Common use of Strategische Empfehlungen Clause in Contracts

Strategische Empfehlungen. Im Rahmen der identifizierten Entwicklungsbedarfe kommen für die Auswahl der Thematischen Ziele und Investitionsprioritäten vor allem den länderspezifischen Empfehlungen des Rats 2013, den Nationalen Reformplänen 2010 bis 2013, (die jeweils aufbauend konzipiert sind) und den darin enthaltenen Maßnahmen eine Priorität zu. Der Rat der Europäischen Union formulierte im Juni 2013 eine Reihe von sog. länderspezifischen Empfehlungen52. Einige davon beschäftigen sich mit konkre- ten fiskal- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen, die nicht GSR- spezifisch sind, etwa den Anpassungspfad zum Abbau der Staatsschulden, die über den Maastricht-Zielen liegen. Vom Rat werden zudem auch Handlungsfelder aufgezeigt, die auf die Europa 2020-Ziele direkt oder indirekt Bezug nehmen: Der Rat empfiehlt • Die Harmonisierung des Pensionsantrittsalters für Männer und Frauen, das tatsächliche Pensionsalter durch Anpassung der Pensionsalters oder der Pensionshöhe an die veränderte Lebenserwartung zu erhöhen, die Umset- zung und Beobachtung der eingeleiteten Reformen zur Reduktion der Früh- pensionierungen und weitere Verbesserung der Employability älterer Ar- beitnehmerInnen zur Erhöhung des tatsächlichen Pensionsalters und der Beschäftigungsquote dieser Personen. • Neue Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen zu treffen, nämlich durch Verbesserung der Kinderbetreuung- und Langzeit-Pflege- dienste und gegen die hohen geschlechtsspezifischen Unterschiede der Arbeitseinkommen und Pension. • Das Arbeitskräftepotenzial der Personen mit Migrationshintergrund durch weitere Verbesserung der Anerkennung von deren Qualifikationen und Bil- dungsabschlüssen besser zu nutzen. • Die Reduktion der effektiven Steuerlast (einschließlich Sozialversicherung) auf Arbeit von Niedrigverdienern in einer budgetneutralen Weise durch ver- stärktes Heranziehen anderer Besteuerungsquellen, die weniger wachs- tumshemmend sind wie z.B. Grundsteuern (recurrent property taxes); • Eine effektive Umsetzung der eingeleiteten Reformen des Gesundheitssys- tems; ein finanziell tragfähiges Modell für die Langzeit-Pflege zu entwickeln und mehr auf Prävention, Rehabilitation und unabhängiges Leben zu fokus- sieren. • Die Bildungs-Ergebnisse zu verbessern, insbesondere für benachteiligte junge Menschen, unter anderem durch verstärkte Früherziehung und Ver- ringerung der negativen Effekte früher Schullaufbahnentscheidungen. Wei- tere Verbesserung der strategischen Planung der Höheren Bildung und verstärkte Maßnahmen zum Abbau der Abbrecherquote. Des Weiteren wurde auch das Position Paper der Europäischen Kommission für die Auswahl der Thematischen Ziele in Erwägung gezogen. Ebenso werden regionsspezifische Bedürfnisse, die in regionalen Entwicklungs- strategien verankert sind, berücksichtigt. Auf die Ziele und Aktionen der makrore- gionalen EU-Strategie für den Donauraum (sowie in Folge für den Alpenraum) wird in der Umsetzung themenbezogen Bedacht zu nehmen sein (z.B. im Bereich Innovation, Risikoverhütung und Cluster/KMU-Unterstützung).

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Samples: www.oerok.gv.at, www.oerok.gv.at, info.bml.gv.at

Strategische Empfehlungen. Im Rahmen der identifizierten Entwicklungsbedarfe kommen für die Auswahl der Thematischen Ziele und Investitionsprioritäten vor allem den länderspezifischen Empfehlungen des Rats 2013, den Nationalen Reformplänen 2010 bis 2013, (die jeweils aufbauend konzipiert sind) und den darin enthaltenen Maßnahmen eine Priorität zu. Der Rat der Europäischen Union formulierte im Juni 2013 eine Reihe von sog. länderspezifischen Empfehlungen52. Einige davon beschäftigen sich mit konkre- ten fiskal- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen, die nicht GSR- spezifisch sind, etwa den Anpassungspfad zum Abbau der Staatsschulden, die über den Maastricht-Zielen liegen. Vom Rat werden zudem auch Handlungsfelder Handlungsfel- der aufgezeigt, die auf die Europa 2020-Ziele direkt oder indirekt Bezug nehmenneh- men: Der Rat empfiehlt • Die Harmonisierung des Pensionsantrittsalters für Männer und Frauen, das tatsächliche Pensionsalter durch Anpassung der Pensionsalters oder der Pensionshöhe an die veränderte Lebenserwartung zu erhöhen, die Umset- zung Umsetzung und Beobachtung der eingeleiteten Reformen zur Reduktion der Früh- pensionierungen Frühpensionierungen und weitere Verbesserung der Employability älterer Ar- beitnehmerInnen äl- terer ArbeitnehmerInnen zur Erhöhung des tatsächlichen Pensionsalters und der Beschäftigungsquote dieser Personen. • Neue Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen zu treffen, nämlich durch Verbesserung der Kinderbetreuung- und Langzeit-Pflege- dienste Langzeit- Pflegedienste und gegen die hohen geschlechtsspezifischen Unterschiede der Arbeitseinkommen und Pension. • Das Arbeitskräftepotenzial der Personen mit Migrationshintergrund durch weitere Verbesserung der Anerkennung von deren Qualifikationen und Bil- dungsabschlüssen Bildungsabschlüssen besser zu nutzen. • Die Reduktion der effektiven Steuerlast (einschließlich SozialversicherungSozialversiche- rung) auf Arbeit von Niedrigverdienern in einer budgetneutralen Weise durch ver- stärktes verstärktes Heranziehen anderer Besteuerungsquellen, die weniger wachs- tumshemmend wachstumshemmend sind wie z.B. Grundsteuern (recurrent property taxes); • Eine effektive Umsetzung der eingeleiteten Reformen des Gesundheitssys- temsGesundheits- systems; ein finanziell tragfähiges Modell für die Langzeit-Pflege zu entwickeln entwi- ckeln und mehr auf Prävention, Rehabilitation und unabhängiges Leben zu fokus- sierenfokussieren. • Die Bildungs-Ergebnisse zu verbessern, insbesondere für benachteiligte junge Menschen, unter anderem durch verstärkte Früherziehung und Ver- ringerung der negativen Effekte früher Schullaufbahnentscheidungen. Wei- tere Weitere Verbesserung der strategischen Planung der Höheren Bildung und verstärkte Maßnahmen zum Abbau der Abbrecherquote. Des Weiteren wurde auch das Position Paper der Europäischen Kommission für die Auswahl der Thematischen Ziele in Erwägung gezogen. Ebenso werden regionsspezifische Bedürfnisse, die in regionalen Entwicklungs- strategien verankert sind, berücksichtigt. Auf die Ziele und Aktionen der makrore- gionalen EU-Strategie für den Donauraum (sowie in Folge für den Alpenraum) wird in der Umsetzung themenbezogen Bedacht zu nehmen sein (z.B. im Bereich Innovation, Risikoverhütung und Cluster/KMU-Unterstützung).

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Samples: erwachsenenbildung.at, www.esf.at, www.oerok.gv.at

Strategische Empfehlungen. Im Rahmen der identifizierten Entwicklungsbedarfe kommen für die Auswahl der Thematischen Ziele und Investitionsprioritäten vor allem den länderspezifischen Empfehlungen des Rats 2013, den Nationalen Reformplänen 2010 bis 2013, (die jeweils aufbauend konzipiert sind) und den darin enthaltenen Maßnahmen eine Priorität zu. Der Rat der Europäischen Union formulierte im Juni 2013 eine Reihe von sog. länderspezifischen Empfehlungen52. Einige davon beschäftigen sich mit konkre- ten fiskal- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen, die nicht GSR- spezifisch sind, etwa den Anpassungspfad zum Abbau der Staatsschulden, die über den Maastricht-Zielen liegen. Vom Rat werden zudem auch Handlungsfelder aufgezeigt, die auf die Europa 2020-Ziele direkt oder indirekt Bezug nehmen: Der Rat empfiehlt • Die Harmonisierung des Pensionsantrittsalters für Männer und Frauen, das tatsächliche Pensionsalter durch Anpassung der Pensionsalters oder der Pensionshöhe an die veränderte Lebenserwartung zu erhöhen, die Umset- zung und Beobachtung der eingeleiteten Reformen zur Reduktion der Früh- pensionierungen und weitere Verbesserung der Employability älterer Ar- beitnehmerInnen zur Erhöhung des tatsächlichen Pensionsalters und der Beschäftigungsquote dieser Personen. • Neue Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen zu treffen, nämlich durch Verbesserung der Kinderbetreuung- und Langzeit-Pflege- dienste und gegen die hohen geschlechtsspezifischen Unterschiede der Arbeitseinkommen und Pension. • Das Arbeitskräftepotenzial der Personen mit Migrationshintergrund durch weitere Verbesserung der Anerkennung von deren Qualifikationen und Bil- dungsabschlüssen besser zu nutzen. • Die Reduktion der effektiven Steuerlast (einschließlich Sozialversicherung) auf Arbeit von Niedrigverdienern in einer budgetneutralen Weise durch ver- stärktes Heranziehen anderer Besteuerungsquellen, die weniger wachs- tumshemmend sind wie z.B. Grundsteuern (recurrent property taxes); • Eine effektive Umsetzung der eingeleiteten Reformen des Gesundheitssys- tems; ein finanziell tragfähiges Modell für die Langzeit-Pflege zu entwickeln und mehr auf Prävention, Rehabilitation und unabhängiges Leben zu fokus- sieren. • Die Bildungs-Ergebnisse zu verbessern, insbesondere für benachteiligte junge Menschen, unter anderem durch verstärkte Früherziehung und Ver- ringerung der negativen Effekte früher Schullaufbahnentscheidungen. Wei- tere Verbesserung der strategischen Planung der Höheren Bildung und verstärkte Maßnahmen zum Abbau der Abbrecherquote. Des Weiteren wurde auch das Position Paper der Europäischen Kommission für die Auswahl der Thematischen Ziele in Erwägung gezogen. Ebenso werden regionsspezifische Bedürfnisse, die in regionalen Entwicklungs- strategien verankert sind, berücksichtigt. Auf die Ziele und Aktionen der makrore- gionalen EU-Strategie für den Donauraum (sowie in Folge für den AlpenraumXxxxxxxxx) wird in der Umsetzung themenbezogen Bedacht zu nehmen sein (z.B. im Bereich Innovation, Risikoverhütung und Cluster/KMU-Unterstützung).

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Samples: www.oerok.gv.at