Teilediebstahl. Versichert sind grundsätzlich alle fest mit dem Fahrrad verbundenen Teile, die nicht durch für das einfache Lösen vom Fahrrad vorgesehenen Vorrichtungen entfernt werden können. Beispielsweise sind Bedienteile oder Fahrradcomputer, die lediglich durch Schnappverschlüsse gesichert sind, nicht versichert. Der Händler wird einen Kostenvoranschlag für den Ersatz und die Montage der entwendeten Teile erstellen und auf Anforderung von KFS fotografische Dokumentation der betroffenen Fahrzeugteile erstellen und weiterleiten. Sollte der Fahrradnutzer den Schaden noch nicht gemeldet haben, wird er den Fahrradnutzer auffordern, den Schaden zu melden. KFS wird nach Prüfung dem Händler eine Freigabe zur Durchführung der Arbeiten erteilen. Die Freigabe kann auch nur einen Teilbetrag des Kostenvoranschlags umfassen. Nach Erteilung der Freigabe führt der Händler die Arbeiten bis zur Höhe des freigegebenen Betrages auf Rechnung von KFS durch. Die Rechnung ist auf den Namen von KFS auszustellen. Auf der Rechnung sind folgende Angaben zu machen: Rahmennummer des Fahrrads, Name des Fahrradnutzers, und gegebenenfalls die Freigabenummer.
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