Teilnahmebescheinigung Musterklauseln

Teilnahmebescheinigung. Die Teilnahmebescheinigung muss u.a. folgende Mindestinhalte umfassen: Bezeichnung der Fortbildung Kurzbeschreibung der maßbeglichen Fortbildungsinhalten Qualifikation der/des Dozierenden Anzahl der Unterrichtseinheiten und Fortbildungspunkte Unterschrift der/ des Dozierenden Unterschrift, Name und Anschrift des Veranstaltenden
Teilnahmebescheinigung. Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung auf der Dauer und Inhalt angegeben sind.
Teilnahmebescheinigung. Der Teilnehmer erhält nach Abschluss des Auf- bauseminars eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Die Fahr- schule darf aufgrund der Fahrerlaubnis-Verord- nung eine Teilnahmebescheinigung nur ausstel- len, wenn der Teilnehmer an allen Sitzungen des Aufbauseminars und an der Fahrprobe teilgenom- men hat. Dies gilt auch, wenn ein Versäumnis vom Teilnehmer nicht zu vertreten ist oder wenn er wegen Störung des Seminars von der Teilnahme ausgeschlossen wurde.
Teilnahmebescheinigung. Der regelmäßige Besuch (mindestens 70 % der Unterrichtstunden) eines Kurses wird auf Antrag bescheinigt. Die Teilnahmebescheinigung wird unentgeltlich nur innerhalb eines Jahres nach Kursende ausgestellt. Für die Ausstellung einer später beantragten Teilnahmebescheinigung ist ein Betrag von 10,00 Euro zu zahlen.
Teilnahmebescheinigung. Teilnahmebescheinigungen werden zum Ende der Bildungsmaßnahme ausgehändigt, wenn Teilnehmende an der Bildungsmaßnahme zu mindestens 70 Prozent anwesend waren. Die Teilnehmendenliste dient als Nachweis über den regelmäßigen Besuch der Bildungsmaßnahme.
Teilnahmebescheinigung entfällt Die Maßnahmeabwicklung bzw. der Austausch von Daten zwischen Bedarfsträger und Auftragnehmer erfolgt für Teilnehmende aus dem Rechtskreis SGB III grundsätzlich elektronisch über eM@w (elektro- nische Maßnahmeabwicklung). Ausnahmen der elektronischen Datenübermittlung sind im fachlichen Infopaket eM@w sowie unter B.1.9.1.3.2 geregelt. Hierfür gelten die Regelungen gem. B.1.9.1. Für Teilnehmende aus dem Rechtskreis SGB II erfolgt der Datenaustausch schriftlich auf dem Postweg. Hierfür gelten die Regelungen gem. B.1.9.2.
Teilnahmebescheinigung. Nach Abschluss der Schulung händigt die Fahrschule dem/der Bewerber/in die nach Nr. 5 und Xx. 0 xxx Xxxxxx 0x zur FeV vorgeschriebene Teilnahmebescheinigung aus. Die Fahrschule ist zur Her- ausgabe der Teilnahmebescheinigung erst verpflichtet, wenn der/die Teilnehmer/in alle der Fahr- schule zustehenden Entgelte bezahlt hat.
Teilnahmebescheinigung. Die Teilnahmebescheinigung umfasst u.a. folgende Inhalte: − Bezeichnung der Fortbildung / Thema der Veranstaltung − Veranstaltungsort, Datum − Name der Teilnehmenden oder des Teilnehmers mit ggf. Geburtsdatum − Kurzbeschreibung der maßgeblichen Fortbildungsinhalte − Qualifikation der oder des Dozierenden − Anzahl der Unterrichtseinheiten und Fortbildungspunkte − Unterschrift der oder des Dozierenden − Unterschrift, Name und Anschrift der oder des Veranstaltenden
Teilnahmebescheinigung. Hat der Teilnehmer am gesamten Seminar teilgenommen, erhält er von der JW Froehlich Maschinenfabrik GmbH eine Bescheinigung über die Teilnahme am Seminar.
Teilnahmebescheinigung. Den Teilnehmern ist am Ende der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung in an- spruchsvoller Form auszustellen und mit Stempel und Unterschrift zu versehen. Der genaue Inhalt der Teilnahmebescheinigung ist mit dem Jobcenter Märkischer Kreis abzustimmen.