Common use of Stornierung durch den Kunden Clause in Contracts

Stornierung durch den Kunden. 1. Stornierungen haben schriftlich per Mail oder Fax zu erfolgen. Ansagen auf dem Anrufbeantworter dienen nicht als solche. 2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes: Bei einer Stornierung der noch nicht angetretenen Reservierung d.h. vor erfolgter Anreise später als 3-5 Tage ( je nach Buchungsart abweichend, über diverse Buchungsportale oder Direktbuchungen im Hotel per Mail, Fax, telefonisch) vor dem Anreisetag (beispielsweise Anreisetag Samstag, Stornierung 3 Tage vor Anreise kostenlos möglich bis Dienstag 23:59 Uhr) hat der Kunde 50% des vereinbarten Zimmerpreises pro Zimmer und gebuchter Nacht zu zahlen. Hier gelten ausschließlich und verbindlich die auf der Reservierungsbestätigung angegebenen Stornierungsfristen und die damit verbundenen Stornierungsgebühren. 3. Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft. Dabei werden die erste Übernachtung bei No-Show (Nichtanreise) mit 100% der Logikosten, alle weiteren Übernachtungen mit 50% der Logiskosten abzüglich Frühstück berechnet. Wird die Reservierung auf Wunsch aufrecht erhalten berechnet sich der Logispreis nach vorgeschriebener Regelung und wird ab dem Tag der tatsächlichen Ankunft zu dem vereinbartem Preis fortgeführt. 3.1 Findet nach der Verschiebung dann keine Anreise statt ist der volle vereinbarte Logispreis (abzüglich Frühstück) in Höhe von 100% der ursprünglichen Reservierung zu begleichen. Diese besondere Regelung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Hotelleitung. 4. Bei vorzeitiger Abreise der bereits angetretenen Reservierung ist der volle vereinbarte Logispreis der gesamten Reservierung abzüglich Frühstück für den gebuchten Zeitraum zu begleichen. Dies gilt auch bei kurzfristiger Abreise am Vortag des Abreisetages ebenso wie optionale Buchungen. Mündlich erteilte Aufenthaltsverlängerungen der Gäste gelten als vereinbart sofern sie der Hotelleitung persönlich mitgeteilt wurden und diese nicht widersprochen hat. Bei Abreise ist dann der volle Logis Tagespreis zu begleichen. 5. Sollte der Xxxx oder der Besteller nicht nach X. Xxxxxx 1. das reservierte Zimmer stornieren, d.h. ohne eine Rückmeldung die Buchung verfallen lassen, so berechnen sich die Stornierungsgebühren abweichend Ziffer 2. für die erste Übernachtung 100% des vereinbarten Zimmerpreises, für jede weitere Übernachtung nach Ziffer 2. 50% des vereinbaren Zimmerpreises. Ausgenommen hiervon sind durch den Kunden bereits verschobene Anreisetermine; hier gelten ausschließlich X. Xxxxxx 3.1 NoShow ohne Rückmeldung bei bereits verschobenem Anreisetermin 100% Logiskosten der ursprünglichen Reservierung.

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Samples: Hotel Accommodation Agreement

Stornierung durch den Kunden. 1. Stornierungen haben schriftlich per Mail oder Fax zu erfolgen. Ansagen auf dem Anrufbeantworter dienen nicht als solche. 2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt gil t für eine Stornierung durch den Kunden folgendes: Bei einer Stornierung der noch nicht angetretenen Reservierung d.h. vor erfolgter Anreise später als 3-5 Tage ( je nach Buchungsart abweichend, über diverse Buchungsportale oder Direktbuchungen im Hotel per Mail, Fax, telefonisch) vor dem Anreisetag (beispielsweise Anreisetag Samstag, Stornierung 3 Tage vor Anreise kostenlos möglich bis Dienstag 23:59 Uhr) hat der Kunde 5080 % des vereinbarten Zimmerpreises pro Zimmer und gebuchter Nacht zu zahlenzahlen sofern folgende Zeiträume nicht eingehalten werden: Gültig für Stornierung und Änderungen der Reservierungen. Hier gelten ausschließlich und verbindlich die auf der Reservierungsbestätigung angegebenen Stornierungsfristen und die damit verbundenen StornierungsgebührenBuchung bis 3 Zimmereinheiten Standard: 48 Std vor Anreise. Messe: 14 Tage vor Anreise. Buchungen ab 4 Zimmereinheiten Standard: 30 Tage vor Anreise. Messe: 60 Tage vor Anreise. 3. Bei Buchung eines Abrufkontingentes gilt bei Stornierun g der Zimmer nach Abruf Ziffer 2. entsprechend. Erfolgt der Abruf der Xxxxxx direkt durch den Xxxx, steht der Veranstalter bis zum Abruf für das gebuchte Kontingent ein. 4. Im Veranstaltungsbereich für alle Veranstaltungsräume gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes: Stornierungen sind bis zu 6 Monate vor dem Veranstaltungsdatum möglich. Wird später Storniert berechnet das Hotel 50, - € pro bestellten Xxxx. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, berechnet das Hotel 30,- € pro bestellten Xxxx. 5. Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft. Dabei werden die erste Übernachtung bei No-Show (Nichtanreise) mit 100% der Logikosten, alle weiteren Übernachtungen mit 50% der Logiskosten abzüglich Frühstück berechnet. Wird die Reservierung auf Wunsch aufrecht erhalten berechnet sich der Logispreis nach vorgeschriebener Regelung und wird ab dem Tag der tatsächlichen Ankunft zu dem vereinbartem Preis fortgeführtoder vorzeitige Abreise. 3.1 Findet nach 6. Dem Kunden bleibt der Verschiebung dann keine Anreise statt ist Nachweis eines niedrigeren Schadens, dem Hotel der volle vereinbarte Logispreis (abzüglich Frühstück) in Höhe von 100% der ursprünglichen Reservierung zu begleichen. Diese besondere Regelung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Hotelleitungeines höheren Schadens vorbehalten. 4. Bei vorzeitiger Abreise der bereits angetretenen Reservierung ist der volle vereinbarte Logispreis der gesamten Reservierung abzüglich Frühstück für den gebuchten Zeitraum zu begleichen. Dies gilt auch bei kurzfristiger Abreise am Vortag des Abreisetages ebenso wie optionale Buchungen. Mündlich erteilte Aufenthaltsverlängerungen der Gäste gelten als vereinbart sofern sie der Hotelleitung persönlich mitgeteilt wurden und diese nicht widersprochen hat. Bei Abreise ist dann der volle Logis Tagespreis zu begleichen. 5. Sollte der Xxxx oder der Besteller nicht nach X. Xxxxxx 1. das reservierte Zimmer stornieren, d.h. ohne eine Rückmeldung die Buchung verfallen lassen, so berechnen sich die Stornierungsgebühren abweichend Ziffer 2. für die erste Übernachtung 100% des vereinbarten Zimmerpreises, für jede weitere Übernachtung nach Ziffer 2. 50% des vereinbaren Zimmerpreises. Ausgenommen hiervon sind durch den Kunden bereits verschobene Anreisetermine; hier gelten ausschließlich X. Xxxxxx 3.1 NoShow ohne Rückmeldung bei bereits verschobenem Anreisetermin 100% Logiskosten der ursprünglichen Reservierung.

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Samples: Hotel Accommodation Agreement

Stornierung durch den Kunden. 1. Stornierungen haben schriftlich per Mail oder Fax zu erfolgen. Ansagen auf dem Anrufbeantworter dienen nicht als solche. 2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes: : 2.1 Bei einer Stornierung der noch nicht angetretenen Reservierung d.h. vor erfolgter Anreise später als 3-5 Tage ( je nach Buchungsart abweichend, über diverse Buchungsportale oder Direktbuchungen im Hotel per Mail, Fax, telefonisch) vor dem Anreisetag (beispielsweise Anreisetag Samstag, Stornierung 3 Tage vor Anreise kostenlos möglich bis Dienstag 23:59 Uhr) hat der Kunde 5090 % des vereinbarten Zimmerpreises pro Zimmer und gebuchter Nacht Nächte zu zahlen. 2.2 Bei Gruppenbuchungen ab 10 Zimmernächten können a) bis zu 90 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 90 % der gebuchten Zimmernächte kostenfrei reduziert werden b) bis zu 60 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 70 % der gebuchten bzw. Hier verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden c) bis zu 30 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 40 % der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden d) bis zu 14 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 20 % der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden und e) bis zu 5 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 5 % der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden. 2.3 Bei individuellen Reservierungen gelten ausschließlich und verbindlich die auf Stornierungsfristen der Reservierungsbestätigung angegebenen Stornierungsfristen und die damit verbundenen Stornierungsgebührenschriftlichen Bestätigung. 3. Bei Buchung eines Abrufkontingentes gilt bei Stornierung der Zimmer nach Abruf Ziffer 2. entsprechend. Erfolgt der Abruf der Zimmer direkt durch den Xxxx, steht der Veranstalter bis zum Abruf für das gebuchte Kontingent ein. 4. Im Veranstaltungsbereich gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes: a) Bis zu 60 Kalendertage, respektive bei Anmietung des Festsaals 120 Kalendertage, vor dem Veranstaltungstermin kann der Veranstalter bis zu einem Raummietvolumen von € 2.000,00 kostenfrei zurücktreten. Ab einem Raummietvolumen von € 2.000,00 ist das Hotel berechtigt, 10 % des vereinbarten Mietpreises in Rechnung zu stellen. b) Tritt der Veranstalter zwischen dem 60. Kalendertag, respektive bei Anmietung des Festsaals dem 120. Kalendertag, und dem 30. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist, jedenfalls aber 10 % des vereinbarten Mietpreises. c) Tritt der Veranstalter zwischen dem 30. Kalendertag und dem 14. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zuzüglich 50 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen. d) Tritt der Veranstalter zwischen dem 14. Kalendertag und dem 7. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zuzüglich 75 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei späterem Rücktritt auch den vollen Speisenumsatz. e) Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Speisen-/ Menüpreis = Bankett x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird der Speisenpreis bzw. das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt. Waren für die Veranstaltung noch keine Raum-mieten veranschlagt, so gelten die für diesen Zeitraum gültigen Raummietenpreise. f) Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bis zu 60 Kalendertage, respektive bei Anmietung des Festsaals 120 Kalendertage, vor dem Veranstaltungstermin 10 %, bei einem Rücktritt zwischen dem 60. Kalendertag, respektive bei Anmietung des Festsaals dem 120. Kalendertag, und dem 30. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der vereinbarten Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmer in Rechnung zu stellen. Ist eine Veranstaltung für weniger als 25 Personen gebucht, ist die Stornierung bis zu 60 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich. 5. Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft. Dabei werden die erste Übernachtung bei No-Show (Nichtanreise) mit 100% der Logikosten, alle weiteren Übernachtungen mit 50% der Logiskosten abzüglich Frühstück berechnet. Wird die Reservierung auf Wunsch aufrecht erhalten berechnet sich der Logispreis nach vorgeschriebener Regelung und wird ab dem Tag der tatsächlichen Ankunft zu dem vereinbartem Preis fortgeführtoder vorzeitige Abreise. 3.1 Findet nach 6. Dem Kunden bleibt der Verschiebung dann keine Anreise statt ist Nachweis eines niedrigeren Schadens, dem Hotel der volle vereinbarte Logispreis (abzüglich Frühstück) in Höhe von 100% der ursprünglichen Reservierung zu begleichen. Diese besondere Regelung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Hotelleitungeines höheren Schadens vorbehalten. 4. Bei vorzeitiger Abreise der bereits angetretenen Reservierung ist der volle vereinbarte Logispreis der gesamten Reservierung abzüglich Frühstück für den gebuchten Zeitraum zu begleichen. Dies gilt auch bei kurzfristiger Abreise am Vortag des Abreisetages ebenso wie optionale Buchungen. Mündlich erteilte Aufenthaltsverlängerungen der Gäste gelten als vereinbart sofern sie der Hotelleitung persönlich mitgeteilt wurden und diese nicht widersprochen hat. Bei Abreise ist dann der volle Logis Tagespreis zu begleichen. 5. Sollte der Xxxx oder der Besteller nicht nach X. Xxxxxx 1. das reservierte Zimmer stornieren, d.h. ohne eine Rückmeldung die Buchung verfallen lassen, so berechnen sich die Stornierungsgebühren abweichend Ziffer 2. für die erste Übernachtung 100% des vereinbarten Zimmerpreises, für jede weitere Übernachtung nach Ziffer 2. 50% des vereinbaren Zimmerpreises. Ausgenommen hiervon sind durch den Kunden bereits verschobene Anreisetermine; hier gelten ausschließlich X. Xxxxxx 3.1 NoShow ohne Rückmeldung bei bereits verschobenem Anreisetermin 100% Logiskosten der ursprünglichen Reservierung.

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Samples: Hotel Accommodation Agreement

Stornierung durch den Kunden. Vor Beginn der Veranstaltung kann der Kunde seine Teilnahme stornieren. Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail erfolgen. Krankheiten, persönliche Gründe, defekte Fahrzeuge etc. rechtfertigen keine kostenfreie Umbuchung oder Kostenerstattung. Der Veranstalter kann folgende Stornogebühren berechnen:  Stornierung ohne Stornoschutz zwischen dem 28. und 15. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 40%,  Stornierung ohne Stornoschutz zwischen dem 14. und 8. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 70%,  Stornierung ohne Stornoschutz zwischen dem 7. und 1. Stornierungen haben schriftlich per Mail oder Fax zu erfolgen. Ansagen auf dem Anrufbeantworter dienen nicht als solche. 2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendesTag vor Beginn der Veranstaltung: 90%,  Bei einer Stornierung der noch nicht angetretenen Reservierung d.h. vor erfolgter Anreise später als 3-5 Tage ( je nach Buchungsart abweichend, über diverse Buchungsportale oder Direktbuchungen im Hotel per Mail, Fax, telefonisch) vor dem Anreisetag (beispielsweise Anreisetag Samstag, Stornierung 3 Tage vor Anreise kostenlos möglich bis Dienstag 23:59 Uhr) hat der Kunde 50% des vereinbarten Zimmerpreises pro Zimmer und gebuchter Nacht zu zahlen. Hier gelten ausschließlich und verbindlich die auf der Reservierungsbestätigung angegebenen Stornierungsfristen und die damit verbundenen Stornierungsgebühren. 3. Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft. Dabei werden die erste Übernachtung bei No-Show (Nichtanreise) mit Nichterscheinen ohne Stornoschutz am Veranstaltungstag 100% der Logikostenvereinbarten Kosten. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang beim Veranstalter. Anfallende Kosten sind sofort zur Zahlung fällig. Ein einmaliges kostenfreies Umbuchen ist nur dann möglich, alle weiteren Übernachtungen sofern die Leistung „Stornoschutz“ bei der Veranstaltungsbuchung gewählt wurde. Ohne Stornoschutz ist kein kostenfreies Umbuchen möglich. Die Stornierung muss schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail vor Beginn des Trainings bei uns eingehen. ADAC Fahrsicherheitstraining Koblenz Inh. Xxxx Xxxxxx Xxxx-Xxxxxxx-Xxx. 0 00000 Xxxxxxx E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxxx.xx Fax: 0261 / 00 00 00 00 Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die vereinbarten pauschalen Stornogebühren. Ist dies der Fall ist nur der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen. Stornokosten sind sofort mit 50% Xxxxxx der Logiskosten abzüglich Frühstück berechnetRücktrittserklärung fällig. Wird die Reservierung auf Wunsch aufrecht erhalten berechnet Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich der Logispreis nach vorgeschriebener Regelung und wird ab dem Tag der tatsächlichen Ankunft zu dem vereinbartem Preis fortgeführtderen Eingang beim Veranstalter. 3.1 Findet nach der Verschiebung dann keine Anreise statt ist der volle vereinbarte Logispreis (abzüglich Frühstück) in Höhe von 100% der ursprünglichen Reservierung zu begleichen. Diese besondere Regelung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Hotelleitung. 4. Bei vorzeitiger Abreise der bereits angetretenen Reservierung ist der volle vereinbarte Logispreis der gesamten Reservierung abzüglich Frühstück für den gebuchten Zeitraum zu begleichen. Dies gilt auch bei kurzfristiger Abreise am Vortag des Abreisetages ebenso wie optionale Buchungen. Mündlich erteilte Aufenthaltsverlängerungen der Gäste gelten als vereinbart sofern sie der Hotelleitung persönlich mitgeteilt wurden und diese nicht widersprochen hat. Bei Abreise ist dann der volle Logis Tagespreis zu begleichen. 5. Sollte der Xxxx oder der Besteller nicht nach X. Xxxxxx 1. das reservierte Zimmer stornieren, d.h. ohne eine Rückmeldung die Buchung verfallen lassen, so berechnen sich die Stornierungsgebühren abweichend Ziffer 2. für die erste Übernachtung 100% des vereinbarten Zimmerpreises, für jede weitere Übernachtung nach Ziffer 2. 50% des vereinbaren Zimmerpreises. Ausgenommen hiervon sind durch den Kunden bereits verschobene Anreisetermine; hier gelten ausschließlich X. Xxxxxx 3.1 NoShow ohne Rückmeldung bei bereits verschobenem Anreisetermin 100% Logiskosten der ursprünglichen Reservierung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stornierung durch den Kunden. 1. Stornierungen haben schriftlich per Mail oder Fax zu erfolgen. Ansagen auf dem Anrufbeantworter dienen nicht als solche. 2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes: : 2.1. Bei einer Stornierung der noch nicht angetretenen Reservierung d.h. vor erfolgter Anreise später als 3-5 Tage ( je nach Buchungsart abweichend, über diverse Buchungsportale oder Direktbuchungen im Hotel per Mail, Fax, telefonisch) vor dem Anreisetag (beispielsweise Anreisetag Samstag, Stornierung 3 Tage vor Anreise kostenlos möglich bis Dienstag 23:59 Uhr) hat der Kunde 5080 % des vereinbarten Zimmerpreises pro Zimmer und gebuchter Nacht zu zahlen. 2.2. Hier Bei Gruppenbuchungen ab 10 Zimmernächten können a) bis zu 90 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 80 % der gebuchten Zimmernächte kostenfrei reduziert werden b) bis zu 60 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 70 % der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden c) bis zu 30 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 40 % der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden d) bis zu 14 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 20 % der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden und e) bis zu 5 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 5 % der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden. 2.3. Bei individuellen Reservierungen gelten ausschließlich und verbindlich die auf Stornierungsfristen der Reservierungsbestätigung angegebenen Stornierungsfristen und die damit verbundenen Stornierungsgebührenschriftlichen Bestätigung. 3. Im Veranstaltungsbereich gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes: a) Tritt der Veranstalter zwischen dem 60. Kalendertag und dem 30. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist, jedenfalls aber 10 % des vereinbarten Mietpreises. b) Tritt der Veranstalter zwischen dem 30. Kalendertag und dem 14. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zuzüglich 50 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen. c) Tritt der Veranstalter zwischen dem 14. Kalendertag und dem 7. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zuzüglich 75 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei späterem Rücktritt auch den vollen Speisenumsatz. d) Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Speisen-/ Menüpreis = Bankett x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird der Speisenpreis bzw. das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt. Waren für die Veranstaltung noch keine Raummieten veranschlagt, so gelten die für diesen Zeitraum gültigen Raummietenpreise. e) Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel bei einem Rücktritt zwischen dem 60. Kalendertag und dem 30. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin berechtigt 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der vereinbarten Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmer in Rechnung zu stellen. 4. Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft. Dabei werden die erste Übernachtung bei No-Show (Nichtanreise) mit 100% der Logikosten, alle weiteren Übernachtungen mit 50% der Logiskosten abzüglich Frühstück berechnet. Wird die Reservierung auf Wunsch aufrecht erhalten berechnet sich der Logispreis nach vorgeschriebener Regelung und wird ab dem Tag der tatsächlichen Ankunft zu dem vereinbartem Preis fortgeführt. 3.1 Findet nach der Verschiebung dann keine Anreise statt ist der volle vereinbarte Logispreis (abzüglich Frühstück) in Höhe von 100% der ursprünglichen Reservierung zu begleichen. Diese besondere Regelung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Hotelleitung. 4. Bei vorzeitiger Abreise der bereits angetretenen Reservierung ist der volle vereinbarte Logispreis der gesamten Reservierung abzüglich Frühstück für den gebuchten Zeitraum zu begleichen. Dies gilt auch bei kurzfristiger Abreise am Vortag des Abreisetages ebenso wie optionale Buchungen. Mündlich erteilte Aufenthaltsverlängerungen der Gäste gelten als vereinbart sofern sie der Hotelleitung persönlich mitgeteilt wurden und diese nicht widersprochen hat. Bei Abreise ist dann der volle Logis Tagespreis zu begleichenoder vorzeitige Abreise. 5. Sollte Dem Kunden bleibt der Xxxx oder Nachweis eines niedrigeren Schadens, dem Hotel, der Besteller nicht nach X. Xxxxxx 1. das reservierte Zimmer stornieren, d.h. ohne eine Rückmeldung die Buchung verfallen lassen, so berechnen sich die Stornierungsgebühren abweichend Ziffer 2. für die erste Übernachtung 100% des vereinbarten Zimmerpreises, für jede weitere Übernachtung nach Ziffer 2. 50% des vereinbaren Zimmerpreises. Ausgenommen hiervon sind durch den Kunden bereits verschobene Anreisetermine; hier gelten ausschließlich X. Xxxxxx 3.1 NoShow ohne Rückmeldung bei bereits verschobenem Anreisetermin 100% Logiskosten der ursprünglichen Reservierungeines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: General Terms and Conditions

Stornierung durch den Kunden. 1. Stornierungen haben schriftlich per Mail oder Fax zu erfolgen. Ansagen auf dem Anrufbeantworter dienen nicht als solche. 2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes: Bei einer Eine kostenfreie Stornierung ist nach erfolgter Buchung noch bis 6 Monate vor Anreise möglich. Danach gelten folgende Stornierungsfristen und – gebühren: Der Buchungszeitraum darf nicht verändert werden. Teilstornierungen auf die Kerntage sind nicht zulässig. Teilstornierungen bis 50% vom ursprünglichen Gesamtvolumen sind bis 3 Monate vor Anreise kostenfrei. Teilstornierungen bis 10% vom ursprünglichen Gesamtvolumen sind bis 2 Monate vor Anreise kostenfrei. Teilstornierungen bis 5% vom ursprünglichen Gesamtvolumen sind bis 1 Monat vor Anreise kostenfrei. Stornierungen, welche nicht innerhalb der noch nicht angetretenen Reservierung d.hStornierungsfristen storniert werden, werden zu 100 Prozent in Rechnung gestellt. Die Teilnehmerliste und Zimmeraufteilung muß bis 10 Tage vor erfolgter Anreise später als 3-5 Tage ( je nach Buchungsart abweichend, über diverse Buchungsportale oder Direktbuchungen im Hotel per Mail, Fax, telefonisch) vor dem Anreisetag (beispielsweise Anreisetag Samstag, Stornierung 3 Tage vor Anreise kostenlos möglich bis Dienstag 23:59 Uhr) hat der Kunde 50% des vereinbarten Zimmerpreises pro Zimmer und gebuchter Nacht zu zahlen. Hier gelten ausschließlich und verbindlich die auf der Reservierungsbestätigung angegebenen Stornierungsfristen und die damit verbundenen Stornierungsgebührenvorliegen. 3. Als Im Veranstaltungsbereich gilt für eine Stornierung im Sinne durch den Kunden folgendes: - Bis zu 60 Kalendertage, respektive bei Anmietung des Festsaals 90 Kalendertage, vor dem Veranstaltungstermin kann der vorstehenden Regelungen gilt auch Veranstalter kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. - Tritt der Veranstalter zwischen dem 60. Kalendertag, respektive bei Anmietung des Festsaals dem 90. Kalendertag, und dem 30. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis in Rechnung zu stellen, sofern eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete AnkunftWeitervermietung nicht mehr möglich ist. Dabei werden die erste Übernachtung bei No-Show (Nichtanreise) mit 100% - Tritt der LogikostenVeranstalter zwischen dem 30. Kalendertag und dem 14. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, alle weiteren Übernachtungen mit so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zuzüglich 50% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen. - Tritt der Logiskosten abzüglich Frühstück berechnetVeranstalter zwischen dem 14. Wird die Reservierung auf Wunsch aufrecht erhalten berechnet sich der Logispreis nach vorgeschriebener Regelung Kalendertag und wird ab dem Tag der tatsächlichen Ankunft 7. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zuzüglich 75% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu dem vereinbartem Preis fortgeführt. 3.1 Findet stellen, bei späterem Rücktritt auch den vollen Speisenumsatz. - Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Verschiebung dann Formel: Speisen-/ Menüpreis Bankett x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird der Speisenpreis bzw. das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt. Waren für die Veranstaltung noch keine Anreise statt ist Raummieten veranschlagt, so gelten die für diesen Zeitraum gültigen Raummietenpreise. Dem Kunden bleibt der volle vereinbarte Logispreis (abzüglich Frühstück) in Höhe von 100% Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der ursprünglichen Reservierung zu begleichen. Diese besondere Regelung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Hotelleitungeines höheren Schadens vorbehalten. 4. Bei vorzeitiger Abreise Buchung eines Abrufkontingentes gilt bei Stornierung der bereits angetretenen Reservierung ist der volle vereinbarte Logispreis der gesamten Reservierung abzüglich Frühstück für den gebuchten Zeitraum zu begleichen. Dies gilt auch bei kurzfristiger Abreise am Vortag des Abreisetages ebenso wie optionale Buchungen. Mündlich erteilte Aufenthaltsverlängerungen der Gäste gelten als vereinbart sofern sie der Hotelleitung persönlich mitgeteilt wurden und diese nicht widersprochen hat. Bei Abreise ist dann der volle Logis Tagespreis zu begleichen. 5. Sollte der Xxxx oder der Besteller nicht Zimmer nach X. Xxxxxx 1. das reservierte Zimmer stornieren, d.h. ohne eine Rückmeldung die Buchung verfallen lassen, so berechnen sich die Stornierungsgebühren abweichend Abruf Ziffer 2. für die erste Übernachtung 100% des vereinbarten Zimmerpreises, für jede weitere Übernachtung nach Ziffer 2entsprechend. 50% des vereinbaren Zimmerpreises. Ausgenommen hiervon sind Erfolgt der Abruf der Zimmer direkt durch den Kunden bereits verschobene Anreisetermine; hier gelten ausschließlich X. Xxxxxx 3.1 NoShow ohne Rückmeldung bei bereits verschobenem Anreisetermin 100% Logiskosten Xxxx, steht der ursprünglichen ReservierungVeranstalter bis zum Abruf für das gebuchte Kontingent ein.

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Samples: Hotel Accommodation Agreement