Teilstationäre Behandlung. Bei teilstationärer Behandlung sowie bei Beurlaubung vom Krankenhausaufenthalt für einen Teil des Tages wird die Hälfte des Krankenhaustagegeldes, bei einer ganztägigen Beurlaubung kein Krankenhaustagegeld gezahlt.
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Teilstationäre Behandlung. Bei teilstationärer Behandlung sowie bei Beurlaubung vom Krankenhausaufenthalt für einen Teil des Tages wird die Hälfte des KrankenhaustagegeldesKrankenhaustagegelds, bei einer ganztägigen Beurlaubung kein Krankenhaustagegeld gezahlt.
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