Versicherungssummen/Maximierung/Selbstbehalt. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt ist, beträgt die Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung im Rahmen der gemäß Ziff. I 4.1.2 vereinbarten Versicherungssumme 0.000.000 €. Der Versicherungsnehmer hat bei jedem Versicherungsfall von den gemäß Ziff. III 5 versicherten Kosten 0.000 € selbst zu tragen. Der Ver- sicherer ist auch in diesen Fällen zur Prüfung der gesetzlichen Ver- pflichtung und zur Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme ver- pflichtet. Falls besonders – siehe Versicherungsschein - vereinbart, gilt: (Hinweis: Die Mitversicherung gilt nur, soweit der USV-Zusatzbaustein 2 im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausdrücklich als mitversichert deklariert ist.)
1. Abweichend von Ziff. III 6.1 und über den Umfang des Zusatzbausteins 1 hinaus besteht im Rahmen und Umfang dieses Vertrages Versiche- rungsschutz für weitergehende Pflichten oder Ansprüche zur Sanie- rung des Bodens wegen schädlicher Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz, wenn der Versicherungsnehmer Eigentü- mer, Mieter, Leasingnehmer, Pächter oder Entleiher des Bodens und Verursacher des Schadens ist oder war. Versicherungsschutz besteht ausschließlich für solche schädlichen Bodenveränderungen, die unmittelbare Folge einer plötzlichen und unfallartigen, während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages eingetretenen Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes des Ver- sicherungsnehmers sind. Ziff. III 3.2 findet keine Anwendung, Soweit der Versicherungsnehmer Mieter, Leasingnehmer, Pächter oder Ent- leiher des Bodens ist oder war, findet Ziff. III 1.1 letzter Absatz keine Anwendung. Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die im Versi- cherungsschein deklarierten Grundstücke. Für Grundstücke, die der Versicherungsnehmer nach Beginn des Ver- sicherungsverhältnisses erwirbt oder in Besitz nimmt, besteht abwei- chend von Ziff. III 7 und Ziff. III 8 kein Versicherungsschutz.
Versicherungssummen/Maximierung/Selbstbehalt. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der zu Teil II (Zu- satzbaustein 1) vereinbarten Versicherungssumme und des dort vereinbarten Selbstbehaltes. H 2105 07/2 014 e 12 von 12 Teil III – USV-Basis Zusatzbaustein 2
Versicherungssummen/Maximierung/Selbstbehalt. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der unter Ziffer 6.14. (USV-Zusatzbaustein 1) vereinbarten Versicherungs- summe und dem dort vereinbarten Selbstbehalt. Die Höchstersatzleistung für Umweltschäden gemäß Zu- satzbaustein 2 beträgt im Rahmen der gemäß Ziffer 6.14.4.1 bestimmten Summe: Siehe Versicherungsschein. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Maximierung): siehe Eintrag im Versi- cherungsschein.
Versicherungssummen/Maximierung/Selbstbehalt. Die Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung betragen im Rahmen der gemäß Ziffer I 11 vereinbarten Versicherungssumme EUR 500.000. Der Versicherungsnehmer hat bei jedem Versicherungsfall von den gemäß Ziffer I 5 versicherten Kosten EUR 500 selbst zu tragen. Der Versicherer ist auch in diesen Fällen zur Prüfung der gesetzlichen Ver- pflichtung und zur Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme verpflichtet.
Versicherungssummen/Maximierung/Selbstbehalt. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der unter Ziffer II (Zusatzbaustein 1) vereinbarten Versiche- rungssumme und der dort vereinbarten Selbstbeteiligung.
Versicherungssummen/Maximierung/Selbstbehalt. Die Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung für die Umwelt- Plus-Deckung betragen im Rahmen der gemäß Abschnitt II. Ziffer 11 verein- barten Versicherungssumme 500.000 EUR. Der Versicherungsnehmer hat bei jedem Versicherungsfall von den gemäß vor- stehend Abschnitt III. Ziffern 1 und 2 versicherten Kosten 10 %, mindestens 2.500 EUR, höchstens jedoch 25.000 EUR, selbst zu tragen. Der Versicherer ist auch in diesen Fällen zur Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung und zur Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme verpflichtet. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung von privaten Risiken (BBR 60 E) 09/19
I. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die PrivatHaftpflichtversicherung
Versicherungssummen/Maximierung/Selbstbehalt. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der zu Teil II (Zu- satzbaustein 1) vereinbarten Versicherungssumme und des dort vereinbarten Selbstbehaltes.
Versicherungssummen/Maximierung/Selbstbehalt. Die Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung sind im Rahmen der gemäß Ziff. I 11 vereinbarten Versicherungssumme begrenzt (vgl. hierzu Aufstellung der Höchstersatzleistungssummen). Der Versicherungsnehmer hat bei jedem Versicherungsfall von den gemäß Ziff. I 5 versicherten Kosten eine Selbstbeteiligung (vgl. hierzu Aufstellung der Selbstbeteiligungen) zu tragen. Der Versicherer ist auch in diesen Fällen zur Prü- fung der gesetzlichen Verpflichtung und zur Abwehr unberechtigter Inan- spruchnahme verpflichtet.
Versicherungssummen/Maximierung/Selbstbehalt. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der unter Ziff. II (Zusatzbaustein 1) ver- einbarten Versicherungssumme (vgl. hierzu Aufstellung der Höchstersatzleis- tungssummen). Der Versicherungsnehmer hat bei jedem Versicherungsfall von den gemäß Ziff. I 5 versicherten Kosten eine Selbstbeteiligung (vgl. hierzu Aufstellung der Selbstbeteiligungen) zu tragen. Der Versicherer ist auch in diesen Fällen zur Prü- fung der gesetzlichen Verpflichtung und zur Abwehr unberechtigter Inan- spruchnahme verpflichtet. VALORIMA® Besondere Bedingungen 2012 der Mannheimer Versicherung AG für die Privat- und Hundehalter-Haftpflichtversicherung VALORIMA® BB-Haftpflicht Privat '12 (Stand: 01.07.2012) VA_041_0712 Falls in der Aufstellung zum Versicherungsschein/Nachtrag genannt, besteht für den Versicherungsnehmer (bei mehreren Versicherungsnehmern oder einer juristischen Person: auf die in der Police namentlich genannten Personen) während der Dauer einer Betriebs-Haftpflichtversicherung, längstens bis zur Beendigung des jeweiligen Mitarbeiterverhältnisses (im Falle des Todes - abweichend von Abschnitt A Ziff. 5.17 der nachstehenden Besonderen Bedingungen - längstens bis zum Ablauf des Versiche- rungsjahres), als jeweils rechtlich selbständiger Vertrag eine Privat- bzw. Hundehalter- Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich - im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen der Mannheimer Versicherung AG für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachste- henden Besonderen Bedingungen - auf die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versi- cherungsvertrag bezeichneten Risiken.
Versicherungssummen/Maximierung/Selbstbehalt. Die Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung betragen im Rahmen der gemäß Ziff. I, 11 ver- einbarten Versicherungssumme EUR ... . Der Versicherungsnehmer hat bei jedem Versicherungsfall von den gemäß Ziff. I 5 versicherten Kosten EUR ... selbst zu tragen. Der Versicherer ist auch in diesen Fällen zur Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung und zur Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme verpflichtet.