Technische Einrichtungen Musterklauseln

Technische Einrichtungen. Auftretende technische Schäden und Störungen im Zimmer, besonders der Wasser- oder Stromleitungen/ Schwesternrufanlagen, sind umgehend dem nächst erreichbaren Mitarbeiter oder dem Technischen Dienst zu melden. Auch über alle anderen Beschädigungen von Einbauten und Einrichtungsgegenständen ist zeitnah zu informieren, damit Gefährdungen vermieden werden und Instandsetzungsmaßnahmen kurzfristig veranlasst werden können. Es stehen für den Fernsehempfang über die Hausanlage ca. 30 Programme zur Verfügung. ⮚ Ich wurde darüber informiert und mir ist bekannt, dass ich das Recht auf freie Arzt- und Apothekenwahl habe, auch wenn ich nicht in der Lage bin, meine Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte selbst zu besorgen. ⮚ Für den Fall, dass ich selbst nicht mehr in der Lage bin, meine Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte selbst zu besorgen oder durch Verwandte oder Bekannte besorgen zu lassen, beauftrage ich hiermit die Einrichtung „Xxxx- Xxxxxxxxx-Haus“, die für mich erforderlichen Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte zu beschaffen. ⮚ Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass in diesem Fall durch die Einrichtung „Xxxx-Xxxxxxxxx-Haus“ meine Rezepte bei einer Apotheke ihrer Xxxx eingelöst werden. Damit überlasse ich die Xxxx der Apotheke der Einrichtung „Xxxx- Xxxxxxxxx-Haus“ ⮚ Hiermit willige ich ein, dass die in diesem Zusammenhang zum Zwecke der Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten erforderlichen erhobenen, verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten von der von der Einrichtung gewählten Apotheke verwendet werden. Diese Einwilligungserklärung kann ggf. auch durch meinen gesetzlichen Vertreter abgegeben werden. ⮚ Ich wurde darüber informiert, dass ich bzw. mein gesetzlicher Vertreter diese Erklärung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Ort Datum Unterschrift Xxxx Ort Datum Unterschrift Bevollmächtigte(r) / Betreuer/-in Zur Erfüllung des Vertrages und gesetzlicher Verpflichtungen müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dieser Vertrag, Spezialvorschriften des Sozialgesetzbuches, das Datenschutzrecht (Datenschutzgesetz der EKD (DSG-EKD) sowie die Sozialdatenschutz- regelungen) und – sofern vorhanden – die individuelle Leistungsvereinbarung und Vereinbarungen mit den zuständigen Trägern der Sozialhilfe ermächtigen dazu. Die Vorschriften des Datenschutzes § 6 Nr. 5 i.V. m. § 13 Abs.2 Nr.8 und Abs. 3 DSG-EKD) finden Beachtung. Eine Weitergabe (...
Technische Einrichtungen. 1. Technische Einrichtungen, die vom Veranstalter in die Mietgegenstände eingebracht wurden, haben den üblichen sicherheits- und feuerschutzrechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
Technische Einrichtungen. Für die allgemeine Beleuchtung und Beheizung der Ausstellungsflächen sorgt der Veranstalter. Anschlussmöglichkeiten für Wechselstrom (230 V) können gegen Gebühr genutzt werden. Sämtliche elektrischen Apparate und Anlagen müssen den DINA/DE-Vorschriften und den CE-Normen entsprechen. Wasseranschlüsse sind nicht vorgesehen. Das Ausstellen von Fahrzeugen sowie Standinstallationen mit offenem Feuer bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
Technische Einrichtungen a. Technische Einrichtungen dürfen nur von den beauftragten Dienstkräften der Gemeinde bedient werden oder ein nach entsprechender Einweisung benannter Beauftragter der MieterIn. Die Einweisung kann nur während der regulären Arbeitszeiten des Gemeinde-Technikers erfolgen.
Technische Einrichtungen. Die technischen Einrichtungen des AEC dürfen grundsätzlich nur vom Personal des AEC bedient werden. Ausnahmenhiervon bedürfeneinerschriftlichen Vereinbarung.
Technische Einrichtungen. Die Anlage besteht aus folgenden Betriebseinheiten mit den folgenden wesentlichen Apparaten/Einrichtungen: BE 1 Lagerhalle BE 1.1 Eingangslager BE 1.2 Biologie BE 1.3 Bodenluftabsaugung und Abluftreinigung der Biologie Ventilatorleistung 200 m³/h BE 2 Wäsche (Anlagenhalle) Durchsatzleistung von 20 t/h – 40 t/h, abhängig vom zu waschenden Material BE 2.1 Stangenrost BE 2.2 Aufgabebunker mit Wasserbedüsung BE 2.3 Rollensieb (optional) Auftrennung in 2 Fraktionen BE 2.4 Überbandmagnet Abtrennen von Metall BE 2.5 Bandwaage BE 2.6 Turbowäscher / Homogenisierer Walken Materials und Aufschließen des BE 2.7 Schwingsieb BE 2.8 Schwerterwäscher Wäsche und Klassierung BE 2.9 Doppelschwingsieb BE 2.10 Entwässerungsschwingsieb für Leichtgut BE 2.11 Setzmaschine Absetzen von Grobkorn BE 2.12 Multizyklon Auftrennung in > 63 µm – 2 mm (Schluff und Feinsand) und < 63 µm (zum Eindicker) BE 2.13 Aufstromsortierer Leichtgutabtrennung BE 2.14 -- BE 2.15 Schwingsieb Entwässerung Feingut BE 2.16 2 Lamellenklärer Prozesswasseraufbereitung BE 2.17 Prozesswassertanks 2 x 60 ³, Zwischenlagerung des Prozesswassers BE 2.18 Siebbandpresse Schluffentwässerung BE 2.19 Ablufterfassungs- reinigungsanlage und – 1500 m³/h (Ventilatorleitung) 1400 kg Aktivkohle BE 2.20 Bunker für Filterkuchen BE 2.21 Ausgangslager Material), lose Container (gewaschenes Schüttung oder BE 2.22 Lager für Zuschlagstoffe BE 2.23 Ausgangslager für Leichtgut BE 3 Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen im Baustofflager BE 3.1 Schüttboxen BE 3.2 Brecheranlage (mobil) Rubble Master, Diesel 225 kW BE 3.3 Siebanlage (mobil) Combo, Diesel 54 kW BE 3.4 Magnetabscheider BE 4 Separationslager / Zwischenlager BE 5 Anlagenperipherie
Technische Einrichtungen. (1) Die in den Veranstaltungsräumen eingebauten tech- nischen Einrichtungen (z.B. Licht- und Tontechnik) dürfen nur von Mitarbeitern oder Beauftragten der trend factory bedient werden. Der Kunde hat die hierfür entstehenden Miet- und Personalkosten ge- mäß den jeweils geltenden Preislisten der trend fac- tory zu tragen. Stellt der Kunde eigene Mitarbeiter oder beauftragte Personen (z.B. einen DJ) zur Bedie- nung bestimmter Einrichtungen, so haftet der Kunde für eventuelle, hieraus entstehende Schäden oder Diebstahl. Auch dann, wenn die trend factory ihr schriftliches Einverständnis hierzu erklärt hat.
Technische Einrichtungen a) Sämtliche technischen Einrichtungen (Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, Elektroverteiler, Schalttafeln, Heiz- und Lüftungsanlagen etc) müssen stets frei zugänglich sein und dürfen daher nicht verstellt werden. Dies gilt insbesondere auch für Notausgänge. Mitarbeiter von MDG sowie Behördenvertreter und Feuerwehrleute haben jederzeit Zutritt zu technischen Einrichtungen, auch wenn sie sich in Mieträumlichkeiten befinden.
Technische Einrichtungen. 5.1 Der Kunde hat vor oder bei Abschluss des Mietvertrages, der MS Xxxxxxxxx die technischen Erfordernisse der Veranstaltung bekanntzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann die MS Xxxxxxxxx nicht gewährleisten, dass die notwendige technische Ausstattung für die Veranstaltung bereitgestellt werden kann.
Technische Einrichtungen. 1. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe von technischen Einrichtungen und Geräten, die ihm von dem Tagungshaus zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.