Common use of Tabellenentgelt Clause in Contracts

Tabellenentgelt. (1) 1Die/Der Beschäftigte erhält monatlich ein Tabellenentgelt. 2Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die sie/er eingruppiert ist, und nach der für sie/ihn geltenden Stufe. 1Für Beschäftigte, bei denen die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, beträgt der Bemessungssatz für das Tabellenentgelt und die sonstigen Entgeltbestandteile in diesem Tarifvertrag sowie in den diesen Tarifvertrag er- gänzenden Tarifverträgen und Tarifvertragsregelungen 92,5 v.H. der nach den jeweiligen Tarifvorschriften für Beschäftigte im Tarifgebiet West geltenden Be- träge. 2Der Bemessungssatz Ost erhöht sich am 1. Januar 2008 auf 100 v.H. für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebietes Ost Anwendung finden und die nach dem BAT-O (einschließlich des § 2 Nr. 3 des Änderungstarifver- trages Nr. 1 zum BAT-O vom 8. Mai 1991) in die Vergütungsgruppen X bis Vb, Kr. I bis Kr. VIII eingruppiert oder nach dem MTArb-O in die Lohngruppen 1 bis 9 eingereiht wären. 3Für die übrigen Vergütungsgruppen bleibt der Bemes- sungssatz nach Satz 1 bis zum 31. Dezember 2009 unverändert; die Anglei- chung des Bemessungssatzes wird bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen. 4Satz 1 gilt nicht für Ansprüche aus § 23 Absatz 1 und 2.

Appears in 8 contracts

Samples: www.zi-mannheim.de, www.hs-duesseldorf.de, vhb.vw.tu-clausthal.de

Tabellenentgelt. (1) 1Die/Der Beschäftigte erhält monatlich ein Tabellenentgelt. 2Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die sie/er eingruppiert ist, und nach der für sie/ihn geltenden Stufe. 1Für Beschäftigte, bei denen die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, beträgt der Bemessungssatz für das Tabellenentgelt und die sonstigen Entgeltbestandteile in diesem Tarifvertrag sowie in den diesen Tarifvertrag er- gänzenden Tarifverträgen und Tarifvertragsregelungen 92,5 v.H. der nach den jeweiligen Tarifvorschriften für Beschäftigte im Tarifgebiet West geltenden Be- träge. 2Der Bemessungssatz Ost erhöht sich am 1. Januar 2008 auf 100 v.H. für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebietes Ost Anwendung finden und die nach dem BAT-O (einschließlich des § 2 Nr. 3 des Änderungstarifver- trages Nr. 1 zum BAT-O vom 8. Mai 1991) in die Vergütungsgruppen X bis Vb, Kr. I bis Kr. VIII eingruppiert oder nach dem MTArb-O in die Lohngruppen 1 bis 9 eingereiht wären. 3Für die übrigen Vergütungsgruppen bleibt erhöht sich der Bemes- sungssatz Be- messungssatz nach Satz 1 bis zum 31am 1. Dezember 2009 unverändert; die Anglei- chung des Bemessungssatzes wird bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen. Januar 2010 auf 100 v. H. 4Satz 1 gilt nicht für Ansprüche aus § 23 Absatz 1 und 2.

Appears in 5 contracts

Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag

Tabellenentgelt. (1) 1Die/Der Beschäftigte erhält monatlich ein Tabellenentgelt. 2Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die sie/er eingruppiert ist, und nach der für sie/ihn geltenden Stufe. 1Für Beschäftigte, bei denen die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, beträgt der Bemessungssatz für das Tabellenentgelt und die sonstigen Entgeltbestandteile in diesem Tarifvertrag sowie in den diesen Tarifvertrag er- gänzenden Tarifverträgen und Tarifvertragsregelungen 92,5 v.H. der nach den jeweiligen Tarifvorschriften für Beschäftigte im Tarifgebiet West geltenden Be- träge. 2Der Bemessungssatz Ost erhöht sich am 1. Januar 2008 auf 100 v.H. für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebietes Ost Anwendung finden und die nach dem BAT-O (einschließlich des § 2 Nr. 3 des Änderungstarifver- trages Nr. 1 zum BAT-O vom 8. Mai 1991) in die Vergütungsgruppen X bis Vb, Kr. I bis Kr. VIII eingruppiert oder nach dem MTArb-O in die Lohngruppen 1 bis 9 eingereiht wären. 3Für die übrigen Vergütungsgruppen bleibt erhöht sich der Bemes- sungssatz Be- messungssatz nach Satz 1 bis zum 31am 1. Dezember 2009 unverändert; die Anglei- chung des Bemessungssatzes wird bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen. Januar 2010 auf 100 v.H. 4Satz 1 gilt nicht für Ansprüche aus § 23 Absatz 1 und 2.

Appears in 2 contracts

Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag

Tabellenentgelt. (1) 1Die/Der Beschäftigte erhält monatlich ein TabellenentgeltTabellen- entgelt. 2Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die sie/er eingruppiert ist, und nach der für sie/ihn geltenden gel- tenden Stufe. 1Für Beschäftigte, bei denen die Regelungen des Tarifgebiets Tarifge- biets Ost Anwendung finden, beträgt der Bemessungssatz für das Tabellenentgelt und die sonstigen Entgeltbestandteile Entgeltbestand- teile in diesem Tarifvertrag sowie in den diesen Tarifvertrag er- gänzenden Tarifver- trag ergänzenden Tarifverträgen und Tarifvertragsregelungen Tarifvertragsregelun- gen 92,5 v.H. der nach den jeweiligen Tarifvorschriften für Beschäftigte im Tarifgebiet West geltenden Be- trägeBeträge. 2Der Bemessungssatz Ost erhöht sich am 1. Januar 2008 auf 100 v.H. für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebietes Ost Anwendung finden und die nach dem BAT-O (einschließlich des § 2 Nr. 3 des Änderungstarifver- trages Änderungstarif- vertrages Nr. 1 zum BAT-O vom 8. Mai 1991) in die Vergütungsgruppen Ver- gütungsgruppen X bis Vb, Kr. I bis Kr. VIII eingruppiert oder nach dem MTArb-O in die Lohngruppen 1 bis 9 eingereiht ein- gereiht wären. 3Für die übrigen Vergütungsgruppen bleibt der Bemes- sungssatz Bemessungssatz nach Satz 1 bis zum 31. Dezember 2009 unverändert; die Anglei- chung Angleichung des Bemessungssatzes Bemessungssat- zes wird bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen. 4Satz 1 gilt nicht für Ansprüche aus § 23 Absatz 1 und 2.

Appears in 1 contract

Samples: Tarifvertrag

Tabellenentgelt. (1) 1Die/Der Beschäftigte erhält monatlich ein Tabellenentgelt. 2Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die sie/er eingruppiert ist, und nach der für sie/ihn geltenden Stufe. 1Für Beschäftigte, bei denen die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, beträgt der Bemessungssatz für das Tabellenentgelt und die sonstigen Entgeltbestandteile in diesem Tarifvertrag sowie in den diesen Tarifvertrag er- gänzenden Tarifverträgen und Tarifvertragsregelungen 92,5 v.H. der nach den jeweiligen Tarifvorschriften für Beschäftigte im Tarifgebiet West geltenden Be- träge. 2Der Bemessungssatz Ost erhöht sich am 1. Januar 2008 auf 100 v.H. für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebietes Ost Anwendung finden und die nach dem BAT-O (einschließlich des § 2 Nr. 3 des Änderungstarifver- trages Nr. 1 zum BAT-O vom 8. Mai 1991) in die Vergütungsgruppen X bis Vb, Kr. I bis Kr. VIII eingruppiert oder nach dem MTArb-O in die Lohngruppen 1 bis 9 eingereiht wären. 3Für die übrigen Vergütungsgruppen bleibt erhöht sich der Bemes- sungssatz Be- messungssatz nach Satz 1 bis zum 31am 1. Dezember 2009 unverändert; die Anglei- chung des Bemessungssatzes wird bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen. 4Satz 1 gilt nicht für Ansprüche aus § 23 Absatz 1 und 2.Januar 2010 auf 100 v.H.8

Appears in 1 contract

Samples: Tarifvertrag

Tabellenentgelt. (1) 1Die/Der Beschäftigte erhält monatlich ein Tabellenentgelt. 2Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die sie/er eingruppiert ist, und nach der für sie/ihn geltenden Stufe. 1Für Beschäftigte, bei denen die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, beträgt der Bemessungssatz für das Tabellenentgelt und die sonstigen Entgeltbestandteile in diesem Tarifvertrag sowie in den diesen Tarifvertrag er- gänzenden Tarifver- trag ergänzenden Tarifverträgen und Tarifvertragsregelungen 92,5 v.v. H. der nach den jeweiligen Tarifvorschriften für Beschäftigte im Tarifgebiet West geltenden Be- trägeBeträge. 2Der Bemessungssatz Ost erhöht sich am 1. Januar 2008 auf 100 v.v. H. für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebietes Ost Anwendung finden und die nach dem BAT-O (einschließlich des § 2 Nr. 3 des Änderungstarifver- trages Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O vom 8. Mai 1991) in die Vergütungsgruppen Vergü- tungsgruppen X bis Vb, Kr. I bis Kr. VIII eingruppiert oder nach dem MTArb-O in die Lohngruppen 1 bis 9 eingereiht wären. 3Für die übrigen Vergütungsgruppen bleibt der Bemes- sungssatz Bemessungssatz nach Satz 1 bis zum 31. Dezember 2009 unverändert; die Anglei- chung Angleichung des Bemessungssatzes wird bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen. 4Satz 1 gilt nicht für Ansprüche aus § 23 Absatz 1 und 2.

Appears in 1 contract

Samples: Tarifvertrag