Common use of Tagesmutter/Tageseltern/Babysitter Clause in Contracts

Tagesmutter/Tageseltern/Babysitter. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der (auch beruflichen) Tätigkeit als Tagesmutter/Tageseltern/Babysitter bei der Betreuung minderjähriger Kinder im Rahmen des eigenen Haushalts, aber auch außerhalb der Wohnung, z.B. bei Spielen, Ausflügen und dergleichen (nicht jedoch in Betrieben und Institutionen wie Kindergärten, Kindertagesstätten usw.). Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder oder ihrer Erziehungsberechtigten aus Schäden, die die zu betreuenden Kinder erleiden. Ebenfalls mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Kinder während der Obhut bei den Tageseltern, soweit für diese nicht aus einem fremden Haftpflichtvertrag Versicherungsschutz erlangt werden kann.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung Premium Plus, Privathaftpflichtversicherung Premium

Tagesmutter/Tageseltern/Babysitter. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der (auch beruflichen) Tätigkeit als Tagesmutter/Tageseltern/Babysitter bei der Betreuung minderjähriger Kinder im Rahmen des eigenen Haushalts, aber auch außerhalb der Wohnung, z.B. bei Spielen, Ausflügen und dergleichen (nicht jedoch in Betrieben und Institutionen wie Kindergärten, Kindertagesstätten Kindertagesstät- ten usw.). Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder oder ihrer Erziehungsberechtigten aus Schäden, die die zu betreuenden Kinder erleiden. Ebenfalls mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Kinder während der Obhut bei den Tageseltern, soweit für diese nicht aus einem fremden Haftpflichtvertrag Versicherungsschutz erlangt werden kann.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Tagesmutter/Tageseltern/Babysitter. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der (auch beruflichen) Tätigkeit als Tagesmutter/Tageseltern/Babysitter bei der Betreuung minderjähriger Kinder im Rahmen des eigenen Haushalts, aber auch außerhalb der Wohnung, z.B. bei Spielen, Ausflügen und dergleichen (nicht jedoch in Betrieben und Institutionen wie Kindergärten, Kindertagesstätten Kindertages- stätten usw.). Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder oder ihrer Erziehungsberechtigten aus Schäden, die die zu betreuenden Kinder erleiden. Ebenfalls mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Kinder während der Obhut bei den Tageseltern, soweit für diese nicht aus einem fremden Haftpflichtvertrag Versicherungsschutz erlangt werden kann.

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Samples: Haftpflichtversicherung