Straßenbahn Musterklauseln

Straßenbahn. Die Zählgemeinschaft wird sich beim Senat von Berlin dafür einsetzen, dass eine Streckenführung vom Alexanderplatz über die Potsdamer-, Haupt- und Rheinstraße nach Steglitz ermöglicht wird.
Straßenbahn. Die ÖPNV-Erfassung für die Straßenbahnen muss mittels einer induktiven Meldungs- übertragung (IMU) über Koppelschleifen mit einer Trägerfrequenz von 91 kHz erfolgen. Die weitere Übertragung ist über eine Schleifenanpassungsbaugruppe bzw. Übertragerbaugruppe die die Anwesenheit eines Fahrzeuges über den Xxxxxx detektiert und zum Steuergerät (Kop- pelschleifenauswertung) weiterzuleiten. Im Steuergerät müssen die ÖPNV-Daten ausgewertet und abgearbeitet werden können. Für jede ÖPNV-Meldung ist im ÖPNV-Speicher des Steuergerätes wie bei den Bussen ein Eintrag vorzunehmen, der folgende Dateien enthalten muss: Datum Positive/negative Flanke Sekunde im Umlauf Uhrzeit Signalplannummer Meldepunktnummer Phasenübergang Theoretische Fahrzeit Rotende Grünende Das elektronische Frequenzdekodiersystem FRED-9100 der Firma Baudis Bergmann Rösch oder ähnliches muss die eingestellten Informationen für die induktive Meldungsübertragung in der Form aufbereiten, so dass auf einer Trägerfrequenz von 91 kHz bis zu dreißig Tonfre- quenzen (im Freqenzband von 350 Hz bis 6300 Hz) nach dem Frequenzmultiplex-Verfahren die Informationen aufmoduliert und gleichzeitig übertragen werden. Die eingestellten, zum Fahrzeug gehörigen Daten müssen ständig über eine Fahrzeug- Sendekoppelspule zur Strecke gesendet werden. An bestimmten Streckenpunkten sind die gesendeten Frequenzinformationen über Em- pfangkoppelspulen zu erfassen, abzufragen und durch eine Dekodierbaugruppe entsprechend einer programmierbaren, anwenderspezifischen Kennungszuordnung auszuwerten. Dabei sind aus zehn Frequenzen eine zweistellige Zugnummer im 2v10-Code (45-Code = 45 Variationen) oder im sicheren 2v5-Code dezimal aus 2 Dekaden (100 Variationen) zu bilden. Diese Dateiinformationen werden als potentialfreie Kontakte (Optokoppelerausgänge) und als serielles Telegramm über den Systembus des Frequenzdekodersystem zur Weiter- verarbeitung benötigt. Als Schleifenleiter kann jedes nicht abgeschirmte einadrige Kabel verwendet werden, z B. In- stallationskabel mit 4 qmm Querschnitt. Die Empfangsschleife muss mechanisch als große „8“ verlegt werden, wobei darauf zu achten ist, dass die mittleren beiden Leiter exakt in der Gleismitte (möglichst parallel) montiert wer- den. Die Befestigung des Schleifenleiters kann mit Metallschellen an den Schwellen erfolgen. Sollte eine durchgängige Eisenarmierung im Gleisbett vorhanden sein, so muss ein Mindest- abstand des Schleifenleiters von 100 mm zu der Armierung eingehalten werden. Im Ber...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.