Politische und regulatorische Maßnahmen Musterklauseln

Politische und regulatorische Maßnahmen. Die Gewerkschaften sind nicht gegen die Globalisierung und – auf europäischer Ebene – den EU-Binnenmarkt als solche. Sie müssen jedoch fair sein und von der Gesellschaft, nicht von multinationalen oder europäischen Konzernen kontrolliert werden. Außerdem dürfen sie nicht auf Deregulierung basieren, sondern müssen faire und angemessene Arbeitsbedingungen für alle und Entwicklungschancen gewährleisten. verschiedenen Verkehrsträger die strategischen Prioritäten für die Bekämpfung der negativen Auswirkungen des Binnenmarkts vor. Flankierend müssen für allgemeinere politische Ziele aktiv Allianzen mit der europäischen Gewerkschaftsbewegung und NRO geschmiedet werden: • Sozialpakt, echte Säule sozialer Rechte, Schutz der sozialen und Arbeitnehmerrechte; • Gewährleistung des Gewerkschaftseinflusses bei neuen Formen der Arbeit; • Kampf gegen die neue Generation internationaler Handelsabkommen – für faire Handelsabkommen und faire Globalisierung.
Politische und regulatorische Maßnahmen. Auf ETF-Ebene: Das Thema Digitalisierung steht mit Strategien (Strategie für einen digitalen Binnenmarkt), Agenden (Agenda der Kommission für die kollaborative Wirtschaft, europäische Agenda für Kompetenzen), EU- Forschungsprogrammen zur Finanzierung von Untersuchungen über die Digitalisierung des Verkehrs, Foren (Forum für die Digitalisierung in Verkehr und Logistik) zur Einleitung eines Dialogs der Branchenakteure über die Erfordernisse und Anforderungen im Zusammenhang mit einer rascheren Digitalisierung und schließlich Rechtsvorschriften zu ihrer Förderung und Unterstützung ganz oben auf der europäischen Agenda. Gemeinsames Merkmal all dieser Initiativen ist, dass die Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Arbeitsbedingungen kaum Beachtung finden. Auf Ebene der Mitgliedsorganisationen: Die gleiche Diskussion über gesellschaftliche Fragen im Zusammenhang mit Automatisierung und Digitalisierung sowie der Plattformwirtschaft und über den Rechtsrahmen (z. B. Datenschutz, Haftung bei autonomen Fahrzeugen oder Arbeitgeberverantwortung der Plattformen) muss auf nationaler Ebene geführt werden. Eine diesbezügliche Koordinierung ist von entscheidender Bedeutung, um mit einer Stimme zu sprechen.
Politische und regulatorische Maßnahmen. Auf ETF-Ebene: Für die ETF selbst gibt es keine offensichtlichen Aktionshebel zur Beeinflussung von Regulierungsentscheidungen auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit demografischem Wandel und Verkehr. Die Bekämpfung von Deregulierung und Sozialdumping, das Eintreten für faire Behandlung von Arbeitsmigranten und die Förderung guter Arbeitsbedingungen sind der Beitrag der ETF im politischen und regulatorischen Bereich auf EU-Ebene, um die Attraktivität der Arbeitsplätze im Verkehrssektor zu verbessern. Auf Ebene der Mitgliedsorganisationen: Auf politischer Ebene sollten die Gewerkschaften im Rahmen der nationalen Debatte über Investitionen in die Berufsbildung auf Regierungs- oder Sektorebene das Wort ergreifen, um ein hohes Bildungs- und Qualifikationsniveau für die Zukunft zu gewährleisten.
Politische und regulatorische Maßnahmen. Auf ETF-Ebene: Die ETF hat bereits früh eine „Gewerkschaftsvision zum nachhaltigen Transport“ (TRUST) mit der zentralen Botschaft erarbeitet, dass „ökologische und soziale Nachhaltigkeit die zwei Seiten einer Medaille“ sind. Die Aktionshebel für die Umsetzung der ETF-Strategie für nachhaltigen Verkehr auf EU-Ebene sind: Auf Ebene der Mitgliedsorganisationen: Das Pariser Klimaübereinkommen sieht nationale Umsetzungspläne zur Erreichung der Klimaschutzziele vor. Die EU-Ebene plädiert nachdrücklich für die Erstellung nationaler, regionaler und lokaler Verkehrspläne (z. B. Plan für eine nachhaltige Mobilität in der Stadt). Entscheidungen über Infrastrukturinvestitionen werden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene getroffen. Politische Entscheidungen über eine Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem Pkw-Individualverkehr und über Finanzierungssysteme für den öffentlichen Verkehr werden auf nationaler und regionaler Ebene gefällt. Darunter fallen auch Entscheidungen, ob Geschäftsmodelle à la Uber für „Mitfahrgelegenheiten“ in der Grauzone erlaubt werden oder nicht.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.