Common use of Störungen und Unterbrechungen der Netznutzung Clause in Contracts

Störungen und Unterbrechungen der Netznutzung. 10.1 Soweit der Netzbetreiber durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist, die Netznutzung und die damit verbundenen Dienstleistungen zu erbringen, ruhen die Verpflichtungen aus diesem Vertrag solange, bis die Hindernisse beseitigt sind.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Strom, Netznutzungsvertrag Strom Zwischen Dem Netzkunden, Netznutzungsvertrag (Strom) (Entnahme)

Störungen und Unterbrechungen der Netznutzung. 10.1 11.1 Soweit der Netzbetreiber durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist, die Netznutzung und die damit verbundenen verbun- denen Dienstleistungen zu erbringen, ruhen die Verpflichtungen der Vertragspartner aus diesem Vertrag solange, bis die Hindernisse beseitigt sind. Gleiches gilt im Falle von Störungsbeseiti- gungen, Wartungs-, Instandhaltungs- oder sonstigen betriebsnotwendigen Arbeiten und zur Ver- meidung eines drohenden Netzzusammenbruchs. Der Netzbetreiber unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Störung unverzüglich zu beheben.

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Samples: www.sw-netz.de, www.sw-netz.de

Störungen und Unterbrechungen der Netznutzung. 10.1 9.1 Soweit der Netzbetreiber durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, kann gehindert ist, die Netznutzung und die damit verbundenen ver- bundenen Dienstleistungen zu erbringen, ruhen die Verpflichtungen der Vertragspartner aus diesem Vertrag solange, bis die Hindernisse beseitigt sind. Gleiches gilt im Falle von Störungs- beseitigungen, Wartungs-, Instandhaltungs- oder sonstigen betriebsnotwendigen Arbeiten und zur Vermeidung eines drohenden Netzzusammenbruchs.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag