Systemservice. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/oder zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen: Arten von Systemserviceleistungen Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen. des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. wiederherzustellen. folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen. gemäß Anlage Nr. wiederherzustellen.
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Samples: Systemvertrag, Systemvertrag, Systemvertrag