Summe der Beeinträchtigungen und Kompensationsbedarf Musterklauseln

Summe der Beeinträchtigungen und Kompensationsbedarf. Die folgende Tabelle zeigt zusammenfassend den insgesamt ermittelten Bedarf an Kompensations- und kohärenzsichernden Maßnahmen sowie den Umfang der vorsorg- lichen Maßnahmen. Erhebliche Beeinträchtigungen Potenzielle Beeinträchtigungen Erhebliche Beeinträchtigungen Vorsorglich als erheblich ange- nommene Beein- trächtigungen Kompensation ha Maßnahmen der Umweltvorsorge Kohärenzsicherung ha Freiwillige Kohärenzsicherung ha Pflanzen/Biotope 2,71 32,51 0,89 0,46 Tiere (o. Amphibien) Amphibien 13,01 0,06 Fließgewässer 15,41 20,02 Boden 2,4 4,0 1 hohe Intensität/Priorität 2 geringe Intensität/Priorität Nach den Ergebnissen der FFH-VU sollen (zum Teil vorsorgliche) kohärenzsichernde Maßnahmen in den FFH-Gebieten auf 1,35 ha durchgeführt werden. Im Rahmen der UVS wurden auf der Grundlage der umfangreichen Beweissicherung und der sonstigen Untersuchungen und Auswertungen erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgut „Pflanzen und Biotope“ auf 2,71 ha sowie für das Schutzgut „Boden“ auf 2,4 ha nachgewiesen. Daneben sollen vorsorgliche Maßnahmen durchgeführt wer- den. Diese Maßnahmen sollten in den drei Einzugsgebieten Este, Seeve und Luhe stattfinden. Die Sicherung der Kompensationsmaßnahmen soll durch die Eintragung einer Grund- dienstbarkeit erfolgen. Ein Konzept hierfür findet sich – vorbehaltlich weiterer Änderun- gen – in Anhang III. Der Anhang III bezieht sich nur auf die verpflichtend umzusetzenden Maßnahmen. Da die (auch vorsorgliche) Maßnahme zur Kohärenzsicherung bereits umgesetzt wurde und insoweit die Notwendigkeit eine Flächensicherung nicht besteht (vgl. Maßnahmen- blatt 1 sowie unten unter 9.2), bezieht sich Anhang III nur noch auf das Maßnahmen- blatt 2 (Anhang I) für die noch umzusetzenden Kompensationsmaßnahmen im Bereich des Wehlener Moorbaches. Nach § 34 Abs. 5 BNatSchG bedarf es kohärenzsichernder Maßnahmen in FFH- Gebieten, wenn ein Projekt im Wege der Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG zugelassen werden soll. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung müssen schutzgutbezogen sein und an die spezi- ellen Auswahlkriterien anknüpfen, die zur Meldung des betroffenen FFH-Gebietes führ- ten. Nach den Ergebnissen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen (siehe Kap. 6.8) ergibt sich ein Bedarf an (zum Teil vorsorglichen) kohärenzsichernden Maßnahmen für das FFH-Gebiet Lüneburger Heide in Höhe von 1,35 ha. Maßnahmen in dem genannten Umfang sollen einen Beitrag zur Entwicklung der vom Vorhaben betroffenen FFH-Lebensraumtypen leisten (vgl. UVS, Kap....

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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