Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Nach Information über das DMP entsprechend § 3 Abs. 1 der DMP-A-RL und die damit verbundene Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erklärt sich der Versi- cherte auf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung nach Anlage 8 zur Teilnahme an dem Behandlungsprogramm und zur Freigabe der erforderlichen Daten bereit.
Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Nach umfassender Information über das Disease-Management-Programm entsprechend § 28d Abs. 1 Nr. 3 RSAV und die damit verbundene Datenerhebung, - verarbeitung und -nutzung erklärt sich der Versicherte auf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung nach Anlage 10 zur Teilnahme an dem Behandlungsprogramm und zur Freigabe der erforderlichen Daten bereit.
Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Nach umfassender Information über das DMP entsprechend § 28d Abs. 1 Nr. 3 RSAV und die damit verbundene Datenverarbeitung sowie Dauer der Aufbewahrung erklärt sich der Versicherte mit der Teilnahme- und Einwilligungserklärung nach Anlage 13 / 14a bzw. 14b zur Teilnahme an dem Behandlungsprogramm bereit und willigt in die damit verbundene Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (insbesondere auch der Behandlungsdaten) ein. Dies gilt auch, wenn der Versicherte bereits an einem anderen DMP teilnimmt.
Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Nach Information über das DMP entsprechend § 24 Abs. 1 Nr. 3 RSAV und der damit verbundenen Verarbeitung sowie Dauer der Aufbewahrung erklärt sich der Versicherte mit der Teilnahme- und Einwilligungserklärung gemäß der Anlage 7 „Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte“ zur Teilnahme an dem Behandlungsprogramm bereit und willigt in die damit verbundene Verarbei- tung seiner personenbezogenen Daten (insbesondere auch der Behandlungsdaten) ein. Die Ab- schnitte Datenschutzinformation und Patienteninformation der Anlage 7 verbleiben beim Versicher- ten. § 16
Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Nach umfassender Information über das DMP entsprechend § 28 d Abs. 1 Nr. 3 RSAV und der damit verbundenen –Datenverarbeitung sowie Dauer der Aufbewahrung (vgl. Anlage 8) erklärt sich der Versicherte gemäß Anlage 8 zur Teilnahme an dem DMP bereit und willigt in die damit verbundene Datenverarbeitung sowie Dauer der Aufbewahrung seiner personen- bezogenen Daten (insbesondere auch der Behandlungsdaten) ein.
Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Nach umfassender Information über das DMP entsprechend § 24 Abs. 1 Nr. 3 der RSAV und der damit verbundenen Datenverarbeitung sowie der Dauer der Aufbewahrung (vgl. Anlage 9) erklärt der Versicherte auf der TE/EWE nach Anlage 9 seine Teilnahme an dem DMP und sein Einver- ständnis zur Freigabe seiner personenbezogenen Daten (insbesondere auch der Behandlungsda- ten). Dies gilt auch, wenn der Versicherte bereits an einem anderen DMP nach § 137f SGB V teil- nimmt.
Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Nach umfassender Information über das DMP entsprechend § 3 Abs. 1 der DMP-A-RL bzw. § 24 Abs. 1 Nr. 3 RSAV -und die damit verbundene Datenverarbeitung –sowie die Dauer der Aufbewahrung (vgl. Anlagen 15 bzw. 16) erklärt sich der Versicherte mit der Teilname/Einwil- ligungserklärung nach Anlage 15 zur Teilnahme an dem DMP bereit und willigt in die damit verbundene Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten(insbesondere auch der Behand- lungsdaten) ein. Dies gilt auch, wenn der Versicherte bereits an einem anderen DMP nach § 137f SGB V teilnimmt. Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird die Teilnahme- und Einwil- ligungserklärung des Versicherten von seinem gesetzlichen Vertreter abgegeben.
Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Nach umfassender Information über das Behandlungsprogramm entsprechend § 24 Abs. 1 Nr. 3 RSAV und der damit verbundenen Verarbeitung sowie Dauer der Aufbewahrung ihrer personen- bezogenen Daten (vgl. Anlage 7 „Datenschutzinformation") erklärt sich die Versicherte auf der Teil- nahme- und Einwilligungserklärung gemäß der Anlage 7 „Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte" zur Teilnahme bereit und willigt einmalig mit ihrer Unterschrift in die damit verbundene Verarbeitung sowie die Dauer der Aufbewahrung ihrer personenbezogenen Daten (insbesondere auch der Behandlungsdaten) ein. Die Abschnitte Datenschutzinformation und Patienteninformation der Anlage 7 verbleiben bei der Versicherten. § 16
Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Nach umfassender Information über das DMP entsprechend § 28d Abs. 1 Nr. 3 RSAV und die damit verbundene Datenverarbeitung sowie die Dauer der Aufbewahrung erklärt sich der Versicherte durch Unterschrift auf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung (Anlage 7) zur Teilnahme an dem DMP bereit und willigt in die damit verbundene Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (insbesondere auch der Behandlungsdaten) ein.
Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Die Patientin stimmt nach umfassender Information über die Programminhalte durch schriftliche Einwilligung (Teilnahme- und Einwilligungserklärung […] gemäß Anlage 5) der Teilnahme und der damit verbundenen Verarbeitung sowie der Dauer der Aufbewahrung ihrer Daten gemäß § 3 Abs. 1 der DMP-A-RL zu.