Common use of Störungen und Unterbrechungen der Netznutzung Clause in Contracts

Störungen und Unterbrechungen der Netznutzung. 9.1 Soweit der Netzbetreiber durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, an der Abnahme der Energie des Lieferanten oder an der Abgabe der Energie an den Kunden des Lieferanten gehindert ist, ruhen die Ver- pflichtungen der Vertragspartner aus diesem Vertrag solange, bis die Hindernisse beseitigt sind. Gleiches gilt im Falle von Störungsbeseitigungen, Wartungs-, Instandhaltungs- oder sonstigen betriebsnotwendigen Arbeiten.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Störungen und Unterbrechungen der Netznutzung. 9.1 11.1 Soweit der Netzbetreiber durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, an der Abnahme der Energie des Lieferanten oder an der Abgabe der Energie an den Kunden des Lieferanten gehindert ist, ruhen die Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Vertragspartner aus diesem Vertrag solange, bis die Hindernisse beseitigt sind. Gleiches gilt im Falle von Störungsbeseitigungen, Wartungs-, Instandhaltungs- oder sonstigen betriebsnotwendigen Arbeiten.

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Samples: Lieferanten Rahmenvertrag

Störungen und Unterbrechungen der Netznutzung. 9.1 Soweit der Netzbetreiber durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, an der Abnahme der Energie des Lieferanten oder an der Abgabe der Energie an den Kunden des Lieferanten gehindert ist, ruhen die Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Vertragspartner aus diesem Vertrag solange, bis die Hindernisse beseitigt sind. Gleiches gilt im Falle von Störungsbeseitigungen, Wartungs-, Instandhaltungs- oder sonstigen betriebsnotwendigen Arbeiten.

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Samples: Vertrag Zur Netznutzung Zum Zwecke Der Belieferung Von Entnahmestellen Im Netz Des Verteilnetzbetreibers Mit Elektrischer Energie