Medien Musterklauseln

Medien. In der Informations- und Wissensgesellschaft soll jeder Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien haben und befähigt werden, diese kritisch zu nutzen. Die Koalitionspartner halten am dualen Rundfunksystem und an der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest. Die Koalitionspartner bekennen sich zur Drei-Länder-Anstalt des Mitteldeutschen Rundfunks. Die Fortentwicklung der Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist eine wesentliche Voraussetzung breiter Legitimation des gebührenfinanzierten Systems. Beide Säulen des dualen Systems sind unverzichtbar und in ihren Funktionen zu erhalten, weiterzuentwickeln und zu stärken. Die Medienwirtschaft in Sachsen ist eine Wachstumsbranche. Die Koalitionspartner bekennen sich zur Entwicklung der Medienwirtschaft in Sachsen und zum Medienstandort Mitteldeutschland. Das erfordert eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien erfüllt wichtige Aufgaben bei der Lizenzierung, Kontrolle, Förderung und im Bereich der Medienpädagogik. Sie ist als eigenständige Anstalt beizubehalten und fortzuentwickeln. Dabei sind Kooperationen im Sendegebiet des Mitteldeutschen Rundfunks zweckmäßig.
Medien. Der Internetzugang ist nur auf Basis der jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen, auf die beim Einzug hingewiesen wird, möglich. Für Minderjährige ist der Zugang eingeschränkt. Fernsehmöglichkeit gibt es im Gemeinschaftsraum. Um einen Internetzugang zu bekommen, müssen Sie die Bedingungen für die Nutzung schriftlich anerkennen.
Medien. Vom Gang in die Medien sehen die Parteien wenn immer möglich ab; ist er unabwendbar, befleissigen sich die Parteien der Zurückhaltung und des Respekts gegenüber der anderen Partei. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch den Xxxxxxx von Chur, den Abt von Einsiedeln, den Kantonalen Kirchenvorstand, und nach erfolgter Genehmigung durch den Kantonskirchenrat in Kraft1.
Medien. Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) unter Ver- wendung des Firmenlogos oder Fotos, bedürfen der vorherigen schriftli- chen Zustimmung durch das Hotel.
Medien. Dem Verlag werden die ausschließlichen Rechte für die Herstellung, die Vervielfältigung, den nationalen und internationalen Vertrieb und Verkauf der in Ziffer 2.2 genannten Medien übertragen. Der Verlag ist berechtigt, zur Optimierung des Vertriebs und der Produktion externe Dienstleistungspartner einzubinden. In diesen Fällen, insbesondere bei einer Print-On-Demand- Produktion sowie bei Nachdrucken kann die Druckqualität von der dem Autor / der Autorin zur Verfügung gestellten Ausgabe abweichen. Die Rechtseinräumung für die in Ziffer 2.2 genannten Ausgaben umfasst insbesondere das Recht zur elektronischen bzw. elektrooptischen Wiedergabe und Verbreitung des Werkes in eigenen oder fremden Online-Datenbanken, zum Download des Werkes auf eigene oder fremde Rechner, zur Veröffentlichung des Werkes als Ganzes oder in Teilen im Internet sowie zur Bereitstellung des Werkes in eigenen oder fremden Online-Datenbanken und in Web-Shops zur Nutzung durch Dritte.
Medien. Mit der Gründung von ARTE wurde 1990 erstmals ein länderübergreifender Fernsehsender etabliert. Alle Pro- gramme werden in deutscher und französischer Sprache ausgestrahlt. ARTE konzipiert, gestaltet und sendet Fern- sehsendungen, die kulturellen und internationalen Cha- rakter haben und geeignet sind, das Verständnis und die Annäherung der Xxxxxx zu fördern.
Medien. Thüringen hat sich zu einem attraktiven Medienstandort entwickelt. Das Land ist zu einem Kindermedienstandort und damit auch zu einem Medienkompetenzland mit einer Reihe von lokal geprägten Medien geworden. Rund um den KI.KA und das Kindermedienzentrum werden CDU und SPD durch Erweiterungsinvestitionen einen Mediencampus Thüringen entwickeln. Damit sollen der Medienstandort insgesamt gestärkt und der Ausbau von verbesserten Vermarktungsstrukturen sowie weiter Existenzgründungen von Medienunternehmen forciert werden. CDU und SPD haben folgendes vereinbart: ▪ CDU und SPD werden das Rahmenkonzept „Kindermedienland Thüringen“ weiterentwickeln, indem die bisherigen Strukturen zu einem Kindermedien- Campus Thüringen ausgebaut und Maßnahmen eingeleitet werden, die die Dienstleistungen, Technologien, Lern- und Didaktikmedien in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen entwickeln sollen, und damit einen Beitrag zur Verbreiterung der Wertschöpfung auf diesem Feld ermöglichen. ▪ Der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH kommt bei dieser Entwicklung eine besondere Bedeutung zu. Durch eine Erweiterung des Fördervolumens und eine zielgerichtete Investitionspolitik soll der Standort insgesamt gestärkt und auch ein Beitrag zur Entwicklung regionaler Strukturen geleistet werden. ▪ Im Rahmen des Konjunkturprogramms des Bundes stehen Mittel zum Ausbau des Breitband-Internetzugangs im ländlichen Raum zur Verfügung. Diese Mittel wollen CDU und SPD nutzen, um eine möglichst flächendeckende Versorgung so schnell wie möglich zu gewährleisten. ▪ Medienkompetenz ist eine Schlüsselkompetenz für die Schülerinnen und Xxxxxxx. Daher wird in den Klassenstufen 5-10 der integrative Kurs Medienkunde ausgebaut. Medienkompetenz und lebenslanges Lernen gehören zusammen. ▪ Die Kreativwirtschaft hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnnen. Bereits heute werden etwa drei Prozent des Thüringer Bruttoinlandsproduktes erwirtschaftet. In diesem Segment liegen erhebliche Potenziale für die Neugründung von Firmen, den Einstieg in die Selbstständigkeit und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Dies ist auch eine Möglichkeit, den an den Universitäten und Fachhochschulen in Thüringen Ausgebildeten eine Perspektive zu vermitteln. Dieses Potenzial wollen die Koalitionspartner in den nächsten Jahren gezielt ausbauen und durch entsprechende Beratungs- und Förderprogramme unterstützen. ▪ Die Landesregierung wird einen regelmäßigen Bericht zur Lage und Entwicklung der Kreativwirt...
Medien. Es ist nicht gestattet, Bild- oder Tonaufzeichnungen durch- zuführen, insbesondere zu filmen und zu fotografieren.
Medien. Der WWF macht Medienarbeit. Jedes Jahr wird eine Anzahl von Lagern ausgewählt, bei welchen durch die WWF-Medienabteilung lokale Medien bearbeitet werden. Nach Möglichkeit wird ein Medientag pro Lager festgelegt. Eine Mitarbeit der Lagerleitenden ist dabei nötig, der Aufwand hält sich jedoch in Grenzen.
Medien. Der Ruf der Menschen nach Meinungsfreiheit während der Friedlichen Revolution im Xxxxxx 1989 ist den Koalitionspartnern Auftrag und Verpflichtung. Sachsen verfügt heute über eine leistungsfähige und vielfältige Medienlandschaft und Medienwirtschaft mit öffentlich rechtlichen und privaten Medienangeboten und vielen kreativen und innovativen Unternehmen. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass auch zukünftige medienpolitische Entscheidungen der Verwirklichung der Meinungs- und 1033 Informationsfreiheit, der Teilhabe an demokratischen Willensbildungsprozessen, dem 1034 Gesichtspunkt der Standortpolitik sowie der Schaffung bzw. dem Erhalt von 1035 Arbeitsplätzen dienen sollen. 1036 1037 Die Sicherung und Verwirklichung der Rundfunkfreiheit ist ein zentrales Element 1038 unserer Medienpolitik. Sie ist die Grundlage für Meinungsfreiheit und eine 1039 demokratische Willensbildung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet einen 1040 unverzichtbaren Beitrag zum publizistischen Wettbewerb und zu einer inhaltlichen 1041 Vielfalt, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann. Sein 1042 Auftrag beschränkt sich nicht auf eine Mindestversorgung oder auf ein Ausfüllen von 0000 Xxxxxx und Nischen, die von privaten Anbietern nicht abgedeckt werden, sondern 1044 erfasst die gesamte Breite des klassischen Rundfunkauftrags, den er auch in der 1045 1046 1047 1048 1049 1050 1051 1052 1053 1054 1055 1056 1057 1058 1059 1060 1061 1062 1063 1064 1065 1066 „digitalen Medienwelt“ erfüllen soll. Sein Angebot soll dabei für neue Publikumsinteressen – auch jüngerer Menschen – aktuelle Inhalte und Formen offen bleiben und technisch nicht auf einen bestimmten Entwicklungsstand beschränkt werden. Die Abrufbarkeit von öffentlich-rechtlichen Inhalten im Internet (Verweildauerkonzepte) soll flexibler werden. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Harmonisierung der unterschiedlichen Verweildauern. Außerdem ist uns eine faire Aufteilung der Rechte zwischen Sendern und Produzenten ein Anliegen. Der MDR-Staatsvertrag soll im Einvernehmen mit den Partnerländern Sachsen-Anhalt und Thüringen zeitnah weiterentwickelt und modernisiert werden, insbesondere mit Blick auf die Entwicklung zur trimedialen Herstellung und Verbreitung der Inhalte. Resultierend aus den Arbeiten und Ergebnissen der Novellierung des ZDF- Staatsvertrages werden wir eine mögliche Anpassung der Zusammensetzung der MDR- Gremien gemeinsam mit den Partnerländern umsetzen. Die Mehreinnahmen aus dem Rund...