Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller an die Verwaltungsgesellschaft und an die Gesellschafter der Investmentgesellschaft gemäß den nach stehenden Ziffern 2 und 3 zu zahlenden laufenden Vergü tungen beträgt jährlich insgesamt bis zu 1 % der Bemes sungsgrundlage, jedoch mindestens 675.000 EUR in Summe ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023; dabei beträgt die Mindestgebühr für den Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 112.500 EUR für das Geschäfts jahr 2022 mindestens 225.000 EUR und für das Geschäftsjahr 2023 mindestens 337.500 EUR. Daneben hat die Verwal tungsgesellschaft Anspruch auf Transaktionsgebühren nach Ziffer 7 dieses § 7 und auf eine erfolgsabhängige Vergütung nach Ziffer 8 dieses § 7.
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Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller an die Verwaltungsgesellschaft und an die Gesellschafter der Investmentgesellschaft gemäß den nach nach- stehenden Ziffern 2 und 3 zu zahlenden laufenden Vergü tungen Vergütun- gen beträgt jährlich insgesamt bis zu 1 1,2 % der Bemes sungsgrundlageBemessungs- grundlage, jedoch mindestens 675.000 960.000 EUR in Summe für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023Fondsauflage; dabei beträgt die Mindestgebühr für den Zeitraum das Geschäftsjahr 2019 ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 112.500 EUR 120.000 EUR, für das Geschäfts jahr 2022 mindestens 225.000 Geschäftsjahr 2020 360.000 EUR und für das Geschäftsjahr 2023 mindestens 337.500 2021 480.000 EUR. Daneben hat die Verwal Verwal- tungsgesellschaft Anspruch auf Transaktionsgebühren nach Ziffer 7 dieses § 7 und auf eine erfolgsabhängige Vergütung nach Ziffer 8 dieses § 7.
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Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller an die Verwaltungsgesellschaft und an die Gesellschafter der Investmentgesellschaft gemäß den nach stehenden Ziffern 2 und 3 zu zahlenden laufenden Vergü tungen Vergütun gen beträgt jährlich insgesamt bis zu 1 0,8 % der Bemes sungsgrundlageBemessungs grundlage, jedoch mindestens 675.000 400.000 EUR in Summe für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage; dabei beträgt die Mindestgebühr für den Zeit raum ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023; dabei beträgt die Mindestgebühr für den Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 112.500 EUR 2020 80.000 EUR, für das Geschäfts jahr 2022 mindestens 225.000 Geschäftsjahr 2021 120.000 EUR und für das Geschäftsjahr 2023 mindestens 337.500 2022 200.000 EUR. Daneben hat die Verwal tungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft Anspruch auf Transaktionsgebühren nach Ziffer 7 dieses § 7 und auf eine erfolgsabhängige Vergütung nach Ziffer 8 dieses § 7.
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Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller an die Verwaltungsgesellschaft und an die Gesellschafter der Investmentgesellschaft gemäß den nach stehenden nachstehenden Ziffern 2 und 3 zu zahlenden laufenden Vergü tungen Ver- gütungen beträgt jährlich insgesamt bis zu 1 0,60 % der Bemes sungsgrundlageBe- messungsgrundlage, jedoch mindestens 675.000 225.000 EUR in Summe für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage; dabei beträgt die Mindest- gebühr für das Geschäftsjahr 2018 ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023; dabei beträgt die Mindestgebühr für den Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 112.500 EUR für das Geschäfts jahr 2022 mindestens 225.000 45.000 EUR und für das Geschäftsjahr 2023 mindestens 337.500 die Geschäftsjahre 2019 und 2020 jeweils 90.000 EUR. Daneben hat die Verwal Verwal- tungsgesellschaft Anspruch auf Transaktionsgebühren nach Ziffer 7 dieses § 7 und auf eine erfolgsabhängige Vergütung nach Ziffer 8 dieses § 7.
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Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller an die Verwaltungsgesellschaft und an die Gesellschafter der Investmentgesellschaft gemäß den nach nach- stehenden Ziffern 2 und 3 zu zahlenden laufenden Vergü tungen Vergütun- gen beträgt jährlich insgesamt bis zu 1 0,8 % der Bemes sungsgrundlageBemessungs- grundlage, jedoch mindestens 675.000 120.000 EUR in Summe für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023Fondsauflage; dabei beträgt die Mindestgebühr für den Zeitraum Zeit- punkt ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 112.500 EUR für das Geschäfts jahr 2022 jeweils mindestens 225.000 EUR und für das Geschäftsjahr 2023 mindestens 337.500 jährlich 40.000 EUR. Daneben hat die Verwal tungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft Anspruch auf Transaktionsgebühren nach Ziffer 7 dieses § 7 und auf eine erfolgsabhängige Vergütung Vergü- tung nach Ziffer 8 dieses § 7.
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Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller an die Verwaltungsgesellschaft und an die Gesellschafter der Investmentgesellschaft gemäß den nach stehenden nachstehenden Ziffern 2 und 3 zu zahlenden laufenden Vergü tungen Ver- gütungen beträgt jährlich insgesamt bis zu 1 1,15 % der Bemes sungsgrundlageBe- messungsgrundlage, jedoch mindestens 675.000 1.293.750 EUR in Summe für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage; dabei beträgt die Mindestge- bühr für das Geschäftsjahr 2018 ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023; dabei beträgt die Mindestgebühr für den Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 112.500 EUR für das Geschäfts jahr 2022 mindestens 225.000 258.750 EUR und für das Geschäftsjahr 2023 mindestens 337.500 die Geschäftsjahre 2019 und 2020 jeweils 517.500 EUR. Daneben hat die Verwal Verwal- tungsgesellschaft Anspruch auf Transaktionsgebühren nach Ziffer 7 dieses § 7 und auf eine erfolgsabhängige Vergütung nach Ziffer 8 dieses § 7.
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Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller an die Verwaltungsgesellschaft und an die Gesellschafter Komplementärin der Investmentgesellschaft gemäß den nach stehenden nachstehenden Ziffern 2 und 3 zu zahlenden laufenden Vergü tungen Vergütungen beträgt jährlich insgesamt bis zu 1 1,45 % der Bemes sungsgrundlageBemessungsgrundlage, jedoch mindestens 675.000 2.200.000 EUR in Summe für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023; Fondsauflage, dabei beträgt die Mindestgebühr für den Zeitraum das Geschäftsjahr 2017 ab dem Zeitpunkt Zeit- punkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 112.500 EUR 500.000 EUR, für das Geschäfts Geschäfts- jahr 2022 mindestens 225.000 2018 700.000 EUR und für das Geschäftsjahr 2023 mindestens 337.500 2019 1.000.000 EUR. Daneben hat die Verwal tungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft Anspruch auf Transaktionsgebühren eine Transaktionsgebühr nach Ziffer 7 dieses § 7 und auf eine erfolgsabhängige Vergütung nach Ziffer 8 dieses § 7.
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