertragsteuerliche selbständige Besteuerungs- subjekte mit eigenen Gewinnermittlungen dar. Ein am Jahresende ermittelter Gewinn unterliegt grundsätzlich der Körperschaftsteuer-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer- pflicht. Die Umsatzsteuerpflicht erstreckt sich im Allgemeinen nur auf die Umsätze der Be- triebe gewerblicher Art. Die steuerlichen Regelungen zu Sponsoring beziehen sich im Grundsatz auf juristi- sche Personen des privaten Rechts (insbesondere Vereine). Die Anwendung bei Ein- richtungen der öffentlichen Hand ist oftmals nicht übertragbar, weil Regelungen, die für die Besteuerung der öffentlichen Hand gelten, mit einfließen. Für die steuerliche Zuordnung der Sponsoringleistungen sind daher verschiedene Faktoren maßgebend, die nachfolgend mit ihren Auswirkungen aufgezählt werden. Im Zusammenwirken mit anderen Faktoren ergeben sich jeweils andere steuerliche Konsequenzen sowohl bei der Ertragsteuer- als auch be...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.