Technische Spezifikation Musterklauseln

Technische Spezifikation. Die Übergabeschnittstelle des Modems, ist als Ethernet XX 00 Schnittstelle, 10/100/1000Mbit/s ausgelegt. Inhouse ist eine Netzwerkverkabelung und Stromversorgung für das Modem erforderlich und vom Kunden zur Verfügung zu stellen.
Technische Spezifikation. In Abhängigkeit von der Energieart, der Leistungsgröße und der Spannungsebene der Einspeisung kommen unterschiedliche technische Einrichtungen zum Einsatz:10-kV-Netz 10-/20-kV-Netze Anlagenart Photovoltaik EEG (ohne PV) oder KWKG Sonstiges (konventionell) Leistungsklasse* > 0 kW(p) und <= 30 kW(p) Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** oder Begrenzung der am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung in kWp keine Anforderung Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** Ist-Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. Keine Ist-Leistungserfassung > 30 kW(p) und <= 100 kW(p) Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %** Keine Ist-Leistungserfassung > 475 kW(p) Fernwirktechnik gemäß Kapitel 6.3.2 und SWTE Netz-Spezifikation mit Sollwert-Stellbefehl (100 %-0 %) in 10 Stufen Ist-Leistungserfassung über Messwertanbindung an die Fernwirktechnik * jeweils für die Summe von Anlagen, die gleichartige Energien einsetzen und über denselben Netzanschlusspunkt mit dem Netz verbunden sind (analog EEG-Definition) ** sofern verfügbar, kann SWTE Netz statt eines Funkrundsteuerempfängers auch den Einsatz eines intelligenten Messsystems (iMSys) mit Steuerbox fordern. SWTE Netz kann im Einzelfall eine andere technische Einrichtung vorgeben. Es kommt ein Funkrundsteuerempfänger gemäß SWTE Netz -Spezifikation zum Einsatz (siehe Internetseite der SWTE Netz). Der Funkrundsteuerempfänger ist durch den Anlagenbetreiber auf einem Zählerplatz nach DIN 43870, Teil 1 mit Dreipunktbefestigung zu installieren. Zur Sicherstellung des einwandfreien Empfangs der Befehle ist grundsätzlich eine externe Antenne zu verwenden, die am Ort optimaler Empfangseigenschaften zu montieren ist. Dies ist in vielen Fällen außerhalb von Gebäuden der Fall. Die Ausrichtung der Antenne und die Überprüfung des Empfängerstatus hat nach Herstellervorgabe zu erfolgen. Es wird empfohlen, die Überprüfung des Empfängerstatus im Volllastbetrieb der Anlage durchzuführen, da in diesem Zustand eine maximale Störbeeinflussung durch externe Störquellen (z.B. Wechselrichter) vorliegt. Die Installation nimmt eine in das Installateurverzeichnis der SWTE Netz eingetragene Elektroinstallationsfirma vor. Der Mindestabstand zwischen der Antenne des Funkrundsteuerempfängers und anderen elektronischen Geräten (wie z.B. dem Einspeisezähler oder einem Umrichter mit Leistu...
Technische Spezifikation. In Abhängigkeit von der Energieart, der Leistungsgröße und der Spannungsebene der Ein- speisung kommen unterschiedliche technische Einrichtungen zum Einsatz: 10-kV-Netze Anlagenart Photovoltaik EEG (ohne PV) oder KWGK Sonstige (konventionell)
Technische Spezifikation. In Abhängigkeit von der Energieart, der Leistungsgröße und der Spannungsebene der Ein- speisung kommen unterschiedliche technische Einrichtungen zum Einsatz: 10-kV-Netze Anlagenart
Technische Spezifikation. Die technische Spezifikation ist ein separates Dokument, das einen integralen und untrennbaren Bestandteil der AGB darstellt. In diesem Dokument werden technische Anforderungen und die Art und Weise der Vorbereitung von grafischen Materialien für den Druck definiert, die Art und Weise der Übergabe von Materialien an PromoNotes, die Grundsätze der Verwendung von Druckvorlagen, die allgemeinen Qualitätsstandards von PromoNotes-Erzeugnis- sen sowie die Methoden deren Prüfung sowie die Informationen über mögliche Risiken, die sich aus der Spezifik des Drucks und der Herstellung von PromoNotes-Erzeugnissen ergeben. Die technische Spezifikation wurde als Anlage Nr. 1 den vorliegenden AGB beigefügt und ist auch HIER sowie auf der Webseite PromoNotes unter xxxxx://xxxxxxxxxx.xx/xxxxx/Xxxxxxxxx_Xxxxxxxxxxxxxx.xxx verfügbar.
Technische Spezifikation. In Abhängigkeit von der Energieart und der Leistungsgröße kommen unterschiedliche technische Einrichtungen zum Einsatz: Anlagenart Photovoltaik EEG (ohne PV) oder KWGK Sonstige (konventionell) Leistungsklasse* Tonfrequenz-Rundsteuerung mit 3 Befehlsausgaben 60 %, 30 % und 0 % > 0 kW(p) und ≤30 kW(p) oder Begrenzung der am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung in kWp Keine Ist-Leistungserfassung keine Anforderung Tonfrequenz- Rundsteuerung mit 3 Befehlsausgaben 60 %, 30 % und 0 % Ist-Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers. > 30 kW(p) Tonfrequenz-Rundsteuerung mit 3 und Befehlsausgaben 60 %, 30 % und 0 % ≤ 100 kW(p) Keine Ist-Leistungserfassung > 100 kW(p) und ≤ 500 kW(p) Fernwirktechnik mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 % Ist-Leistungserfassung über Messwertanbindung an die Fernwirktechnik. Fernwirktechnik gemäß Kapitel 6.3.2 und EWF-Spezifikation mit Sollwert-Stellbefehl > 500 kW(p) (100 %-0 %) in 10 Stufen Ist-Leistungserfassung über Messwertanbindung an die Fernwirktechnik Tabelle 10.2.4.2. * jeweils für die Summe von Anlagen, die gleichartige Energien einsetzen und über denselben Netzanschlusspunkt mit dem Netz verbunden sind (analog EEG-Definition) EWF kann im Einzelfall eine andere technische Einrichtung vorgeben.
Technische Spezifikation. In Abhängigkeit von der Energieart und der Leistungsgröße der Einspeisung kommen unterschiedliche techni- sche Einrichtungen zum Einsatz. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des VNB unter dem Bereich Einspeisemanagement/Netzsicherheitsmanagement. Grundsätzlich ist zur Ansteuerung jeder Erzeugungsanlage eine separate technische Einrichtung zur Leistungs- reduzierung einzusetzen. Soll diese Einrichtung mehreren Erzeugungsanlagen zugeordnet werden, ist eine Ab- stimmung mit dem VNB erforderlich. Beim Einsatz eines Funkrundsteuerempfängers als technische Einrichtung zur Leistungsreduzierung ist die mögliche Umstellung der Signalvorgabe auf ein intelligentes Messsystem und FNN-Steuerbox vorzubereiten bzw. zu berücksichtigen. Die Bereitstellung der Ist-Einspeiseleistung erfolgt im Falle einer Lastgangzählung und Einsatz eines Funkrundsteuerempfängers als technische Einrichtung zur Leistungsreduzierung über die Fernauslesung des installierten Lastgangzählers, sofern der VNB Messstellenbetreiber ist. Bei abweichendem Messstellenbetreiber stellt der Anlagenbetreiber die Wirkleistung und – falls erforderlich - die Spannung über eine geeignete Schnittstelle zur Verfügung, die in der Planungsphase mit dem VNB abzu- stimmen ist. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Schnittstelle trägt in diesem Fall der Anlagen- betreiber. Der VNB entscheidet über den Abruf der obigen Werte nach Notwendigkeit. Der Anschlussnehmer teilt dem VNB den Wert der anfänglichen Zeitverzögerung TV mit., wenn diese mehr als 2 s beträgt. In diesem Fall klärt der VNB die Zulässigkeit mit dem relevanten Übertragungsnetzbetreiber. - Keine Ergänzung - Bei Typ-1-Anlagen oder Anlagen > 1 MVA sind dem Netzbetreiber zudem grundsätzlich folgende Informatio- nen der Erzeugungsanlage für Netzersatzäquivalente zu übergeben: • die nach DIN EN 60909-0 (VDE 0102) für die gesamte Erzeugungsanlage ermittelte – Kurzschlussmitimpedanz Z(1) – Kurzschlussnullimpedanz Z(0) sowie Kurzschlussgegenimpedanz Z(2) • den für die über Vollumrichter angeschlossen Erzeugungseinheiten – resultierenden Beitrag Ik3‘‘PF – die resultierenden Beiträge für unsymmetrische Fehler Ik2‘‘PF sowie Ik1‘‘PF. - Keine Ergänzung - - Keine Ergänzung - - Keine Ergänzung -

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  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV-Verband zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZ-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung. Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige Kündigungen durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf Monaten. Vorzeitige Kündigungen bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles oder von Unfallfolgen. Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch

  • Gefahrübergang, Abnahme 1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die dem Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Der Lieferer verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. 3. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Begriff der Gefahrerhöhung 1.1. Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungs- nehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers wahrscheinlicher wird. 1.2. Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur – vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat. 1.3. Eine Gefahrerhöhung nach Pkt. 1.1 liegt nicht vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als mitversichert gelten soll.

  • Wie lange speichern wir Ihre Daten? Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen gemacht werden können (gesetzliche Ver- jährungsfrist von drei bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung oder des Geldwäschegesetzes. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Technische Unterstützung Technische Unterstützung für den Cloud-Service wird per E-Mail, in Online-Foren und über ein Onlinesystem für die Problemmeldung bereitgestellt. Der von IBM unter xxxxx://xxx- 00.xxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxx/xxxx_xxxxxxx_xxxxx.xxxx zur Verfügung gestellte „Software as a Service Support Guide“ enthält Kontaktinformationen für die technische Unterstützung sowie weitere Informationen und Prozesse. Die technische Unterstützung wird mit dem Cloud-Service angeboten und ist nicht als separates Angebot erhältlich.