Technologische Entwicklungen: Automatisierung und Digitalisierung Musterklauseln

Technologische Entwicklungen: Automatisierung und Digitalisierung. Grundsätzlich ist zwischen drei Technologieformen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer zu unterscheiden:
Technologische Entwicklungen: Automatisierung und Digitalisierung. Automatisierung und Digitalisierung betreffen sämtliche Verkehrsträger und den gesamten Logistikbereich. Pessimistische Prognosen gehen für die Gesamtwirtschaft von einem Verlust von 40-50 % der Arbeitsplätze aus, optimistische von einem Wert zwischen 8 und 10 %. Im Transportbereich könnten ganze Berufe wie Fahrer oder Hafenarbeiter wegfallen. Verkehrsdienstleistungen in einer geschlossenen und geschützten Umgebung sowie alle repetitiven Tätigkeiten, die einfach programmiert und von Computern oder Robotern übernommen werden können, stehen ganz oben auf der Streichliste. Neue Jobs entstehen eher in den Bereichen Computerüberwachung und Programmieren. Sowohl eine Dequalifizierung von Tätigkeiten, z. B. in der Instandhaltung, als auch eine Steigerung der Kompetenzanforderungen für bestimmte Jobs sind mögliche Entwicklungen. Vermehrte Beschäftigungsmöglichkeiten dürften hingegen in den Bereichen Kundenbetreuung und Kundendienst entstehen. Die Digitalisierung ermöglicht eine effizientere Verlagerung von Arbeitsplätzen im Bereich der Verkehrsdienstleistungen, selbst die Überwachung von Maschinen oder Schiffen, Zügen und LKWs kann in Billiglohnländer ausgelagert werden. Stark betroffen sind auch die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (psychosoziale Risiken): ständige Erreichbarkeit, viel größere Möglichkeiten für Leistungskontrolle und Überwachung. Der Schutz der Arbeitnehmerdaten ist ein Problembereich.
Technologische Entwicklungen: Automatisierung und Digitalisierung. Phänomene wie die Automatisierung und Digitalisierung sowie die Plattformwirtschaft werfen Fragen bezüglich der Zukunft der Steuer- und Sozialversicherungssysteme „in einer Welt von Algorithmen und Robotern“ sowie hinsichtlich von Arbeitszeit, Arbeitsorganisation und gerechter Verteilung der Arbeit auf. Die Gewerkschaftsbewegung muss in dieser gesellschaftlichen Debatte mit starker Stimme sprechen, darauf näher einzugehen, würde jedoch den Rahmen dieses Diskussionspapiers sprengen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.