Common use of Technische Regelungen Clause in Contracts

Technische Regelungen. 1. Die Vertragsparteien arbeiten auf dem Gebiet technischer Regelungen, Standards und Konformitätsbewertungen zusammen und fördern durch geeignete Massnahmen europaweite Lösungen. Der Gemischte Ausschuss erlässt Richtlinien für die Imple- mentierung dieses Artikels.

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Technische Regelungen. 1. Die Vertragsparteien arbeiten auf dem Gebiet technischer Vertragsstaaten werden in den Bereichen der technischen Regelungen, der Standards und Konformitätsbewertungen zusammen und fördern der Konformitätsbewertung zusammenarbeiten, wobei durch geeignete geeigne- te Massnahmen insbesondere europaweite LösungenLösungen gefördert werden sollen. Der Gemischte Ausschuss erlässt wird Richtlinien für die Imple- mentierung Umsetzung dieses ArtikelsAbsatzes aufstel- len.

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