Steuerlicher Hinweis. Veräußerungsgeschäfte oder sonstige Geschäfte, die zu steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen im Sinne des deutschen Einkommensteuer- gesetzes (EStG) führen können, sind grundsätzlich möglich. Kapitalerträge sind einkommenssteuerpflichtig und müssen nach dem jeweils für den Kunden geltenden Steuerrecht deklariert werden. Zur Erfüllung dieser Pflicht erhält der Kunde von der depotführenden Bank nach Beendigung eines Kalenderjahres eine Jahressteuerbescheinigung und eine Ertragsaufstellung. Der Auftrag über die digitale Vermögensverwaltung umfasst keine Rechts- und Steuerberatung. Da steuerliche Auswirkungen von der individuellen Situation des Kunden abhängen, empfiehlt der Vermögens- verwalter, ggf. einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu konsultieren.
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Samples: Vermögensverwaltungsvertrag, Vertrag Über Die Digitale Vermögensverwaltung, Vertrag Über Die Digitale Vermögensverwaltung