Gewerkschaftsarbeit Musterklauseln

Gewerkschaftsarbeit. Die Einzelheiten sind in einem Reglement festgelegt.
Gewerkschaftsarbeit. Trends sind langfristige Entwicklungen, die miteinander verknüpft und schwer zu antizipieren sind, besonders gilt dies für einen bestimmten Trend in einem bestimmten Land oder Gebiet zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wir müssen für die Erarbeitung unserer Gewerkschaftsstrategie die möglichen Bedrohungen und Chancen verstehen und die geeigneten Aktionshebel und -ebenen identifizieren. Die Deregulierung wird als die größte Bedrohung für die Transportbeschäftigten und Gewerkschaften gesehen. Sie unterminiert die Arbeitsbedingungen und zerschlägt wohl erworbene Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte. Technologische Entwicklungen können nicht aufgehalten werden, sie zu bekämpfen, ist keine Option. Es ist wichtig, die positiven und negativen Faktoren zu verstehen, Übergangsbedingungen auszuhandeln und Regelungen für die neuen Herausforderungen in Bezug auf die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen und die kollektive Vertretung im Zusammenhang mit der sogenannten „vierten technologischen Revolution“ zu treffen. Digitalisierung und Plattformwirtschaft sind eine gesellschaftliche Frage: Gewerkschaften sollten bei der Gestaltung der Steuer- und Sozialversicherungssysteme der Zukunft wie auch der Arbeitszeitverkürzung und der Verteilung der Arbeit mitreden können. Der Klimawandel ist eine Bedrohung für die Menschheit und den Planeten. Die Erderwärmung zu stoppen, ist eine Verantwortung für alle. Es geht um die Zukunft der jungen Arbeitnehmer. Die Trends sind global, und wir müssen auf allen Ebenen – global, europäisch, national und lokal – handeln. Wir haben auf jeder Ebene unsere Stärken und müssen diese auch einsetzen. Wir müssen aber weiter an unseren Stärken arbeiten: • indem wir unsere Schwächen besser verstehen und sie ausmerzen; • indem wir zusammenarbeiten und uns in Solidarität und Einigkeit gegenseitig unterstützen. Unserer Stärken: • Wir sind Massenorganisationen. • Wir sind nah bei den Arbeitnehmern und verfügen über ein Mandat, in ihrem Namen zu sprechen und zu verhandeln. • Wir sind organisiert und haben demokratische Strukturen, die uns Legitimität und Glaubwürdigkeit verleihen. • Wir können unsere Mitglieder mobilisieren und unsere Macht durch Kampfmaßnahmen unter Beweis stellen. • Über ITF und ETF sind wir auf internationaler und europäischer Ebene organisiert und in der Lage, mit einer Stimme zu sprechen. • Wir können Erfolge in Form von Rechten, Sozialschutz und Tarifverträgen vorweisen, die wir erkämpft haben. Unsere Schwächen: • Unsere Errungenschafte...

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  • Bereitschaftszeiten 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. 2Für Be- schäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:

  • Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht Der Kunde hat die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht zu beachten.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben 1.1. im Privat- und Berufsbereich 1.2. im Betriebsbereich

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Öffentlichkeitsarbeit Der Versicherungsschutz umfasst die externe Beratung für notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen den Versicherten eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.

  • Technische Einrichtungen und Anschlüsse 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank (1) Einigung über das Pfandrecht (2) Gesicherte Ansprüche (3) Ausnahmen vom Pfandrecht (4) Zins- und Gewinnanteilscheine

  • Beschädigte Sachen Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr. 2 oder Nr. 3 bei ihm verbleiben.