Common use of Technische Verbindung zum Online-Banking Clause in Contracts

Technische Verbindung zum Online-Banking. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Online-Banking über die von der Bank gesondert mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanäle (z. B. Internetadresse) her- zustellen. Zur Auslösung eines Zahlungsauftrags und zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto kann der Teilnehmer die technische Verbindung zum Online Banking auch über einen Zahlungsauslösedienst beziehungsweise einem Kontoinformationsdienst (siehe Nummer 1 Absatz 1 Satz 3) herstellen.

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Samples: Sonderbedingungen Für Den Direkt Sparplan, Sonderbedingungen Für Das Plus Konto

Technische Verbindung zum Online-Banking. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Online-Online- Banking nur über die von der Bank gesondert mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanäle (z. B. Internetadresse) her- zustellenherzustellen . Zur Der Inhaber eines Zahlungskontos und dessen Bevollmächtigte können zur Auslösung eines Zahlungsauftrags von Zahlungsaufträgen und zum Abruf zur Anforderung von Informationen über ein Zahlungskonto kann der Teilnehmer die technische Verbindung zum Online Banking Zahlungskontoinformationen auch über einen von ihnen ausgewählten Zahlungsauslösedienst beziehungsweise einem oder Kontoinformationsdienst (siehe Nummer Nr. 1 Absatz 1 Satz 3) die technische Verbindung zum Online-Banking herstellen.

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Samples: Änderung Der Geschäftsbedingungen Zum Zahlungsverkehr

Technische Verbindung zum Online-Banking. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Online-Banking nur über die von der Bank gesondert mitgeteilten mitgeteil- ten Online-Banking-Zugangskanäle (z. B. Internetadresse) her- zustellen. Zur Auslösung Erteilung eines Zahlungsauftrags und zum Abruf von Informationen Infor- mationen über ein Zahlungskonto kann der Teilnehmer die technische Verbindung zum Online Online-Banking auch über einen Zahlungsauslösedienst beziehungsweise einem Kontoinformationsdienst einen Kontoinforma- tionsdienst (siehe Nummer Nr. 1 Absatz 1 Satz 3) herstellen.

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Samples: Girokonto Übertragungsantrag

Technische Verbindung zum Online-Banking. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Online-Online- Banking über die von der Bank gesondert mitgeteilten Online-Banking-Banking- Zugangskanäle (z. B. zum Beispiel Internetadresse) her- zustellenherzustellen. Zur Auslösung Auslö- sung eines Zahlungsauftrags und zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto kann der Teilnehmer die technische Verbindung zum Online Online-Banking auch über einen Zahlungsauslösedienst beziehungsweise einem beziehungs- weise einen Kontoinformationsdienst (siehe Nummer 1 Absatz 1 Satz 3) herstellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen