Studienmaterial Musterklauseln

Studienmaterial. Der Studierende ist verpflichtet, die an den Materialien, Inhalten und Medien – auch in
Studienmaterial. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die an den Lernunterlagen, Inhalten und Medien bestehenden Urheberrechte zu beachten. Vervielfältigungen des Studienmaterials sind jedenfalls untersagt. Die kostenlose Überlassung an Dritte oder der Verkauf an Dritte ist ebenfalls untersagt.
Studienmaterial. Der Teilnehmer erhält das Hilfsmaterial zur Eignungsprüfung als Datei zum Download. Die Bearbeitung erfolgt in freier Zeiteinteilung des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die an den Materialien, Inhalten und Medien – auch digitaler Form – bestehenden Urheber- rechte zu beachten und dementsprechend die Unterrichtsmaterialien weder zu vervielfälti- gen noch Dritten kostenlos zu überlassen oder zu verkaufen.
Studienmaterial. Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhält der Student von der Veden-Akademie sein Studienmaterial für das komplette von ihm belegte Fernstudium. Das Studienmaterial geht in das Eigentum des Studenten über.
Studienmaterial. Der Studierende ist verpflichtet, die an den Materialien, Inhalten und Medien – auch in digitaler Form – bestehenden Urheberrechte zu beachten und diese weder zu vervielfältigen noch Dritten kosten- los zu überlassen oder zu verkaufen.
Studienmaterial. Jedem Teilnehmer wird ein Lehrgangsordner als Loseblattsammlung mit fünf Modulen zur Verfügung gestellt. Jedes Modul enthält einen in sich abgeschlossenen Teilbereich der QM-Anforderungen. Der Teilnehmer arbeitet die Module der Reihe nach durch und bearbeitet die dazu gehörenden Aufgaben. Zusätzlich erhält der Teilnehmer eine Video-DVD mit den Lerninhalten ergänzenden Vorträgen und eine CD-ROM mit im Lehrgang benötigten Dateien im Word-Format. Die Lieferung des Lehrmaterials erfolgt in zwei Teilen. Die erste Teillieferung erfolgt nach Anmeldung und umfasst den Ordner mit dem Modul 1 der Lehrgangsunterlagen, die DVD und die CD-ROM. Die Datenträger (CD- ROM und DVD) sind versiegelt. Nach Öffnung des Siegels ist eine Rücknahme nicht mehr möglich. Die Loseblattsammlung mit den Inhalten des Modul 1 kann begutachtet werden, ist aber gegen Kopieren geschützt. Eine Entfernung des Kopierschutzes verpflichtet ebenfalls zum Kauf. Die zweite Teillieferung erfolgt nach Entrichtung der zweiten Rate und beinhaltet die restlichen Lehrgangsunterlagen als Loseblattsammlung zur Einsortierung im Lehrgangsordner, also die Module 2, 3, 4 und 5. Als zusätzliche Lernmittel wird ein Computer (PC oder Laptop) zur Betrachtung und zum Ausdruck der Dokumente auf der CD-ROM und der Video-DVD benötigt. Alternativ kann die Video-DVD auch auf einem handelsüblichen DVD-Player abgespielt werden. Das übersandten Lehrgangsmaterial ist urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zur zweckbestimmten Nutzung durch den Teilnehmer bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.

Related to Studienmaterial

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.