Technische Richtlinie Musterklauseln

Technische Richtlinie. Sofern Aussteller oder Mitaussteller Ausstellungsgüter auf den Stand brin- gen, sind sie zur Einhaltung der Tech- nischen Richtlinien für das Messege- lände Berlin ExpoCenter City (Download unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx mit allen darin enthaltenen Ausführungs-, Brandschutz-, Bauordnungs- und son- stigen Sicherheitsbestimmungen ver- pflichtet. Der Aussteller ist außerdem verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Produktsicherheitsgesetz) einzuhalten. Der Aussteller und Mitaussteller hat dafür einzustehen, dass Mitarbeiter und andere Erfüllungsgehilfen, insbeson- dere das Standpersonal, sowie die ebenfalls angemeldeten Mitaussteller die vorgenannten Regelungen und Vorgaben kennen und einhalten. Messe Berlin GmbH Xxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx XXXXXXXXXXX/ XXXXXXX Telefon / Phone: +00 00 0000 0000/2135/2131 Fax: +00 00 0000 0000 1. The event and its organisers
Technische Richtlinie. Sofern Aussteller oder Mitaussteller Ausstellungsgüter auf den Stand brin- gen, sind sie zur Einhaltung der Tech- nischen Richtlinien für das Messege- lände Berlin ExpoCenter City (Download unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx mit allen darin enthaltenen Ausführungs-, Brandschutz-, Bauordnungs- und son- stigen Sicherheitsbestimmungen ver- pflichtet. Der Aussteller ist außerdem verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Produktsicherheitsgesetz) einzuhalten. Der Aussteller und Mitaussteller hat dafür einzustehen, dass Mitarbeiter und andere Erfüllungsgehilfen, insbeson- dere das Standpersonal, sowie die ebenfalls angemeldeten Mitaussteller die vorgenannten Regelungen und Vorgaben kennen und einhalten. Messe Berlin GmbH Xxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx XXXXXXXXXXX/ XXXXXXX Telefon / Phone: +00 00 0000 0000 Fax: +00 00 0000 0000 1. The event and its organisers 2. Products and selection criteria 2.1 Products which are certified by the Fair Trade Labelling Organisation (xxx.xxxxxxxxx.xxx) and /or which have certification recognised by Forum Fairer Handel (www.forum-fairer-han- xxx.xx). 2.2 Organisations which are members of the “World Fair Trade Organisa- tion” (xxx.xxxx.xxx) and/or belong to “Forum Fairer Handel “ (www. xxxxx-xxxxxx-xxxxxx.xx). 2.3 Organisations approved by the WLDV (xxx.xxxxxxxxx.xx). 2.4 Organisations which are members of the “FAIR BAND” (www.fair-band. de). 2.5 Projects set up as a result of devel- opment cooperation. 2.6 Non-profit organisations and social economy enterprises that subscribe to the values of common public interest and produce the corresponding publicity 2.7 Approval of individual cases: Fair & Social WG will scrutinise individual cases on presentation of further proof that applicants adopt an approach com- patible with that of a fair and respon- sible enterprise Otherwise, the conditions of partici- pation for the Bazaar Berlin apply. 3. Schedule Event period: 02.–06.11.2022 Opening hours: Registration deadline: Start of set-up: End of set-up: Start of dismantling: End of dismantling: Halls 18 and 20: Submission of construction plans: Six weeks prior to start / commencement of construction period Ordering of furniture and equipment:
Technische Richtlinie. Sofern Aussteller oder Mitaussteller Ausstellungsgüter auf den Stand brin- gen, sind sie zur Einhaltung der Tech- nischen Richtlinien für das Messege- lände Berlin ExpoCenter City (Download unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx mit allen darin enthaltenen Ausführungs-, Brandschutz-, Bauordnungs- und son- stigen Sicherheitsbestimmungen ver- pflichtet. Der Aussteller ist außerdem verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Produktsicherheitsgesetz) einzuhalten. Der Aussteller und Mitaussteller hat dafür einzustehen, dass Mitarbeiter und andere Erfüllungsgehilfen, insbeson- dere das Standpersonal, sowie die ebenfalls angemeldeten Mitaussteller die vorgenannten Regelungen und Vorgaben kennen und einhalten. Messe Berlin GmbH Xxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx XXXXXXXXXXX/ XXXXXXX Telefon / Phone: +00 00 0000 0000 / 35, 2075 Fax: +00 00 0000 0000 1. The event and its organisers 2. Schedule Event period: 02.–06.11.2022 Opening hours: Registration deadline: Start of set-up: End of set-up: Start of dismantling: End of dismantling: Halls 18 and 20: Submission of construction plans: Six weeks prior to start / commencement of construction period Ordering of furniture and equipment:
Technische Richtlinie. Sofern Aussteller oder Mitaussteller Ausstellungsgüter auf den Stand brin- gen, sind sie zur Einhaltung der Tech- nischen Richtlinien für das Messege- lände Berlin ExpoCenter City (Download unter xxxxx://xxx. xxxxxx-xxxxxx.xx/xx/ Zusatzseiten/ Downloadcenter/) mit allen darin ent- haltenen Ausführungs-, Brandschutz-, Bauordnungs- und sonstigen Sicher- heitsbestimmungen verpflichtet. Der Aussteller ist außerdem verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Produktsi- cherheitsgesetz) einzuhalten. Der Aus- steller und Mitaussteller hat dafür ein- zustehen, dass Mitarbeiter und andere Erfüllungsgehilfen, insbesondere das Standpersonal, sowie die ebenfalls angemeldeten Mitaussteller die vorge- nannten Regelungen und Vorgaben kennen und einhalten. Messe Berlin GmbH Xxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx XXXXXXXXXXX/ XXXXXXX Telefon / Phone: +00 00 0000 0000 / 2132 Fax: +00 00 0000 0000 xxxxxx@xxxxx-xxxxxx.xx xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx 1. The event and its organisers 2. Nomenclature 3. Schedule Event period: 03.–07.11.2021 Opening hours: Wednesday to Saturday: 10 a.m. to 8 p.m. Registration deadline: Start of set-up: End of set-up: Start of dismantling: End of dismantling: Hall 18: Submission of construction plans: Six weeks prior to start / commencement of construction period Ordering of furniture and equipment:

Related to Technische Richtlinie

  • Technische Voraussetzungen Für die Nutzung des Online-Banking benötigt der Kunde einen Internetzugang. Dieser Zugang wird nicht von der ebase bereitgestellt. Die ebase ist für techni- sche Störungen des Internetzugangs nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Gewährleistung oder Haftung.

  • Technische Unterstützung Technische Unterstützung für den Cloud-Service wird per E-Mail, in Online-Foren und über ein Onlinesystem für die Problemmeldung bereitgestellt. Der von IBM unter xxxxx://xxx- 00.xxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxx/xxxx_xxxxxxx_xxxxx.xxxx zur Verfügung gestellte „Software as a Service Support Guide“ enthält Kontaktinformationen für die technische Unterstützung sowie weitere Informationen und Prozesse. Die technische Unterstützung wird mit dem Cloud-Service angeboten und ist nicht als separates Angebot erhältlich.

  • Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) 9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitrags- rechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versi- cherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A1 Ziff. 9.1 bis zu den vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. 9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für (1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; (3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.

  • Produktspezifische Bestimmungen Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung vom Leistungserbringer an die KKH zu übermitteln. Maßgebend für die Recht- zeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln über den vereinbarten/ge- nehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühestens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer (erneut) einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Eine Übermittlung eines Kostenvoranschlages ist nicht erforderlich, wenn die Leistung nicht genehmigungspflichtig ist.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

  • Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher Gemeinschaft leben.