Systemzugang Musterklauseln

Systemzugang. Der Geschäftspartner von PP hat den für die Leistungser- bringung notwendigen Zugang zu seinen Systemen zu gewähren, einerseits als Remote-Verbindung einer der in den Systemvoraussetzungen (SYSV) beschriebenen Vari- anten und andererseits bei Bedarf auch physisch vor Ort.
Systemzugang. 4.1 Für den Zugang zu Blaupunkt Telematics nutzt der Kunde einen beliebigen Internet- Zugang und eine geeignete Browser-Software. 4.2 Zu Vertragsbeginn wird vom Kunden ein administrativer Ansprechpartner persönlich genannt. Dieser erhält für die Objekte des Kunden vertrauliche Zugangsdaten, wie Nutzername und Passwort mit Administrationsrechten. Diese Zugangsdaten sind nur dem Ansprechpartner bekannt. Insbesondere das bekannt gegebene Passwort ist vom administrativen Ansprechpartner unmittelbar nach Erstzugang aus Sicherheitsgründen zu ändern. 4.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, weiteren Benutzern durch Erstellung weiterer Zugangsdaten die Nutzung der Blaupunkt Telematics-Portals zu ermöglichen. Die Vergabe weiterer Administrationsrechte ist möglich und erfolgt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden. 4.4 Alle vom Kunden berechtigten Nutzer stellen durch sorgfältigen Umgang mit den Zugangsdaten sicher, dass unberechtigte Dritte nicht Kenntnis dieser Daten erlangen können. 4.5 Die Zugangsdaten berechtigen den Kunden (seine berechtigten Nutzer) zum Zugang und Nutzung des Internetportals der Blaupunkt Telematics in vereinbartem Umfang, insbesondere abhängig von den verliehenen Rechten, zur Abfrage und Anzeige empfangener Daten, zur persönlichen Konfiguration des Blaupunkt Telematics Web Service, sowie zum Versand von Textnachrichten und Konfigurationsdaten im Daten- Format, sowie zur Einrichtung und Verwaltung weiterer Nutzer. 4.6 Wird durch unsachgemäßen Umgang mit den Zugangsdaten des Kunden durch den Kunden unberechtigten Dritten der Zugang zu der Internetplattform ermöglicht und werden durch den unberechtigten, missbräuchlichen Zugang und / oder deren Beseitigung Kosten verursacht, haftet der Kunde für sämtliche Blaupunkt Telematics entstehenden Kosten. 4.7 Stellt der Kunde nicht autorisierten, missbräuchlichen Zugang zu Blaupunkt Telematics unter Verwendung von Zugangsdaten seiner berechtigten Nutzer fest, wird er Blaupunkt Telematics hierüber unverzüglich informieren. Blaupunkt Telematics wird nach Eingang der Mitteilung des Kunden schnellstmöglich den Zugang zu Blaupunkt Telematics mit den bisherigen Zugangsdaten unterbinden und dem administrativen Ansprechpartner neue Zugangsdaten bereitstellen. Blaupunkt Telematics ist berechtigt, den hierfür entstehenden Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Systemzugang. Der Zutritt erfolgt über einen Zugangsnamen der Firma (Mandant), dem Benutzer und dessen Passwort. Die Daten werden dem Kunden zugesandt. Das Passwort kann jederzeit vom Benutzer geändert werden. Der Benutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren und so zu behandeln, dass ein Verlust ausgeschlossen ist und unberechtigte Dritte keine Kenntnis davon erlangen können.
Systemzugang. 3.1 Für den Zugang zum Webdienst nutzt der Kunde einen dem Stand der Technik entsprechenden Computer mit Web-/Internet-Browser oder entsprechende Terminals und die von SCHROIFF gelieferte Webclient Software. 3.2 Benutzername und Passwort zur Nutzung der Dienstleis- tung müssen vom Anwender zur Kenntnisnahme durch Dritte geschützt werden. Der Kunde trägt die Verantwortung bei Missbrauch. 3.3 Zu Vertragsbeginn wird das Softwaretool Web-Client per Internet-Download auf einem PC installiert und, falls gewünscht, der SCHROIFF Kartenleser zur Auslesung der Fahrerkarten über USB-Schnittstelle angeschlossen. 3.4 In beliebigen Zeitintervallen, längstens aber innerhalb 28 Tagen (D), liest der Kunde jede Fahrerkarte ein und überträgt sie auf seine Kosten an das Rechenzentrum. Analog verfährt er spätestens alle 3 Monate mit den Daten des DTCO-Massenspeichers, die über den Down- loadkey ausgelesen wurden. Für die Einhaltung der ge- setzlichen Downloadfristen ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich.
Systemzugang. 1. Für den Zugang zum CARSYNC-Log-Portal benötigt der Kunde einen Internet-Zugang und eine geeignete Browser-Software (Mozilla Firefox, Internet Explorer, Safari, Chrome, Opera, jeweils die aktuelle Version). CARSYNC behält sich das Recht vor, das System künftig gemäß des technischen Fortschritts auch für andere Browser-Software-Versionen anzubieten. 2. Der Kunde wird mit Vertragsbeginn CARSYNC einen administrativen Ansprechpartner (Fleetmanager) nennen. Dieser erhält für die Fahrzeuge des Kunden vertrauliche Zugangsdaten wie Nutzername und Passwort mit Administrationsrechten. Diese Zugangsdaten sind nur dem Ansprechpartner bekannt. Insbesondere das bekannt gegebene Passwort ist vom administrativen Ansprechpartner unmittelbar nach Erstzugang aus Sicherheitsgründen zu ändern. 3. Der Kunde hat die Möglichkeit, weiteren Benutzern durch Erstellung weiterer Zugangsdaten die Nutzung des Log- Portals zu ermöglichen. Die Vergabe weiterer Administrationsrechte ist möglich und erfolgt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden. 4. Alle vom Kunden berechtigten Nutzer stellen durch sorgfältigen Umgang mit den Zugangsdaten sicher, dass unberechtigte Dritte keinerlei Kenntnis dieser Daten erlangen können. 5. Die Zugangsdaten berechtigen den Kunden bzw. die von ihm berechtigten Nutzer zum Zugang und Nutzung des CarSync-Systems, insbesondere, abhängig von den verliehenen Rechten, zur Abfrage und Anzeige empfangener Daten, zur persönlichen Konfiguration des Log-Portals, zum Versand von Textnachrichten und Konfigurationsdaten sowie zur Einrichtung und Verwaltung weiterer Nutzer. 6. Wird durch unsachgemäßen Umgang mit den Zugangsdaten des Kunden durch den Kunden unberechtigten Dritten der Zugang zum CarSync-System ermöglicht und werden durch den unberechtigten, missbräuchlichen Zugang Kosten verursacht, haftet der Kunde für sämtliche innerhalb des CarSync-Systems entstehenden Kosten. 7. Stellt der Kunde nicht autorisierten, missbräuchlichen Zugang zum CarSync-System unter Verwendung von Zugangsdaten seiner berechtigten Nutzer fest, wird er CARSYNC hierüber unverzüglich informieren. CARSYNC wird nach Eingang der Mitteilung des Kunden schnellstmöglich den Zugang zum Log-Portal mit den bisherigen Zugangsdaten unterbinden und dem administrativen Ansprechpartner neue Zugangsdaten bereitstellen. CARSYNC ist berechtigt, den hierfür entstehenden Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.

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  • Zugang Zur Überprüfung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen ist dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und einem sonstigen von den Pflegekassen beauftragten Prüfer nach vorheriger Terminvereinbarung der Zugang zu den Pflegediensten zu gewähren. Der Pflegedienst kann von den zur Prüfung berechtigten Personen die Vorlage einer entsprechenden Legitimation verlangen. Die Prüfung findet in Gegenwart des Leiters oder der Leiterin des Pflegedienstes oder einer von diesem/dieser beauftragten Person statt. Der Pflegedienst stellt die Voraussetzungen hierfür sicher.

  • Zugangsdaten ● Der Benutzer ist verpflichtet, die eigenen Zugangsdaten zum pädagogischen Netz und zum persönlichen Office 365 Konto geheim zu halten. Sie dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. ● Sollten die eigenen Zugangsdaten durch ein Versehen anderen Personen bekannt geworden sein, ist der Benutzer verpflichtet, sofort Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zugänge zu ergreifen. Falls noch möglich, sind Zugangspasswörter zu ändern. Ist dieses nicht möglich, ist ein schulischer Administrator zu informieren. ● Sollte der Benutzer in Kenntnis fremder Zugangsdaten gelangen, so ist es untersagt, sich damit Zugang zum fremden Benutzerkonto zu verschaffen. Der Benutzer ist jedoch verpflichtet, den Eigentümer der Zugangsdaten oder einen schulischen Administrator zu informieren. ● Nach Ende der Unterrichtsstunde oder der Arbeitssitzung an einem schulischen Rechner bzw. Mobilgerät meldet sich der Benutzer von Office 365 und vom pädagogischen Netz ab (ausloggen).

  • Kostenerstattung Dem Dienstnehmer sind alle im Zusammenhang mit seinem Telearbeitsplatz erwachsenden Aufwände ge- gen Nachweis zu ersetzen, insbesondere Telefonkos- ten. Für Raum- und Energiekosten können Pauschal- erstattungen vereinbart werden.

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Inländerbehandlung Die Vertragsparteien gewähren einander die Inländerbehandlung gemäss Artikel III GATT 1994, einschliesslich der Erläuterungen zur Auslegung dieses Artikels, der hiermit zum Bestandteil dieses Abkommens erklärt wird.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.