Testlizenz. 4.1 PTV kann dem Kunden Verkehrsmodelle zur Verfügung stellen, die nur zu Test- zwecken der Verkehrsmodelle in Kombination mit PTV-Software geeignet sind („Testlizenz“). Sämtliche Nutzungsrechte für eine solche Testlizenz enden spätes- tens dreißig (30) Tage nach deren Zurverfügungstellung durch PTV, soweit nicht anderweitig vereinbart. Eine kommerzielle Nutzung der Testlizenz ist untersagt. Folgende Zwecke sind für Testlizenzen insbesondere ausgeschlossen: • Nutzung zur Überbrückung von Projektumsetzungsarbeiten • Operative oder teiloperative Nutzung in einem zeitlich begrenzten Test-/Evalu- ierungsprojekt.
Testlizenz. Der Lizenzgeber überträgt dem Lizenznehmer das einfache und nicht übertragbare, nicht ausschließliche und zeitlich begrenzte Recht, die Software ausschließlich auf einer Computeranlage des Lizenznehmers zu Testzwecken zu nutzen (nachfolgend Teststellung genannt). Die Software ist mit einem entsprechenden Mechanismus ausgestattet, so dass die Software nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr einsatzfähig ist (temporärer Laufzeitschlüssel). Der Lizenznehmer kann hieraus keinerlei Ansprüche ableiten. Der Zeitraum der Testdauer beträgt in der Regel 14 Tage und wird bei jedem Programmstart angezeigt. Ab dem Erhalt der elektronischen Bestätigung der Testlizenz ist der Lizenznehmer berechtigt, die Software zu installieren und entsprechend diesem Lizenzvertrag für den bestätigten Testzeitraum kostenfrei zu nutzen. Mit Ablauf des Testzeitraumes ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software vollständig von allen Systemen des Lizenznehmers zu entfernen. Ein Rechtsanspruch auf die erneute Gewährung einer Testlizenz besteht nicht.
Testlizenz. Diese Bedingungen gelten auch für Testlizenzen. "Testlizenzen" (i) ermöglichen es Ihnen zu prüfen, ob die Funktionalitäten der Soft- ware (auch hinsichtlich der Genauigkeit oder der Scangeschwindigkeit), die Benutzerfreundlichkeit und die bereitgestellten Use Cases Ihren Anforderungen entsprechen, (ii) sind auf Testzwecke in nicht-kommerziellen Umgebungen beschränkt und (iii) enden nach 30 Ta- gen ab Erstellung des digitalen Testschlüssels, sofern nicht anders mit Anyline vereinbart.
Testlizenz. 10.1 Die TOPIX AG stellt dem Kunden auf Anfrage eine zeitlich befristete Testlizenz von TOPIX unentgeltlich zur Verfügung. Diese dient ausschließlich zur Erprobung von TOPIX in einer Testumgebung mit dem größtmöglichen Funktionsumfang. Dem Kunden ist bekannt, dass dieser Funktionsumfang nicht mit dem Funktionsumfang der von ihm später bestellten Leis- tungen übereinstimmen muss. Eine Nutzung der Testversion mit Echt-Daten ist unzulässig.
Testlizenz. Die UiPath RPA-Plattform für Testzwecke unterliegt den Bedingungen, die sich unter der folgenden Webadresse befinden:xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/hubfs/download/legalspot/21-06-17-Trial -General-Terms.pdf(oder Nachfolger-Website).
Testlizenz. Wenn Sie eine Testversion der Software von Ontrack oder Ontracks autorisierten Resellern beziehen, darf die Software für begrenzte Zeit nur für Testzwecke und nach Maßgabe dieser Lizenzbedingungen genutzt werden. Wenn Sie die vollständigen Funktionen der Software nutzen möchten, müssen Sie eine autorisierte Lizenz der Software erwerben. Bei Ablauf oder Kündigung der Testversion der Software erlöschen alle Ihnen gewährten Rechte und Sie haben jegliche Nutzung der Software einzustellen, es sei denn, Sie erwerben eine autorisierte Lizenz. Wenn Sie sich gegen den Erwerb einer Volllizenz entscheiden, müssen die Software und sämtliche Kopien der Software deinstalliert oder anderweitig vernichtet werden
Testlizenz. Vertec räumt dem Kunden vor Vertragsabschluss kos- tenlos und probeweise ein Nutzungsrecht zu Testzwe- cken an der Vertec-Software ein. Die Lizenzbedingun- gen zur Vertec-Software gelten auch in diesem Fall und der Kunde akzeptiert die AGB mit der Nutzung der Ver- tec-Software.
Testlizenz. Die Testlizenz ist das beste Mittel, um sicherzustellen, dass xxxxxxx auch wirklich die geeignete Software ist. Dank des 2- monatigen Testangebots und in der Folge einer 2-tägigen Einführungsschulung ist es möglich, die Software und ihren Xxxxxx binnen zwei Monaten kostenlos zu testen.
Testlizenz. Zulässige Verwendung Technische oder kommerzielle Beurteilung der Software Xxxxxx Inhaber Keine Begrenzung Autorisiertes Verbundenes Unternehmen Nicht erlaubt Territorialer Geltungsbereich Weltweit Lizenzdauer Vierzehn (14) Kalendertage Wartung In der Lizenz enthalten Lizenzen Eine (1)
Testlizenz. Der Lizenzgeber kann dem Lizenznehmer eine Testlizenz zur Verfügung stellen und dem Lizenznehmer ein begrenztes Testpasswort übermitteln. Am Ende des Testzeitraums muss der Lizenznehmer jegliches lizenziertes Material in seinem Besitz zerstören, außer er fordert eine reguläre Lizenz an, für welche ein gültiges Passwort entsprechend Absatz 1.d. „Passwort“ (oben) und Absatz 3. „Lizenzgebühren“ (unten) übermittelt wird.