Common use of Straßenbau- und -unterhaltung; Winterdienst Clause in Contracts

Straßenbau- und -unterhaltung; Winterdienst. Das Straßen- und Wegenetz wird von der Stadt Freiburg im Breisgau übernom- men. Die Unterhaltung erfolgt durch das städtische Tiefbauamt; die Feld- und Wirtschaftswege werden von den Bediensteten der bisherigen Gemeinde Munzingen unter der Aufsicht des Ortsvorstehers und in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt gewartet. Die Reinigung und der Winterdienst wird von den Fuhrparkbetrieben übernommen. Die Straßen und Wege werden in den allgemei- nen Räum- und Streuplan entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung aufgenommen.

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Straßenbau- und -unterhaltung; Winterdienst. Das Straßen- und Wegenetz wird von der Stadt Freiburg im Breisgau übernom- men. Die Unterhaltung erfolgt durch das städtische Tiefbauamt; die Feld- und Wirtschaftswege werden von den Bediensteten der bisherigen Gemeinde Munzingen Opfin- gen unter der Aufsicht des Ortsvorstehers und in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt Tief- bauamt gewartet. Die Reinigung und der Winterdienst wird von den Fuhrparkbetrieben Fuhrparkbe- trieben übernommen. Die Straßen und Wege werden in den allgemei- nen allgemeinen Räum- und Streuplan entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung aufgenommen.

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Straßenbau- und -unterhaltung; Winterdienst. Das Straßen- und Wegenetz wird von der Stadt Freiburg im Breisgau übernom- menübernommen. Die Unterhaltung erfolgt durch das städtische Tiefbauamt; die Feld- und Wirtschaftswege werden von den Bediensteten der bisherigen Gemeinde Munzingen Opfingen unter der Aufsicht des Ortsvorstehers und in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt gewartet. Die Reinigung und der Winterdienst wird von den Fuhrparkbetrieben übernommen. Die Straßen und Wege werden in den allgemei- nen allgemeinen Räum- und Streuplan entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung aufgenommen.

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Straßenbau- und -unterhaltung; Winterdienst. Das Straßen- und Wegenetz wird von der Stadt Freiburg im Breisgau übernom- men. Die Unterhaltung erfolgt durch das städtische Tiefbauamt; die Feld- und Wirtschaftswege werden von den Bediensteten der bisherigen Gemeinde Munzingen Kappel unter der Aufsicht des Ortsvorstehers und in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt Tiefbau- amt gewartet. Die Reinigung und der Winterdienst wird werden von den Fuhrparkbetrieben Fuhrparkbe- trieben übernommen. Die Straßen und Wege werden in den allgemei- nen allgemeinen Räum- und Streuplan entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung aufgenommen.

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Straßenbau- und -unterhaltung; Winterdienst. Das Straßen- und Wegenetz wird von der Stadt Freiburg im Breisgau übernom- menübernommen. Die Unterhaltung erfolgt durch das städtische Tiefbauamt; die Feld- und Wirtschaftswege werden von den Bediensteten der bisherigen Gemeinde Munzingen Lehen unter der Aufsicht des Ortsvorstehers und in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt gewartet. Die Reinigung und der Winterdienst wird von den Fuhrparkbetrieben Fuhrpark- betrieben übernommen. Die Straßen und Wege werden in den allgemei- nen allgemeinen Räum- und Streuplan entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung aufgenommen.

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