Teilnahme der Versicherten. 8 Teilnahmeberechtigung und Teilnahmevoraussetzungen sowie Verpflichtungen der Versicherten (1) Die Teilnahme an dieser Versorgung schränkt weder die freie Arztwahl nach § 76 SGB V noch die für das Behandlungsverhältnis geltenden Regelungen ein. (2) Versicherte können an dieser Versorgung teilnehmen, sofern eine gültige Teilnahme im DMP Diabetes mellitus Typ 2 oder DMP Diabetes mellitus Typ 1 gegeben ist und 1. der HAUSARZT im Rahmen der DMP-Teilnahme bei der Fußuntersuchung – „Fuß- status“ - festgestellt hat: • Pulsstatus = auffällig und/oder • Sensibilitätsprüfung = auffällig und/oder • weiteres Risiko für Ulcus = Angabe und/oder • Ulcus = oberflächlich/tief und/oder • (Wund-)Infektion = ja und/oder • früheres DFS (siehe DMP-Dokumentationsdaten) 2. sie durch Unterzeichnung der TE/EWE (Anlage 1) die Bedingungen dieses Vertra- ges akzeptieren 3. ein an diesem Vertrag teilnehmender HAUSARZT sowie eine an diesem Vertrag teilnehmende DIABETOLOGISCHE FUßAMBULANZ als patientenbezogener Versor- gungsverbund gewählt wurde 4. der HAUSARZT nach Prüfung der in Nummer 1 und 2 normierten Voraussetzungen diese durch Unterzeichnung der TE/EWE bestätigt hat. (3) Für Versicherte die bereits am 31.03.2022 an der Versorgung teilnehmen und für die ebenfalls eine gültige Teilnahme im DMP Diabetes mellitus Typ 2 oder DMP Diabetes mellitus Typ 1 gegeben ist, wird die Vertragsteilnahme fortgeführt. (4) Mit Unterzeichnung der TE/EWE nach Anlage 1 akzeptiert der Versicherte die Bedin- gungen dieses Vertrages, dessen besondere Versorgungsform und verpflichtet sich, den von den gewählten VERTRAGSÄRZTEN vorgeschlagenen Therapieplan zu befolgen und grundsätzlich nur diese VERTRAGSÄRZTE als seinen Versorgungsverbund für die Behandlungskoordination und medizinische Versorgung des diabetischen Fußsyn- droms aufzusuchen. Dies gilt nicht im Vertretungsfall sowie bei der Inanspruchnahme von Notfällen. (5) Durch Unterzeichnung der TE/EWE (Anlage 1) legitimiert der Versicherte die Datener- hebung und die Datenübermittlung gemäß § 295 SGB V seiner personenbezogenen Behandlungsdaten und Befunde hinsichtlich der Koordinierung im Rahmen dieses Ver- trages durch die von ihm gewählten VERTRAGSÄRZTE und zwischen ihnen. (6) Sofern im Rahmen dieser Versorgung eine Zufriedenheitsanalyse durchgeführt wird, erfolgt diese in pseudonymisierter Form (d. h. ohne Personenbezug). Der Versicherte verpflichtet sich, an dieser teilzunehmen. (7) Mit der Teilnahme an diesem Vertrag soll die Eigenverantwortung des Patienten durch die Einbeziehung in die Behandlungsabläufe gestärkt werden. § 9
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Samples: Strukturvertrag
Teilnahme der Versicherten. 8 Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigung, Teilnahmevoraussetzungen und Teilnahmevoraussetzungen sowie Verpflichtungen der Versicherten
(1) Die Teilnahme an dieser Versorgung schränkt weder die freie Arztwahl nach § 76 SGB V noch die für das Behandlungsverhältnis geltenden Regelungen ein.
(2) Versicherte der AOK PLUS können an dieser Versorgung teilnehmen, sofern eine gültige Teilnahme im DMP Diabetes mellitus Typ 2 oder DMP Diabetes mellitus Typ 1 gegeben ist undsofern
1. der HAUSARZT im Rahmen der DMP-Teilnahme bei der Fußuntersuchung – „Fuß- status“ - festgestellt hat: • Pulsstatus = auffällig und/oder • Sensibilitätsprüfung = auffällig und/oder • weiteres Risiko für Ulcus = Angabe und/oder • Ulcus = oberflächlich/tief und/oder • (Wund-)Infektion = ja und/oder • früheres DFS (siehe DMP-Dokumentationsdaten)sie das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. sie aufgrund ihrer festgestellten oder wahrscheinlich akuten oder chronischen Herz- Kreislauf-Erkrankung einer nichtinvasiven Behandlung bedürfen und eine der fol- genden Diagnosen aufweisen (Klassifizierung gemäß ICD10-Codes siehe Anlage 6): - Ischämische Herzkrankheit, - Herzinsuffizienz, - Erkrankungen der Herzklappen (inkl. Shuntvitien), - Vorhofarrhythmie, - ventrikuläre Tachykardien, - Atherosklerose, periphere Gefäßerkrankung (periphere arterielle Verschluss- krankheit (PAVK), Carotisstenose/Atherosklerose der hirnversorgenden Arte- rien, tiefe Venenthrombose (TVT)), - Hypertonie,
3. sie bzw. ihre gesetzlichen Vertreter durch Unterzeichnung der TE/EWE (nach Anlage 1) 1 die Bedingungen dieses Vertra- ges Vertrages akzeptieren,
34. ein sie einen an diesem Vertrag teilnehmender teilnehmenden HAUSARZT sowie eine und einen an diesem Vertrag teilnehmende DIABETOLOGISCHE FUßAMBULANZ teilnehmenden FACHARZT als patientenbezogener Versor- gungsverbund patientenbezogenen Versorgungsverbund gewählt wurdeha- ben und
45. der HAUSARZT FACHARZT nach Prüfung der in Nummer 1 und 2 Nummern 1-4 normierten Voraussetzungen diese durch Unterzeichnung der TE/EWE bestätigt hat.
(3) Für Der Versicherte die bereits am 31.03.2022 an der Versorgung teilnehmen und für die ebenfalls eine gültige Teilnahme kann im DMP Diabetes mellitus Typ 2 Rahmen dieses Vertrages nur einen HAUSARZT und einen FACHARZT wählen. Sollte sich herausstellen, dass sich ein Versicherter im selben Quartal bei verschiedenen FACHÄRZTEN eingeschrieben und/oder DMP Diabetes mellitus Typ 1 gegeben istsich für verschiedene HAUSÄRZTE entschieden hat, wird ohne dies als Arztwechsel kenntlich zu machen, erfolgt eine Aufforderung der AOK PLUS an den Versicherten, sich für einen FACHARZT und/oder HAUSARZT zu entscheiden. Die getroffene Entscheidung ist vom Versicherten der AOK PLUS unverzüglich mitzuteilen. Die AOK PLUS unterrichtet im Rahmen des CARDIO PLUS-Versichertenverzeichnisses nach § 14 Nr. 3 die Vertragsteilnahme fortgeführtKVT.
(4) Mit Unterzeichnung der TE/EWE nach Anlage 1 akzeptiert der Versicherte die Bedin- gungen Bedingun- gen dieses Vertrages, Vertrages und dessen besondere Versorgungsform Versorgung und verpflichtet sich, den von den gewählten VERTRAGSÄRZTEN vorgeschlagenen vor- geschlagenen Therapieplan zu befolgen und grundsätzlich nur diese VERTRAGSÄRZTE die von ihm gewählten ÄRZTE - als seinen Versorgungsverbund - für die Behandlungskoordination und medizinische Versorgung des diabetischen Fußsyn- droms Koordinierung der in Abs. 2 Nr. 2 ge- nannten Erkrankungen aufzusuchen. Dies gilt nicht im Vertretungsfall Vertretungsfall, während urlaubs- bedingter Abwesenheit des Versicherten sowie bei der Inanspruchnahme von in Notfällen.
(5) Durch Unterzeichnung der TE/EWE des Versicherten (Anlage 1) ), legitimiert der Versicherte Versi- cherte die Datener- hebung Datenerhebung und die Datenübermittlung -übermittlung gemäß § 295 SGB V seiner personenbezogenen personenbezo- genen Behandlungsdaten und Befunde hinsichtlich der Koordinierung im Rahmen dieses Ver- trages Vertrages durch die von ihm gewählten VERTRAGSÄRZTE ÄRZTE und zwischen ihnenden ÄRZTEN.
(6) Sofern im Rahmen dieser Versorgung eine Zufriedenheitsanalyse durchgeführt wird, erfolgt diese in pseudonymisierter Form (d. h. ohne Personenbezug). Der Versicherte verpflichtet sich, an dieser teilzunehmen.
(7) Mit der Teilnahme an diesem Vertrag soll die Eigenverantwortung des Patienten durch die Einbeziehung in die Behandlungsabläufe gestärkt werden.
(8) An diesem Vertrag teilnehmende Versicherte mit einer chronischen Herzinsuffizienz, die einer telefonischen und telemedizinischen Versorgung bedürfen, können ergänzend am Vertrag über die telefonische und telemedizinische Betreuung von Versicherten mit chro- nischer Herzinsuffizienz („AOK-HerzAktiv“), nachfolgend Programm „AOK-HerzAktiv“ ge- nannt, gemäß Anlage 10 teilnehmen. Die Teilnahme an dieser telefonischen und teleme- dizinischen Versorgung ist für diese Versicherten freiwillig. Voraussetzung für die Teil- nahme ist eine gesonderte schriftliche Erklärung des Versicherten gemäß Anlage 10b sowie nach Prüfung der in Anlage 10, § 92 Abs. 1 normierten Voraussetzungen eine Be- stätigung der Erfüllung der Voraussetzungen durch den HAUSARZT und/oder den FACHARZT gemäß Anlage 10a. Das Nähere zur gesonderten Teilnahme des Versicherten am Programm „AOK-HerzAktiv“ regelt die Anlage 10.
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Samples: Strukturvertrag
Teilnahme der Versicherten. 8 Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigung, Teilnahmevoraussetzungen und Teilnahmevoraussetzungen sowie Verpflichtungen der Versicherten
(1) Die Teilnahme an dieser Versorgung schränkt weder die freie Arztwahl nach § 76 SGB V noch die für das Behandlungsverhältnis geltenden Regelungen ein.
(2) Versicherte der AOK PLUS können an dieser Versorgung teilnehmen, sofern eine gültige Teilnahme im DMP Diabetes mellitus Typ 2 oder DMP Diabetes mellitus Typ 1 gegeben ist undsofern
1. der HAUSARZT im Rahmen der DMP-Teilnahme bei der Fußuntersuchung – „Fuß- status“ - festgestellt hat: • Pulsstatus = auffällig und/oder • Sensibilitätsprüfung = auffällig und/oder • weiteres Risiko für Ulcus = Angabe und/oder • Ulcus = oberflächlich/tief und/oder • (Wund-)Infektion = ja und/oder • früheres DFS (siehe DMP-Dokumentationsdaten)sie das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. sie aufgrund ihrer festgestellten oder wahrscheinlich akuten oder chronischen Herz- Kreislauf-Erkrankung einer nichtinvasiven Behandlung bedürfen und eine der folgen- den Diagnosen aufweisen (Klassifizierung gemäß ICD10-Codes siehe Anlage 6): - Ischämische Herzkrankheit, - Herzinsuffizienz, - Erkrankungen der Herzklappen (inkl. Shuntvitien), - Vorhofarrhythmie, - ventrikuläre Tachykardien, - Atherosklerose, periphere Gefäßerkrankung (periphere arterielle Verschluss- krankheit (PAVK), Carotisstenose/Atherosklerose der hirnversorgenden Arterien, tiefe Venenthrombose (TVT)), - Hypertonie,
3. sie bzw. ihre gesetzlichen Vertreter durch Unterzeichnung der TE/EWE (nach Anlage 1) 1 die Bedingungen dieses Vertra- ges Vertrages akzeptieren,
34. ein sie einen an diesem Vertrag teilnehmender teilnehmenden HAUSARZT sowie eine und einen an diesem Vertrag teilnehmende DIABETOLOGISCHE FUßAMBULANZ teilnehmenden FACHARZT als patientenbezogener Versor- gungsverbund patientenbezogenen Versorgungsverbund gewählt wurdeha- ben und
45. der HAUSARZT FACHARZT nach Prüfung der in Nummer 1 und 2 Nummern 1-4 normierten Voraussetzungen diese durch Unterzeichnung der TE/EWE bestätigt hat.
(3) Für Der Versicherte die bereits am 31.03.2022 an der Versorgung teilnehmen und für die ebenfalls eine gültige Teilnahme kann im DMP Diabetes mellitus Typ 2 Rahmen dieses Vertrages nur einen HAUSARZT und einen FACHARZT wählen. Sollte sich herausstellen, dass sich ein Versicherter im selben Quartal bei verschiedenen FACHÄRZTEN eingeschrieben und/oder DMP Diabetes mellitus Typ 1 gegeben istsich für verschiedene HAUSÄRZTE entschieden hat, wird ohne dies als Arztwechsel kenntlich zu machen, erfolgt eine Aufforderung der AOK PLUS an den Versicherten, sich für einen FACHARZT und/oder HAUSARZT zu entscheiden. Die getroffene Entscheidung ist vom Versicherten der AOK PLUS unverzüglich mitzuteilen. Die AOK PLUS unterrichtet im Rahmen des CARDIO PLUS-Versichertenverzeichnisses nach § 14 Nr. 3 die Vertragsteilnahme fortgeführtKVT.
(4) Mit Unterzeichnung der TE/EWE nach Anlage 1 akzeptiert der Versicherte die Bedin- gungen Bedingun- gen dieses Vertrages, Vertrages und dessen besondere Versorgungsform Versorgung und verpflichtet sich, den von den gewählten VERTRAGSÄRZTEN vorgeschlagenen vorge- schlagenen Therapieplan zu befolgen und grundsätzlich nur diese VERTRAGSÄRZTE die von ihm gewählten ÄRZTE - als seinen Versorgungsverbund - für die Behandlungskoordination und medizinische Versorgung des diabetischen Fußsyn- droms Koordinierung der in Abs. 2 Nr. 2 genannten Erkrankungen aufzusuchen. Dies gilt nicht im Vertretungsfall Vertretungsfall, während urlaubsbedingter Abwesenheit des Versicherten sowie bei der Inanspruchnahme von in Notfällen.
(5) Durch Unterzeichnung der TE/EWE des Versicherten (Anlage 1) ), legitimiert der Versicherte Versi- cherte die Datener- hebung Datenerhebung und die Datenübermittlung -übermittlung gemäß der §§ 295 und 295a SGB V seiner personenbezogenen Behandlungsdaten und Befunde hinsichtlich der Koordinierung im Rahmen dieses Ver- trages Vertrages durch die von ihm gewählten VERTRAGSÄRZTE ÄRZTE und zwischen ihnenden ÄRZTEN.
(6) Sofern im Rahmen dieser Versorgung eine Zufriedenheitsanalyse durchgeführt wird, erfolgt er- folgt diese in pseudonymisierter Form (d. h. ohne Personenbezug). Der Versicherte verpflichtet sich, Die Teilnahme der Versicherten an dieser teilzunehmenBefragung ist freiwillig.“
(7) Mit der Teilnahme an diesem Vertrag soll die Eigenverantwortung des Patienten durch die Einbeziehung in die Behandlungsabläufe gestärkt werden. § 9.
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Samples: Vertrag Zur Besonderen Versorgung Kardiovaskulär Erkrankter Versicherter
Teilnahme der Versicherten. 8 Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigung, Teilnahmevoraussetzungen und Teilnahmevoraussetzungen sowie Verpflichtungen der Versicherten
(1) Die Teilnahme der Versicherten an dieser Versorgung schränkt weder die freie Arztwahl nach § 76 SGB V noch die für das Behandlungsverhältnis geltenden Regelungen ein.
(2) Versicherte der AOK PLUS können an dieser Versorgung teilnehmen, sofern eine gültige Teilnahme im DMP Diabetes mellitus Typ 2 oder DMP Diabetes mellitus Typ 1 gegeben ist undsofern
1. der HAUSARZT im Rahmen der DMP-Teilnahme bei der Fußuntersuchung – „Fuß- status“ - festgestellt hat: • Pulsstatus = auffällig sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und/oder • Sensibilitätsprüfung = auffällig und/oder • weiteres Risiko für Ulcus = Angabe und/oder • Ulcus = oberflächlich/tief und/oder • (Wund-)Infektion = ja und/oder • früheres DFS (siehe DMP-Dokumentationsdaten)
2. mindestens eine der nachfolgenden Erkrankungen diagnostiziert wurde:
a) für das ZWEITMEINUNGSVERFAHREN alle psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen: F00-F99 (ICD-10- GM), aufgrund derer eine stationäre Behandlung bzw. ein dringender Vorstel- lungstermin beim FACHARZT durch den HAUSARZT für notwendig erachtet wird.
b) für das ENTLASSUNGSMANAGEMENT folgende vordergründig/ursächlich weiter zu behandelnde psychische Erkran- kungen und Verhaltensstörungen gemäß ICD-10-GM als Entlassungsdiagno- sen/gesicherte Diagnosen: F00-F99 außer Suchterkrankungen (ICD-10-GM: F10 – F19).
c) für die INTERDISZIPLINÄRE PSYCHIATRISCHE VERSORGUNG ⮚ folgende vordergründig/ursächlich zu behandelnde psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen gemäß ICD-10-GM als gesicherte Diagnosen: F31.0-5 (Bipolare affektive Störungen bzw. Psychosen), F32.1-3 (Affektive Störungen, depressive Episode), F33.1-3 (Rezidivierende depressive Störungen), und ⮚ mangelhafte soziale Einbindung des Versicherten in die Gesellschaft mit be- stehendem intensiven sozialpsychiatrischen Betreuungs- und Unterstützungs- bedarf und
3. sie durch Unterzeichnung der TE/EWE Teilnahme- und Einwilligungserklärung (Anlage 1) die Bedingungen dieses Vertra- ges akzeptierenVertrages akzeptieren und
34. ein an diesem Vertrag teilnehmender HAUSARZT sowie eine und ein an diesem Vertrag teilnehmende DIABETOLOGISCHE FUßAMBULANZ teilneh- mender FACHARZT als sein patientenbezogener Versor- gungsverbund Versorgungsverbund gewählt wurdeworden ist und
45. der HAUSARZT FACHARZT nach Prüfung der in Nummer Nummern 1 und 2 bis 4 normierten Voraussetzungen diese die- se durch Unterzeichnung der Teilnahme- und Einwilligungserklärung (Anlage 1) bestä- tigt hat.
6. Versicherte können in Ausnahmefällen nach Entscheidung der AOK PLUS auch dann an dieser Versorgung teilnehmen, wenn der Versicherte keinen Hausarzt hat bzw. in- nerhalb der letzten 4 Quartale keinen Hausarzt zur Behandlung seiner psychischen Erkrankung aufgesucht hat und eine Mitbehandlung der psychischen Erkrankung durch einen HAUSARZT medizinisch nicht sinnvoll bzw. möglich oder vertretbar ist. Das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalles bestätigt der FACHARZT durch Ankreuzen auf der TE/EWE bestätigt hat(Anlage1). Diesbezüglich behält sich die AOK PLUS eine Überprüfung der Leistungsinanspruchnahme des betreffenden Versicherten bezüglich der psychi- schen Erkrankung vor und informiert ggf. den Versicherten und den FACHARZT im Hin- blick auf die Einbindung eines HAUSARZTES.
(3) Für Die Teilnahme ist
a) für das ZWEITMEINUNGSVERFAHREN ausgeschlossen, wenn die Gefahr einer schweren Fremd- und/oder Selbstgefährdung besteht.
b) für das ENTLASSUNGSMANAGEMENT und die INTERDISZIPLINÄRE PSYCHIATRISCHE VERSORGUNG ausgeschlossen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien vorliegt: ⮚ eine vordergründig/ursächlich bestehende und zu behandelnde Suchterkran- kung gemäß ICD-10-GM als gesicherte bzw. Entlassungsdiagnose: F10-F19 ⮚ bestehende Gefahr einer schweren Fremd- und/oder Selbstgefährdung
c) ausgeschlossen, wenn der Versicherte in einem Pflegeheim betreut wird. Sofern die bereits am 31.03.2022 an Aufnahme des Versicherten in ein Pflegeheim nach der Versorgung teilnehmen und für Einschreibung in das Versorgungsprogramm PsycheAktiv Sachsen erfolgt, dann ist die ebenfalls eine gültige Teilnahme im DMP Diabetes mellitus Typ 2 oder DMP Diabetes mellitus Typ 1 gegeben ist, wird die Vertragsteilnahme fortgeführtgemäß § 10 Abs. 4 Punkt 8 zu beenden.
(4) Mit Unterzeichnung der TE/EWE nach Anlage 1 akzeptiert der Versicherte die Bedin- gungen Bedingun- gen dieses Vertrages, dessen besondere Versorgungsform und verpflichtet sich
a) zur Teilnahme am ZWEITMEINUNGSVERFAHREN vor stationärer Aufnahme und je nach Ergebnis des ZWEITMEINUNGSVERFAHRENS entweder die stationäre Behandlung in An- spruch zu nehmen oder entsprechend der Therapieempfehlungen des FACHARZTES die ambulante Behandlung im Rahmen der Regelversorgung oder im Rahmen der INTERDISZIPLINÄREN PSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG fortzusetzen.
b) zur Mitarbeit sowie zur Umsetzung der Empfehlungen im Rahmen des ENTLASSUNGSMANAGEMENTS zur Vorbereitung des Übergangs aus der stationären in die ambulante Behandlung und der unverzüglichen Vorstellung beim FACHARZT nach Entlassung aus dem Krankenhaus.
c) zur Teilnahme an der INTERDISZIPLINÄREN PSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG und damit zur Einhaltung des Therapieplans sowie der Empfehlungen der an dieser Versorgung beteiligten Leistungserbringer und damit zur besonderen sozialpsychiatrischen Be- treuung und Unterstützung durch einen Therapiebegleiter. Darüber hinaus verpflichtet er sich, zur Behandlung der in diesem Vertrag definierten Krankheiten nur die Leis- tungserbringer seines patientenbezogenen Versorgungsverbundes oder durch diesen vermittelte/einbezogene Dritte aufzusuchen.
d) zur Mitwirkung und Unterstützung im Falle von vertragsbezogenen Prüfun- gen/Befragungen durch die AOK PLUS und/oder den von den gewählten VERTRAGSÄRZTEN vorgeschlagenen Therapieplan zu befolgen und grundsätzlich nur diese VERTRAGSÄRZTE als seinen Versorgungsverbund für die Behandlungskoordination und medizinische Versorgung des diabetischen Fußsyn- droms aufzusuchenMedizinischen Dienst der Kran- kenversicherung (MDK). Dies gilt Die Regelungen a) bis c) gelten nicht im Vertretungsfall Vertretungsfall, während räumlicher Abwesen- heit des Versicherten sowie bei der Inanspruchnahme von Notfällenin Notfällen bei Nichterreichbarkeit des betreuenden VERTRAGSARZTES sowie ggf. des Therapiebegleiters.
(5) Durch Unterzeichnung der TE/EWE (Anlage 1) legitimiert der Versicherte die Datener- hebung Datenerhebung und die Datenübermittlung gemäß § 295 SGB V seiner personenbezogenen Behandlungsdaten und Befunde –befunde hinsichtlich der Koordinierung Behandlung der psychischen Erkrankungen im Rahmen dieses Ver- trages Vertrages durch die von ihm gewählten VERTRAGSÄRZTE Leistungserbringer und zwischen ihnenihnen sowie zwischen ihnen und der AOK PLUS und/oder dem MDK gemäß der Bestimmungen auf der TE/EWE (An- lage 1).
(6) Sofern im Rahmen dieser Versorgung eine Zufriedenheitsanalyse Lebens- und/oder eine Zufriedenheitsbefra- gung durchgeführt werden/wird, erfolgt erfolgen/t diese in pseudonymisierter Form (d. h. ohne PersonenbezugLebensquali- tätsbefragung) bzw. in anonymisierter Form (Zufriedenheitsbefragung). Der Versicherte verpflichtet sich, an dieser diesen/r teilzunehmen.
(7) Mit der Teilnahme an diesem Vertrag soll die Eigenverantwortung des Patienten durch die Einbeziehung in die Behandlungsabläufe gestärkt werden. § 9
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Samples: Strukturvertrag