Streitfälle, anzuwendendes Recht und Gerichtsstand. 21.1. Anzuwendendes Recht Alle Streitfälle oder Unstimmigkeiten, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit dem Vertrag der Parteien* oder dessen Auslegung auftreten, sind nach dänischem Recht zu entscheiden.
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