Common use of Stichtage Clause in Contracts

Stichtage. Für viele vertragsrelevante Vorgänge gibt es maßgebliche Tage, an denen wir zum Beispiel Aufträge annehmen, Aktivitäten ausführen oder bestimmte Werte ermitteln. Diese maßgeblichen Tage nennen wir Stichtage. In der unten stehen- den Übersicht führen wir wichtige Stichtage, wie die Meldefristen, die Wirksamkeitstermine und die Bewertungsstichtage für verschiedene Anlässe auf. Als Meldefrist bezeichnen wir den Zeitpunkt, zu dem Ihre Mitteilung bei uns eingegangen sein muss, damit wir eine Aktivität zum genannten Wirksamkeitstermin ausführen können. Der Be- wertungsstichtag ist der Zeitpunkt, der für die Ermittlung des Xxxxx des jeweiligen Anlasses maßgeblich ist. Das bedeutet zum Beispiel für den Anlass „Beitragsanlage in Fonds“, dass wir die Fondsanteile mit den Kursen des ersten Arbeits- tags des jeweiligen Monats bewerten. Dabei be- achten wir die allgemeinen Handelsusancen. Beitragsanlage in Fonds keine Meldung nötig erster Arbeitstag des jeweiligen Monats erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Beitragsfreistellung keine gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Zuzahlungen 14 Tage vorher gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Beitragserhöhung ein Monat vorher gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Kapitalauszahlung drei Monate vorher gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Kündigung/Rückkauf keine zum Ende einer Versicherungsperiode erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Todesfallleistung unverzüglich Todestag dritter Arbeitstag nach Eingang der Meldung vorgezogener Renten- beginn sechs Wochen vorher gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Sie entstehen, wenn der Marktwert einer Kapital- anlage niedriger ist als der Buchwert dieser Kapi- talanlage. Mehr zu stille Lasten lesen Sie in Kapi- tel F.

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Stichtage. Für viele vertragsrelevante Vorgänge gibt es maßgebliche Tage, an denen wir zum Beispiel Aufträge annehmen, Aktivitäten ausführen oder bestimmte Werte ermitteln. Diese maßgeblichen Tage nennen wir Stichtage. In der unten stehen- den Übersicht führen wir wichtige Stichtage, wie die Meldefristen, die Wirksamkeitstermine und die Bewertungsstichtage für verschiedene Anlässe auf. Als Meldefrist bezeichnen wir den Zeitpunkt, zu dem Ihre Mitteilung bei uns eingegangen sein muss, damit wir eine Aktivität zum genannten Wirksamkeitstermin ausführen können. Der Be- wertungsstichtag ist der Zeitpunkt, der für die Ermittlung des Xxxxx des jeweiligen Anlasses maßgeblich ist. Das bedeutet zum Beispiel für den Anlass „Beitragsanlage in Fonds“, dass wir die Fondsanteile mit den Kursen des ersten Arbeits- tags des jeweiligen Monats bewerten. Dabei be- achten wir die allgemeinen Handelsusancen. Beitragsanlage in Fonds keine Meldung nötig erster Arbeitstag des jeweiligen Monats erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Beitragsfreistellung keine gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Zuzahlungen 14 Tage vorher gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Beitragserhöhung ein Monat vorher gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Kapitalauszahlung drei Monate vorher gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Kündigung/Rückkauf keine zum Ende einer Versicherungsperiode erster letzter Arbeitstag des jeweiligen Monats vor Wertstellungstermin Shift/Switch keine spätestens am zweiten Arbeitstag nach Auf- tragseingang oder Wunschtermin spätestens der dritte Arbeitstag nach Auf- tragseingang oder Wunschtermin Todesfallleistung unverzüglich Todestag dritter Arbeitstag nach Eingang der Meldung vorgezogener Renten- beginn sechs Wochen vorher gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Sie entstehen, wenn der Marktwert einer Kapital- anlage niedriger ist als der Buchwert dieser Kapi- talanlage. Mehr zu stille stillen Lasten lesen Sie in Kapi- tel Ka- pitel F.

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Stichtage. Für viele vertragsrelevante Vorgänge gibt es maßgebliche maß- gebliche Tage, an denen wir zum Beispiel Aufträge Auf- träge annehmen, Aktivitäten ausführen oder bestimmte be- stimmte Werte ermitteln. Diese maßgeblichen Tage nennen wir Stichtage. In der unten stehen- untenstehen- den Übersicht führen wir wichtige Stichtage, wie die Meldefristen, die Wirksamkeitstermine Meldefristen und die Bewertungsstichtage für verschiedene Anlässe auf. Als Meldefrist bezeichnen bezeich- nen wir den Zeitpunkt, zu dem Ihre Mitteilung bei uns eingegangen sein muss, damit wir eine Aktivität zum genannten Wirksamkeitstermin Aktivi- tät fristgerecht ausführen können. Der Be- wertungsstichtag Bewer- tungsstichtag ist der Zeitpunkt, der für die Ermittlung Ermitt- lung des Xxxxx des jeweiligen Anlasses maßgeblich maßgeb- lich ist. Hierfür finden die Handelsusancen der je- weiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft und des jeweiligen Fonds oder ETF Berücksichtigung. Das bedeutet zum Beispiel für den Anlass „Beitragsanlage Beitragsan- lage in Fonds“, dass wir die Fondsanteile Anteile so ordern, dass, abhängig von den individuellen Handelsmo- dalitäten mit den Kursen des dem Kurs vom ersten Arbeits- tags Arbeitstag be- werten. rückwirkender Versicherungs- beginn keine für die risikoarme Anlage: erster Arbeitstag des jeweiligen Monats bewerten. Dabei be- achten wir die allgemeinen Handelsusancen. für das Investment gemäß Ihrer Anlageentschei- dung: Datum der Ausstellung des Versicherungs- scheins Beitragsanlage in Fonds keine Meldung nötig erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Beitragsfreistellung keine erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Beitragsfreistellung keine gewünschter Monatserster Beitragsreduzierung 14 Tage vorher erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Zuzahlungen 14 Tage vorher gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Beitragserhöhung ein einen Monat vorher gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Kapitalauszahlung drei Monate vorher gewünschter Monatserster erster Kündigung keine dritter Arbeitstag des jeweiligen Monats KündigungFolgemonats Shift/Rückkauf Switch keine zum Ende einer Versicherungsperiode erster spätestens der vierte Arbeitstag des jeweiligen Monats nach Auftrags- eingang oder Wunschtermin Todesfallleistung unverzüglich Todestag dritter fünfter Arbeitstag nach Eingang der Meldung vorgezogener Renten- beginn Rentenbeginn sechs Wochen vorher gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Sie entstehen, wenn der Marktwert einer Kapital- anlage niedriger ist als der Buchwert dieser Kapi- talanlage. Mehr zu stille stillen Lasten lesen Sie in Kapi- tel Ka- pitel F.

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Samples: www.swisslife.de

Stichtage. Für viele vertragsrelevante Vorgänge gibt es maßgebliche maß- gebliche Tage, an denen wir zum Beispiel Aufträge Auf- träge annehmen, Aktivitäten ausführen oder bestimmte be- stimmte Werte ermitteln. Diese maßgeblichen Tage nennen wir Stichtage. In der unten stehen- untenstehen- den Übersicht führen wir wichtige Stichtage, wie die Meldefristen, die Wirksamkeitstermine Meldefristen und die Bewertungsstichtage für verschiedene Anlässe auf. Als Meldefrist bezeichnen bezeich- nen wir den Zeitpunkt, zu dem Ihre Mitteilung bei uns eingegangen sein muss, damit wir eine Aktivität zum genannten Wirksamkeitstermin Aktivi- tät fristgerecht ausführen können. Der Be- wertungsstichtag Bewer- tungsstichtag ist der Zeitpunkt, der für die Ermittlung Ermitt- lung des Xxxxx des jeweiligen Anlasses maßgeblich maßgeb- lich ist. Hierfür finden die Handelsusancen der je- weiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft und des jeweiligen Fonds oder ETF Berücksichtigung. Das bedeutet zum Beispiel für den Anlass „Beitragsanlage Beitragsan- lage in Fonds“, dass wir die Fondsanteile Anteile so ordern, dass, abhängig von den individuellen Handelsmo- dalitäten mit den Kursen des dem Kurs vom ersten Arbeits- tags des jeweiligen Monats bewerten. Dabei Arbeitstag be- achten wir die allgemeinen Handelsusancenwerten. Beitragsanlage in Fonds keine Meldung nötig erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Beitragsfreistellung keine erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Beitragsfreistellung keine gewünschter Monatserster Beitragsreduzierung 14 Tage vorher erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Zuzahlungen 14 Tage vorher gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Beitragserhöhung ein Monat vorher gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Kapitalauszahlung drei Monate vorher gewünschter Monatserster erster Kündigung keine dritter Arbeitstag des jeweiligen Monats KündigungFolgemonats Shift/Rückkauf Switch keine zum Ende einer Versicherungsperiode erster spätestens der vierte Arbeitstag des jeweiligen Monats nach Auftrags- eingang oder Wunschtermin Todesfallleistung unverzüglich Todestag dritter fünfter Arbeitstag nach Eingang der Meldung vorgezogener Renten- beginn Rentenbeginn sechs Wochen vorher gewünschter Monatserster erster Arbeitstag des jeweiligen Monats Sie entstehen, wenn der Marktwert einer Kapital- anlage niedriger ist als der Buchwert dieser Kapi- talanlage. Mehr zu stille stillen Lasten lesen Sie in Kapi- tel Ka- pitel F.

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