Common use of Teilstationäre Pflege Clause in Contracts

Teilstationäre Pflege. Im Rahmen der gültigen Pflegesätze werden Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen je Kalendermonat 5.1. bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe I bis zu 420 EUR, 5.2. bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe II bis zu 980 EUR, 5.3. bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III bis zu 1.470 EUR, erstattet. Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages sind auch die Aufwendungen für die notwendige Beförderung der versicherten Person von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück, die Aufwendungen für soziale Betreuung sowie die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind die zwischen den Trägern der Pflegeheime und den Leistungsträgern der sozialen Pflegeversicherung bzw. in den Pflegesatzkommissionen vereinbarten Pflegesätze. Zugelassene Pflegeeinrichtungen, die auf eine vertragliche Regelung der Pflege- vergütung verzichten oder mit denen eine solche Regelung nicht zustande kommt, können den Preis für die allgemeinen Pflegeleistun- gen unmittelbar mit der versicherten Person vereinbaren; es werden in diesem Fall jedoch höchstens 80 % der in Satz 1 vorgesehenen Beträge erstattet. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.

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Samples: Verbraucherinformation

Teilstationäre Pflege. Im Rahmen der gültigen Pflegesätze werden Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen je Kalendermonat 5.1. 5.1 bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe I bis zu 420 EUR, 5.2. 5.2 bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe II bis zu 980 EUR, 5.3. 5.3 bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III bis zu 1.470 EUR, EUR erstattet. Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages sind auch die Aufwendungen für die notwendige Beförderung der versicherten Person von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück, die Aufwendungen für soziale Betreuung sowie die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind die zwischen den Trägern der Pflegeheime und den Leistungsträgern der sozialen Pflegeversicherung Pflege- versicherung bzw. in den Pflegesatzkommissionen vereinbarten Pflegesätze. Zugelassene Pflegeeinrichtungen, die auf eine vertragliche Regelung der Pflege- vergütung Pflegevergütung verzichten oder mit denen eine solche Regelung nicht zustande zu- stande kommt, können den Preis für die allgemeinen Pflegeleistun- gen Pflegeleistungen unmittelbar mit der versicherten Person vereinbaren; es werden in diesem Fall jedoch höchstens 80 % v.H. der in Satz 1 vorgesehenen Beträge erstattet. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Die Private Pflegepflichtversicherung

Teilstationäre Pflege. Im Rahmen der gültigen Pflegesätze werden Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen je Kalendermonat 5.1. a) bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe I bis zu 420 440 EUR, 5.2. b) bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe II bis zu 980 1.040 EUR, 5.3. c) bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III bis zu 1.470 EUR, 1.510 EUR erstattet. Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages sind auch die Aufwendungen für die notwendige Beförderung der versicherten Person von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück, die Aufwendungen für soziale Betreuung sowie die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind die zwischen den Trägern der Pflegeheime und den Leistungsträgern der sozialen Pflegeversicherung bzw. in den Pflegesatzkommissionen Pflege- satzkommissionen vereinbarten Pflegesätze. Zugelassene Pflegeeinrichtungen, die auf eine vertragliche Regelung der Pflege- vergütung Pflegevergütung verzichten oder mit denen eine solche Regelung nicht zustande kommt, können den Preis für die allgemeinen Pflegeleistun- gen Pflegeleistungen unmittelbar mit der versicherten Person vereinbaren; es werden in diesem Fall jedoch höchstens 80 % v. H. der in Satz 1 vorgesehenen Beträge erstattet. In Tarifstufe PVB (416) werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.

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Samples: Krankenversicherungsvertrag

Teilstationäre Pflege. Im Rahmen der gültigen Pflegesätze werden Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen je Kalendermonat 5.1. 5.1 bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe I bis zu 420 440 EUR, 5.2. 5.2 bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe II bis zu 980 1.040 EUR, 5.3. 5.3 bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III bis zu 1.470 EUR, 1.510 EUR erstattet. Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages sind auch die Aufwendungen für die notwendige Beförderung der versicherten Person von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück, die Aufwendungen für soziale Betreuung sowie die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind die zwischen den Trägern der Pflegeheime und den Leistungsträgern der sozialen Pflegeversicherung Pflege- versicherung bzw. in den Pflegesatzkommissionen vereinbarten Pflegesätze. Zugelassene Pflegeeinrichtungen, die auf eine vertragliche Regelung der Pflege- vergütung Pflegevergütung verzichten oder mit denen eine solche Regelung nicht zustande zu- stande kommt, können den Preis für die allgemeinen Pflegeleistun- gen Pflegeleistungen unmittelbar mit der versicherten Person vereinbaren; es werden in diesem Fall jedoch höchstens 80 % v.H. der in Satz 1 vorgesehenen Beträge erstattet. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Private Pflegepflichtversicherung

Teilstationäre Pflege. Im Rahmen der gültigen Pflegesätze werden Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen je Kalendermonat 5.1. a) bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe I des Pflegegrades 2 bis zu 420 EUR689 Euro, 5.2. b) bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe II des Pflegegrades 3 bis zu 980 EUR1.298 Euro, 5.3. c) bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III des Pflegegrades 4 bis zu 1.470 EUR, 1.612 Euro, d) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 5 bis zu 1.995 Euro erstattet. Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages sind auch die Aufwendungen für die notwendige Beförderung der versicherten Person zu und von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück, sowie die Aufwendungen für soziale Betreuung sowie die Aufwendungen und für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen medizi- nischen Behandlungspflege erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind die zwischen den Trägern der Pflegeheime und den Leistungsträgern der sozialen Pflegeversicherung bzw. in den Pflegesatzkommissionen Pflegesatz- kommissionen vereinbarten Pflegesätze. Zugelassene Pflegeeinrichtungen, die auf eine vertragliche Regelung der Pflege- vergütung Pflegevergütung verzichten oder mit denen eine solche Regelung nicht zustande kommt, können den Preis für die allgemeinen Pflegeleistun- gen Pflegeleistungen unmittelbar mit der versicherten Person vereinbarenver- einbaren; es werden in diesem Fall jedoch höchstens 80 % Prozent der in Satz 1 vorgesehenen Beträge erstattet. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.

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Samples: Krankenversicherungsvertrag