Terminverschiebungen bei Non-SI-Herstellungen bzw. Non-SI- Umstellungen Musterklauseln

Terminverschiebungen bei Non-SI-Herstellungen bzw. Non-SI- Umstellungen. Terminverschiebungen bei Non-SI-Herstellungen bzw Non-SI-Umstellungen, die auf Wunsch des Endkunden des V-P (sofern A1 den Termin mit dem Endkunden vereinbart) oder auf Wunsch von A1 erfolgen, teilt A1 nach Vereinbarung eines neuen Termins mit dem Endkunden des V-P dem V-P binnen eines Arbeitstages unter Angabe des neuen Termins und des Grundes für die Terminverschiebung (Vorliegen allfälliger Leistungshemmnisse gemäß Anlage A) per E-Mail mit; der neue Termin und der Verschiebungsgrund sind vom V-P über das Web-Frontend abrufbar. Erfolgt die Terminverschiebung durch den Endkunden des V-P im Zuge der Durchführung der Non-SI- Herstellung/Non-SI-Umstellung vor Ort, hat A1 diese Verschiebung insofern zu dokumentieren, als sie den Endkunden bzw. seinen befugten Vertreter auf dem Arbeitsauftrag unterschreiben lässt, dass die Verschiebung durch den Kunden veranlasst wurde. Eine Kopie des unterschriebenen Arbeitsauftrags ist dem V-P auf Nachfrage, die per E-Mail an das in der Kontaktliste von A1 zu diesem Zweck angeführte Postfach gerichtet werden kann, zu übermitteln. Terminverschiebungen auf Wunsch von A1 sind dem V-P mindestens (2) zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin der Non-SI-Herstellung/Non-SI-Umstellung bekannt zu geben. Bei verspäteter Bekanntgabe solcher Terminänderungen durch A1 fallen Pönalen gemäß Anhang 3 an. Terminverschiebungen, die auf Wunsch des Endkunden des V-P erfolgen, hemmen die Non- SI-Herstellungs-/Non-SI-Umstellungsfrist. Allfällige Pönalen werden vom neuerlich vereinbarten Non-SI-Herstellungs-/Non-SI-Umstellungstermin weg berechnet. Erfolgt die Terminverschiebung vor der Non-SI-Herstellung/Non-SI-Umstellung aus Gründen, die bei A1 liegen, wird die Pönale für die verspätete Non-SI-Herstellung/Non-SI- Umstellung des VHCN-Services gemäß Anhang 3 beginnend mit dem ursprünglichen Herstellungs/Umstellungstermin berechnet.

Related to Terminverschiebungen bei Non-SI-Herstellungen bzw. Non-SI- Umstellungen

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.