Straßenbau- und -unterhaltung; Winterdienst. Das Straßen- und Wegenetz wird von der Stadt Freiburg im Breisgau übernommen. Die Unterhaltung erfolgt durch das städtische Tiefbauamt; die Feld- und Wirtschaftswege werden von den Bediensteten der bisherigen Gemeinde Opfingen unter der Aufsicht des Ortsvorstehers und in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt gewartet. Die Reinigung und der Winterdienst wird von den Fuhrparkbetrieben übernommen. Die Straßen und Wege werden in den allgemeinen Räum- und Streuplan entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung aufgenommen.
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Samples: Eingliederungsvereinbarung
Straßenbau- und -unterhaltung; Winterdienst. Das Straßen- und Wegenetz wird von der Stadt Freiburg im Breisgau übernommenübernom- men. Die Unterhaltung erfolgt durch das städtische Tiefbauamt; die Feld- und Wirtschaftswege werden von den Bediensteten der bisherigen Gemeinde Opfingen Kappel unter der Aufsicht des Ortsvorstehers und in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt Tiefbau- amt gewartet. Die Reinigung und der Winterdienst wird werden von den Fuhrparkbetrieben Fuhrparkbe- trieben übernommen. Die Straßen und Wege werden in den allgemeinen Räum- und Streuplan entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung aufgenommen.
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Samples: Eingliederungsvereinbarung
Straßenbau- und -unterhaltung; Winterdienst. Das Straßen- und Wegenetz wird von der Stadt Freiburg im Breisgau übernommen. Die Unterhaltung erfolgt durch das städtische Tiefbauamt; die Feld- und Wirtschaftswege werden von den Bediensteten der bisherigen Gemeinde Opfingen Lehen unter der Aufsicht des Ortsvorstehers und in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt gewartet. Die Reinigung und der Winterdienst wird von den Fuhrparkbetrieben Fuhrpark- betrieben übernommen. Die Straßen und Wege werden in den allgemeinen Räum- und Streuplan entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung aufgenommen.
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Samples: Eingliederungsvereinbarung
Straßenbau- und -unterhaltung; Winterdienst. Das Straßen- und Wegenetz wird von der Stadt Freiburg im Breisgau übernommenübernom- men. Die Unterhaltung erfolgt durch das städtische Tiefbauamt; die Feld- und Wirtschaftswege werden von den Bediensteten der bisherigen Gemeinde Opfingen Tien- gen unter der Aufsicht des Ortsvorstehers und in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt Tief- bauamt gewartet. Die Reinigung und der Winterdienst wird von den Fuhrparkbetrieben Fuhrparkbe- trieben übernommen. Die Straßen und Wege werden in den allgemeinen Räum- und Streuplan entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung aufgenommen.
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Samples: Vereinbarung
Straßenbau- und -unterhaltung; Winterdienst. Das Straßen- und Wegenetz wird von der Stadt Freiburg im Breisgau übernommenübernom- men. Die Unterhaltung erfolgt durch das städtische Tiefbauamt; die Feld- und Wirtschaftswege werden von den Bediensteten der bisherigen Gemeinde Opfingen Hoch- dorf unter der Aufsicht des Ortsvorstehers und in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt Tief- bauamt gewartet. Die Reinigung und der Winterdienst wird von den Fuhrparkbetrieben Fuhrparkbe- trieben übernommen. Die Straßen und Wege werden in den allgemeinen Räum- und Streuplan entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung aufgenommen.
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Samples: Vereinbarung
Straßenbau- und -unterhaltung; Winterdienst. Das Straßen- und Wegenetz wird von der Stadt Freiburg im Breisgau übernommenübernom- men. Die Unterhaltung erfolgt durch das städtische Tiefbauamt; die Feld- und Wirtschaftswege werden von den Bediensteten der bisherigen Gemeinde Opfingen Munzingen unter der Aufsicht des Ortsvorstehers und in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt gewartet. Die Reinigung und der Winterdienst wird von den Fuhrparkbetrieben übernommen. Die Straßen und Wege werden in den allgemeinen allgemei- nen Räum- und Streuplan entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung aufgenommen.
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Samples: Vereinbarung
Straßenbau- und -unterhaltung; Winterdienst. Das Straßen- und Wegenetz wird von der Stadt Freiburg im Breisgau übernommenübernom- men. Die Unterhaltung erfolgt durch das städtische Tiefbauamt; die Feld- und Wirtschaftswege werden von den Bediensteten der bisherigen Gemeinde Opfingen Opfin- gen unter der Aufsicht des Ortsvorstehers und in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt Tief- bauamt gewartet. Die Reinigung und der Winterdienst wird von den Fuhrparkbetrieben Fuhrparkbe- trieben übernommen. Die Straßen und Wege werden in den allgemeinen Räum- und Streuplan entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung aufgenommen.
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Samples: Vereinbarung Über Die Eingliederung Der Gemeinde Opfingen in Die Stadt Freiburg Im Breisgau