Common use of Summe aller laufenden Vergütungen Clause in Contracts

Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller an die Verwaltungsgesellschaft und an die Gesellschafter der Investmentgesellschaft gemäß den nach­ stehenden Ziffern 2 und 3 zu zahlenden laufenden Vergü­ tungen beträgt jährlich insgesamt bis zu 1 % der Bemes­ sungsgrundlage, jedoch mindestens 675.000 EUR in Summe ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023; dabei beträgt die Mindestgebühr für den Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 112.500 EUR für das Geschäfts­ jahr 2022 mindestens 225.000 EUR und für das Geschäftsjahr 2023 mindestens 337.500 EUR. Daneben hat die Verwal­ tungsgesellschaft Anspruch auf Transaktionsgebühren nach Ziffer 7 dieses § 7 und auf eine erfolgsabhängige Vergütung nach Ziffer 8 dieses § 7.

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Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller an die Verwaltungsgesellschaft und an die Gesellschafter der Investmentgesellschaft gemäß den nach­ nach- stehenden Ziffern 2 und 3 zu zahlenden laufenden Vergü­ tungen Vergütun- gen beträgt jährlich insgesamt bis zu 1 1,2 % der Bemes­ sungsgrundlageBemessungs- grundlage, jedoch mindestens 675.000 960.000 EUR in Summe für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023Fondsauflage; dabei beträgt die Mindestgebühr für den Zeitraum das Geschäftsjahr 2019 ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 112.500 EUR 120.000 EUR, für das Geschäfts­ jahr 2022 mindestens 225.000 Geschäftsjahr 2020 360.000 EUR und für das Geschäftsjahr 2023 mindestens 337.500 2021 480.000 EUR. Daneben hat die Verwal­ Verwal- tungsgesellschaft Anspruch auf Transaktionsgebühren nach Ziffer 7 dieses § 7 und auf eine erfolgsabhängige Vergütung nach Ziffer 8 dieses § 7.

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Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller an die Verwaltungsgesellschaft und an die Gesellschafter der Investmentgesellschaft gemäß den nach­ stehenden Ziffern 2 und 3 zu zahlenden laufenden Vergü­ tungen Vergütun­ gen beträgt jährlich insgesamt bis zu 1 0,8 % der Bemes­ sungsgrundlageBemessungs­ grundlage, jedoch mindestens 675.000 400.000 EUR in Summe für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage; dabei beträgt die Mindestgebühr für den Zeit­ raum ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023; dabei beträgt die Mindestgebühr für den Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 112.500 EUR 2020 80.000 EUR, für das Geschäfts­ jahr 2022 mindestens 225.000 Geschäftsjahr 2021 120.000 EUR und für das Geschäftsjahr 2023 mindestens 337.500 2022 200.000 EUR. Daneben hat die Verwal­ tungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft Anspruch auf Transaktionsgebühren nach Ziffer 7 dieses § 7 und auf eine erfolgsabhängige Vergütung nach Ziffer 8 dieses § 7.

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Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller an die Verwaltungsgesellschaft und an die Gesellschafter der Investmentgesellschaft gemäß den nach­ stehenden nachstehenden Ziffern 2 und 3 zu zahlenden laufenden Vergü­ tungen Ver- gütungen beträgt jährlich insgesamt bis zu 1 0,60 % der Bemes­ sungsgrundlageBe- messungsgrundlage, jedoch mindestens 675.000 225.000 EUR in Summe für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage; dabei beträgt die Mindest- gebühr für das Geschäftsjahr 2018 ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023; dabei beträgt die Mindestgebühr für den Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 112.500 EUR für das Geschäfts­ jahr 2022 mindestens 225.000 45.000 EUR und für das Geschäftsjahr 2023 mindestens 337.500 die Geschäftsjahre 2019 und 2020 jeweils 90.000 EUR. Daneben hat die Verwal­ Verwal- tungsgesellschaft Anspruch auf Transaktionsgebühren nach Ziffer 7 dieses § 7 und auf eine erfolgsabhängige Vergütung nach Ziffer 8 dieses § 7.

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Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller an die Verwaltungsgesellschaft und an die Gesellschafter der Investmentgesellschaft gemäß den nach­ nach- stehenden Ziffern 2 und 3 zu zahlenden laufenden Vergü­ tungen Vergütun- gen beträgt jährlich insgesamt bis zu 1 0,8 % der Bemes­ sungsgrundlageBemessungs- grundlage, jedoch mindestens 675.000 120.000 EUR in Summe für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023Fondsauflage; dabei beträgt die Mindestgebühr für den Zeitraum Zeit- punkt ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 112.500 EUR für das Geschäfts­ jahr 2022 jeweils mindestens 225.000 EUR und für das Geschäftsjahr 2023 mindestens 337.500 jährlich 40.000 EUR. Daneben hat die Verwal­ tungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft Anspruch auf Transaktionsgebühren nach Ziffer 7 dieses § 7 und auf eine erfolgsabhängige Vergütung Vergü- tung nach Ziffer 8 dieses § 7.

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Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller an die Verwaltungsgesellschaft und an die Gesellschafter der Investmentgesellschaft gemäß den nach­ stehenden nachstehenden Ziffern 2 und 3 zu zahlenden laufenden Vergü­ tungen Ver- gütungen beträgt jährlich insgesamt bis zu 1 1,15 % der Bemes­ sungsgrundlageBe- messungsgrundlage, jedoch mindestens 675.000 1.293.750 EUR in Summe für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage; dabei beträgt die Mindestge- bühr für das Geschäftsjahr 2018 ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023; dabei beträgt die Mindestgebühr für den Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 112.500 EUR für das Geschäfts­ jahr 2022 mindestens 225.000 258.750 EUR und für das Geschäftsjahr 2023 mindestens 337.500 die Geschäftsjahre 2019 und 2020 jeweils 517.500 EUR. Daneben hat die Verwal­ Verwal- tungsgesellschaft Anspruch auf Transaktionsgebühren nach Ziffer 7 dieses § 7 und auf eine erfolgsabhängige Vergütung nach Ziffer 8 dieses § 7.

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Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller an die Verwaltungsgesellschaft und an die Gesellschafter Komplementärin der Investmentgesellschaft gemäß den nach­ stehenden nachstehenden Ziffern 2 und 3 zu zahlenden laufenden Vergü­ tungen Vergütungen beträgt jährlich insgesamt bis zu 1 1,45 % der Bemes­ sungsgrundlageBemessungsgrundlage, jedoch mindestens 675.000 2.200.000 EUR in Summe für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023; Fondsauflage, dabei beträgt die Mindestgebühr für den Zeitraum das Geschäftsjahr 2017 ab dem Zeitpunkt Zeit- punkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 112.500 EUR 500.000 EUR, für das Geschäfts­ Geschäfts- jahr 2022 mindestens 225.000 2018 700.000 EUR und für das Geschäftsjahr 2023 mindestens 337.500 2019 1.000.000 EUR. Daneben hat die Verwal­ tungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft Anspruch auf Transaktionsgebühren eine Transaktionsgebühr nach Ziffer 7 dieses § 7 und auf eine erfolgsabhängige Vergütung nach Ziffer 8 dieses § 7.

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