Termine und Verzug. 13.1 Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetrieb- nahme sind ohne ausdrückliche Zusicherung Richtwerte und nicht verbindlich. 13.2 Termine gelten mit der Bereitstellung der Leistung durch die Leistungserbringerin als eingehalten. 13.3 Hält die Leistungserbringerin verbindliche Termine nicht ein, kommt sie ohne weiteres in Verzug. In den übrigen Fällen hat der Kunde die Leistungserbringerin durch schriftliche Mahnung und unter Einräumung einer angemessenen Nach- frist in Verzug zu setzen. 13.4 Eine Frist ist auch dann eingehalten, wenn die bestimmungs- gemässe Nutzung durch den Kunden möglich beziehungs- weise nicht beeinträchtigt ist, aber noch Nacharbeiten oder weitere Leistungen erforderlich sind (sog. Workarounds). 13.5 Kann die Leistung aufgrund von Verzögerungen, die nicht die Leistungserbringerin zu vertreten hat, nicht zum verein- barten Termin erbracht werden, so hat die Leistungserbrin- gerin Anspruch auf eine Anpassung des Terminprogramms und auf eine Verschiebung der vertraglich festgelegten Ter- mine. 13.6 Kein Verschulden der Leistungserbringerin liegt namentlich vor bei Verzögerungen infolge von höherer Gewalt, behördli- chen Massnahmen, Umweltereignissen und bei Verspätun- gen, welche aufgrund von Abhängigkeiten von Dritten ent- standen sind. 13.7 Sobald für die Leistungserbringerin Verzögerungen erkenn- bar sind, zeigt sie diese dem Kunden unverzüglich schriftlich an.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Termine und Verzug. 13.1 Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetrieb- nahme sind ohne ausdrückliche Zusicherung Richtwerte und nicht verbindlich.
13.2 14.1 Termine gelten mit der Bereitstellung der Leistung durch die Leistungserbringerin AEK als eingehalten.
13.3 14.2 Hält die Leistungserbringerin AEK verbindliche Termine nicht ein, kommt sie ohne weiteres in Verzug. In den übrigen Fällen hat der Kunde die Leistungserbringerin AEK durch schriftliche Mahnung und unter Einräumung einer angemessenen Nach- frist Nachfrist in Verzug zu setzen.
13.4 14.3 Eine Frist ist auch dann eingehalten, wenn die bestimmungs- gemässe Nutzung durch den Kunden möglich beziehungs- weise nicht beeinträchtigt ist, aber noch Nacharbeiten oder weitere Leistungen erforderlich sind (sog. Workarounds).
13.5 14.4 Kann die Leistung aufgrund von Verzögerungen, die nicht die Leistungserbringerin AEK zu vertreten hat, nicht zum verein- barten vereinbarten Termin erbracht er- bracht werden, so hat die Leistungserbrin- gerin AEK Anspruch auf eine Anpassung Anpas- sung des Terminprogramms und auf eine Verschiebung der vertraglich festgelegten Ter- mineTermine.
13.6 14.5 Kein Verschulden der Leistungserbringerin AEK liegt namentlich vor bei Verzögerungen Verzöge- rungen infolge von höherer Gewalt, behördli- chen Massnahmenbehördlichen Massnah- men, Umweltereignissen und bei Verspätun- genVerspätungen, welche aufgrund auf- grund von Abhängigkeiten von Dritten ent- standen entstanden sind.
13.7 14.6 Sobald für die Leistungserbringerin AEK Verzögerungen erkenn- bar erkennbar sind, zeigt sie diese dem Kunden unverzüglich schriftlich an.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Termine und Verzug. 13.1 Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetrieb- nahme sind ohne ausdrückliche Zusicherung Richtwerte und nicht verbindlich.
13.2 14.1 Termine gelten mit der Bereitstellung der Leistung durch die Leistungserbringerin als eingehalten.
13.3 14.2 Hält die Leistungserbringerin verbindliche Termine nicht ein, kommt sie ohne weiteres in Verzug. In den übrigen Fällen hat der Kunde die Leistungserbringerin durch schriftliche Mahnung und unter Einräumung einer angemessenen Nach- frist in Verzug zu setzen.
13.4 14.3 Eine Frist ist auch dann eingehalten, wenn die bestimmungs- gemässe Nutzung durch den Kunden möglich beziehungs- weise nicht beeinträchtigt ist, aber noch Nacharbeiten oder weitere Leistungen erforderlich sind (sog. Workarounds).
13.5 14.4 Kann die Leistung aufgrund von Verzögerungen, die nicht die Leistungserbringerin zu vertreten hat, nicht zum verein- barten Termin erbracht werden, so hat die Leistungserbrin- gerin Anspruch auf eine Anpassung des Terminprogramms und auf eine Verschiebung der vertraglich festgelegten Ter- mine.
13.6 14.5 Kein Verschulden der Leistungserbringerin liegt namentlich vor bei Verzögerungen infolge von höherer Gewalt, behördli- chen Massnahmen, Umweltereignissen und bei Verspätun- gen, welche aufgrund von Abhängigkeiten von Dritten ent- standen sind.
13.7 14.6 Sobald für die Leistungserbringerin Verzögerungen erkenn- bar sind, zeigt sie diese dem Kunden unverzüglich schriftlich an.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions
Termine und Verzug. 13.1 Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetrieb- nahme sind ohne ausdrückliche Zusicherung Richtwerte und nicht verbindlich.
13.2 Termine gelten mit der Bereitstellung der Leistung durch die Leistungserbringerin AEK als eingehalten.
13.3 Hält die Leistungserbringerin AEK verbindliche Termine nicht ein, kommt sie ohne weiteres in Verzug. In den übrigen Fällen hat der Kunde die Leistungserbringerin AEK durch schriftliche Mahnung und unter Einräumung einer angemessenen Nach- frist Nachfrist in Verzug zu setzen.
13.4 Eine Frist ist auch dann eingehalten, wenn die bestimmungs- gemässe Nutzung durch den Kunden möglich beziehungs- weise nicht beeinträchtigt ist, aber noch Nacharbeiten oder weitere Leistungen erforderlich sind (sog. Workarounds).
13.5 Kann die Leistung aufgrund von Verzögerungen, die nicht die Leistungserbringerin AEK zu vertreten hat, nicht zum verein- barten vereinbarten Termin erbracht er- bracht werden, so hat die Leistungserbrin- gerin AEK Anspruch auf eine Anpassung Anpas- sung des Terminprogramms und auf eine Verschiebung der vertraglich festgelegten Ter- mineTermine.
13.6 Kein Verschulden der Leistungserbringerin AEK liegt namentlich vor bei Verzögerungen Verzöge- rungen infolge von höherer Gewalt, behördli- chen Massnahmenbehördlichen Massnah- men, Umweltereignissen und bei Verspätun- genVerspätungen, welche aufgrund auf- grund von Abhängigkeiten von Dritten ent- standen entstanden sind.
13.7 Sobald für die Leistungserbringerin AEK Verzögerungen erkenn- bar erkennbar sind, zeigt sie diese dem Kunden unverzüglich schriftlich an.
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Samples: General Terms and Conditions
Termine und Verzug. 13.1 Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetrieb- nahme sind ohne ausdrückliche Zusicherung Richtwerte und nicht verbindlich.
13.2 Termine gelten mit der Bereitstellung der Leistung durch die Leistungserbringerin AEKBT als eingehalten.
13.3 13.2 Hält die Leistungserbringerin AEKBT verbindliche Termine nicht ein, kommt sie ohne weiteres in Verzug. In den übrigen Fällen hat der Kunde die Leistungserbringerin AEKBT durch schriftliche Mahnung und unter Einräumung einer angemessenen Nach- frist Nachfrist in Verzug Ver- zug zu setzen.
13.4 13.3 Eine Frist ist auch dann eingehalten, wenn die bestimmungs- gemässe bestim- mungsgemässe Nutzung durch den Kunden möglich beziehungs- weise be- ziehungsweise nicht beeinträchtigt ist, aber noch Nacharbeiten Nachar- beiten oder weitere Leistungen erforderlich sind (sog. Workarounds).
13.5 13.4 Kann die Leistung aufgrund von Verzögerungen, die nicht die Leistungserbringerin AEKBT zu vertreten hat, nicht zum verein- barten vereinbarten Termin erbracht werden, so hat die Leistungserbrin- gerin AEKBT Anspruch auf eine Anpassung des Terminprogramms und auf eine Verschiebung der vertraglich festgelegten Ter- mineTermine.
13.6 13.5 Kein Verschulden der Leistungserbringerin AEKBT liegt namentlich vor bei Verzögerungen infolge von höherer Gewalt, behördli- chen behördlichen Massnahmen, Umweltereignissen und bei Verspätun- genVerspätungen, welche aufgrund von Abhängigkeiten von Dritten ent- standen sind.
13.7 13.6 Sobald für die Leistungserbringerin AEKBT Verzögerungen erkenn- bar erkennbar sind, zeigt sie diese dem Kunden unverzüglich schriftlich an.
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Termine und Verzug. 13.1 Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetrieb- nahme sind ohne ausdrückliche Zusicherung Richtwerte und nicht verbindlich.
13.2 14.1 Termine gelten mit der Bereitstellung der Leistung durch die Leistungserbringerin AEKBT als eingehalten.
13.3 14.2 Hält die Leistungserbringerin AEKBT verbindliche Termine nicht ein, kommt sie ohne weiteres in Verzug. In den übrigen Fällen hat der Kunde die Leistungserbringerin AEKBT durch schriftliche Mahnung und unter Einräumung Ein- räumung einer angemessenen Nach- frist Nachfrist in Verzug zu setzenset- zen.
13.4 14.3 Eine Frist ist auch dann eingehalten, wenn die bestimmungs- gemässe Nutzung durch den Kunden möglich beziehungs- weise nicht beeinträchtigt ist, aber noch Nacharbeiten oder weitere Leistungen erforderlich sind (sog. Workarounds).
13.5 14.4 Kann die Leistung aufgrund von Verzögerungen, die nicht die Leistungserbringerin AEKBT zu vertreten hat, nicht zum verein- barten vereinbarten Termin erbracht werden, so hat die Leistungserbrin- gerin AEKBT Anspruch auf eine Anpassung An- passung des Terminprogramms und auf eine Verschiebung der vertraglich festgelegten Ter- mineTermine.
13.6 14.5 Kein Verschulden der Leistungserbringerin AEKBT liegt namentlich vor bei Verzögerungen Verzö- gerungen infolge von höherer Gewalt, behördli- chen Massnahmenbehördlichen Mass- nahmen, Umweltereignissen und bei Verspätun- genVerspätungen, welche aufgrund von Abhängigkeiten von Dritten ent- standen entstanden sind.
13.7 14.6 Sobald für die Leistungserbringerin AEKBT Verzögerungen erkenn- bar erkennbar sind, zeigt sie diese dem Kunden unverzüglich schriftlich an.
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Samples: General Terms and Conditions
Termine und Verzug. 13.1 Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetrieb- nahme sind ohne ausdrückliche Zusicherung Richtwerte und nicht verbindlich.
13.2 14.1 Termine gelten mit der Bereitstellung der Leistung durch die Leistungserbringerin ISP als eingehalten.
13.3 14.2 Hält die Leistungserbringerin ISP verbindliche Termine nicht ein, kommt sie ohne weiteres in Verzug. In den übrigen Fällen hat der Kunde die Leistungserbringerin ISP durch schriftliche Mahnung und unter Einräumung einer angemessenen Nach- frist Nachfrist in Verzug zu setzen.
13.4 14.3 Eine Frist ist auch dann eingehalten, wenn die bestimmungs- gemässe Nutzung durch den Kunden möglich beziehungs- weise nicht beeinträchtigt ist, aber noch Nacharbeiten oder weitere Leistungen erforderlich sind (sog. Workarounds).
13.5 14.4 Kann die Leistung aufgrund von Verzögerungen, die nicht die Leistungserbringerin ISP zu vertreten hat, nicht zum verein- barten vereinbarten Termin erbracht er- bracht werden, so hat die Leistungserbrin- gerin ISP Anspruch auf eine Anpassung des Terminprogramms und auf eine Verschiebung der vertraglich ver- traglich festgelegten Ter- mineTermine.
13.6 14.5 Kein Verschulden der Leistungserbringerin ISP liegt namentlich vor bei Verzögerungen Verzöge- rungen infolge von höherer Gewalt, behördli- chen Massnahmenbehördlichen Massnah- men, Umweltereignissen und bei Verspätun- genVerspätungen, welche aufgrund auf- grund von Abhängigkeiten von Dritten ent- standen entstanden sind.
13.7 14.6 Sobald für die Leistungserbringerin ISP Verzögerungen erkenn- bar erkennbar sind, zeigt sie diese dem Kunden unverzüglich schriftlich an.
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Samples: General Terms and Conditions
Termine und Verzug. 13.1 Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetrieb- nahme sind ohne ausdrückliche Zusicherung Richtwerte und nicht verbindlich.
13.2 Termine gelten mit der Bereitstellung der Leistung durch die Leistungserbringerin AEK als eingehalten.
13.3 13.2 Hält die Leistungserbringerin AEK verbindliche Termine nicht ein, kommt sie ohne weiteres in Verzug. In den übrigen Fällen hat der Kunde die Leistungserbringerin AEK durch schriftliche Mahnung und unter Einräumung einer angemessenen Nach- frist angemesse- nen Nachfrist in Verzug zu setzen.
13.4 13.3 Eine Frist ist auch dann eingehalten, wenn die bestimmungs- gemässe be- stimmungsgemässe Nutzung durch den Kunden möglich beziehungs- weise beziehungsweise nicht beeinträchtigt ist, aber noch Nacharbeiten oder weitere Leistungen erforderlich sind (sog. Workarounds).
13.5 13.4 Kann die Leistung aufgrund von Verzögerungen, die nicht die Leistungserbringerin AEK zu vertreten hat, nicht zum verein- barten ver- einbarten Termin erbracht werden, so hat die Leistungserbrin- gerin AEK Anspruch auf eine Anpassung des Terminprogramms Terminpro- gramms und auf eine Verschiebung der vertraglich festgelegten Ter- mineTermine.
13.6 13.5 Kein Verschulden der Leistungserbringerin AEK liegt namentlich vor bei Verzögerungen infolge von höherer Gewalt, behördli- chen be- hördlichen Massnahmen, Umweltereignissen und bei Verspätun- genVerspätungen, welche aufgrund von Abhängigkeiten Abhängig- keiten von Dritten ent- standen entstanden sind.
13.7 13.6 Sobald für die Leistungserbringerin AEK Verzögerungen erkenn- bar erkennbar sind, zeigt sie diese dem Kunden unverzüglich schriftlich an.
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Samples: General Terms and Conditions
Termine und Verzug. 13.1 Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetrieb- nahme sind ohne ausdrückliche Zusicherung Richtwerte und nicht verbindlich.
13.2 Termine gelten mit der Bereitstellung der Leistung Leis- tung durch die Leistungserbringerin b+s als eingehalten.
13.3 13.2 Hält die Leistungserbringerin b+s verbindliche Termine nicht ein, kommt sie ohne weiteres in Verzug. In den übrigen übri- gen Fällen hat der Kunde die Leistungserbringerin b+s durch schriftliche schrift- liche Mahnung und unter Einräumung einer angemessenen Nach- frist an- gemessenen Nachfrist in Verzug zu setzen.
13.4 13.3 Eine Frist ist auch dann eingehalten, wenn die bestimmungs- gemässe bestimmungsgemässe Nutzung durch den Kunden Kun- den möglich beziehungs- weise beziehungsweise nicht beeinträchtigt beeinträch- tigt ist, aber noch Nacharbeiten oder weitere Leistungen erforderlich sind (sog. WorkaroundsWork- arounds).
13.5 13.4 Kann die Leistung aufgrund von VerzögerungenVerzögerun- gen, die nicht die Leistungserbringerin b+s zu vertreten hat, nicht zum verein- barten vereinbarten Termin erbracht werden, so hat die Leistungserbrin- gerin b+s Anspruch auf eine Anpassung des Terminprogramms und auf eine Verschiebung der vertraglich festgelegten Ter- mineTermine.
13.6 13.5 Kein Verschulden der Leistungserbringerin b+s liegt namentlich vor bei Verzögerungen infolge von höherer Gewalt, behördli- chen behördlichen Massnahmen, Umweltereignissen und bei Verspätun- genVerspätungen, welche aufgrund von Abhängigkeiten von Dritten ent- standen entstanden sind.
13.7 13.6 Sobald für die Leistungserbringerin b+s Verzögerungen erkenn- bar erkennbar sind, zeigt sie diese dem Kunden unverzüglich schriftlich an.
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Samples: General Terms and Conditions
Termine und Verzug. 13.1 Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetrieb- nahme sind ohne ausdrückliche Zusicherung Richtwerte und nicht verbindlich.
13.2 Termine gelten mit der Bereitstellung der Leistung durch die Leistungserbringerin AEKBT als eingehalten.
13.3 13.2 Hält die Leistungserbringerin AEKBT verbindliche Termine nicht ein, kommt sie ohne weiteres in Verzug. In den übrigen Fällen hat der Kunde die Leistungserbringerin AEKBT durch schriftliche Mahnung und unter Einräumung Ein- räumung einer angemessenen Nach- frist Nachfrist in Verzug zu setzenset- zen.
13.4 13.3 Eine Frist ist auch dann eingehalten, wenn die bestimmungs- gemässe Nutzung durch den Kunden möglich beziehungs- weise nicht beeinträchtigt ist, aber noch Nacharbeiten oder weitere Leistungen erforderlich sind (sog. Workarounds).
13.5 13.4 Kann die Leistung aufgrund von Verzögerungen, die nicht die Leistungserbringerin AEKBT zu vertreten hat, nicht zum verein- barten vereinbarten Termin erbracht werden, so hat die Leistungserbrin- gerin AEKBT Anspruch auf eine Anpassung An- passung des Terminprogramms und auf eine Verschiebung der vertraglich festgelegten Ter- mineTermine.
13.6 13.5 Kein Verschulden der Leistungserbringerin AEKBT liegt namentlich vor bei Verzögerungen Verzö- gerungen infolge von höherer Gewalt, behördli- chen Massnahmenbehördlichen Mass- nahmen, Umweltereignissen und bei Verspätun- genVerspätungen, welche aufgrund von Abhängigkeiten von Dritten ent- standen entstanden sind.
13.7 13.6 Sobald für die Leistungserbringerin AEKBT Verzögerungen erkenn- bar erkennbar sind, zeigt sie diese dem Kunden unverzüglich schriftlich an.
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Samples: General Terms and Conditions
Termine und Verzug. 13.1 Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetrieb- nahme sind ohne ausdrückliche Zusicherung Richtwerte und nicht verbindlich.
13.2 Termine gelten mit der Bereitstellung der Leistung durch die Leistungserbringerin ISP als eingehalten.
13.3 13.2 Hält die Leistungserbringerin ISP verbindliche Termine nicht ein, kommt sie ohne weiteres in Verzug. In den übrigen Fällen hat der Kunde die Leistungserbringerin ISP durch schriftliche Mahnung und unter Einräumung einer angemessenen Nach- frist in Verzug zu setzen.
13.4 13.3 Eine Frist ist auch dann eingehalten, wenn die bestimmungs- gemässe be- stimmungsgemässe Nutzung durch den Kunden möglich beziehungs- weise beziehungsweise nicht beeinträchtigt ist, aber noch Nacharbeiten oder weitere Leistungen erforderlich sind (sog. Workarounds).
13.5 13.4 Kann die Leistung aufgrund von Verzögerungen, die nicht die Leistungserbringerin ISP zu vertreten hat, nicht zum verein- barten Termin erbracht werden, so hat die Leistungserbrin- gerin Anspruch ISP An- spruch auf eine Anpassung des Terminprogramms und auf eine Verschiebung der vertraglich festgelegten Ter- minefestge- legten Termine.
13.6 13.5 Kein Verschulden der Leistungserbringerin ISP liegt namentlich vor bei Verzögerungen infolge von höherer Gewalt, behördli- chen be- hördlichen Massnahmen, Umweltereignissen und bei Verspätun- genVerspätungen, welche aufgrund von Abhängigkeiten Abhängig- keiten von Dritten ent- standen entstanden sind.
13.7 13.6 Sobald für die Leistungserbringerin ISP Verzögerungen erkenn- bar erkennbar sind, zeigt sie diese dem Kunden unverzüglich schriftlich an.
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